Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz im Regierungsbezirk Köln
Vorlage
1310/2011
Aktenzeichen
500-ZD-mk
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Zusammenarbeit mit der Stadt Köln im Bereich der Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz für die Bereiche Heilpraktiker allgemein und Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie wird zugestimmt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine „öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ über die Durchführung der Überprüfungen und der Erlaubniserteilung bei Heilpraktikeranwärtern für die Bereiche Heilpraktiker allgemein und Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie mit der Stadt Köln auf der Grundlage der Anlage 1 abzuschließen.

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn                               Häusler                                  Stein

 

Begründung:

 

Die Aufgabe der Heilpraktikerüberprüfungen wurde in 1996 mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung von Leverkusen auf Köln übertragen (Ratsbeschluss vom 30.09.1996). Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde seitens der Stadt Köln fristgerecht zum 31.12.2011 gekündigt und zwischenzeitlich eine neue mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln abgestimmte Vertragsfassung vorgelegt (siehe Anlage). Die neu vorgelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht Veränderungen vor insbesondere bezüglich der Neudefinition der Aufgabenzuständigkeit (Beschränkung der Zuständigkeit auf die Bereiche Heilpraktiker allgemein und Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie) sowie einer pauschalen anteiligen Umlage der bei der Stadt Köln durch Gebühreneinnahme nicht gedeckten Kosten auf die Vertragspartner. Für 2012 werden der Stadt Leverkusen hierzu anteilige Kosten in Höhe von 1.061,15 € berechnet. Die Beschränkung der Aufgabenzuständigkeit erfolgt vor dem Hintergrund der erwarteten Entwicklung einer weiteren Ausweitung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnisse nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auch für den Bereich der Physiotherapie eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfungen zuzulassen. Entsprechend den Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes ist für die Aufgabendurchführung grundsätzlich eine untere Gesundheitsbehörde zuständig. Die Stadt Köln übernimmt die Überprüfungen und Erlaubniserteilungen betreffend Heilpraktiker allgemein und eingeschränkt für Psychotherapie zentral im Regierungsbezirk Köln.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Mark/FB 50/Tel.-Nr.: 0214/406-5093

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Bei den Heilpraktikerüberprüfungen handelt es sich um eine Pflichtaufgabe nach § 82 GO NRW.

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

Die Etatisierung erfolgt in Produktgruppe 0705.

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Für 2012 und Folgejahre werden der Stadt Leverkusen Kosten in Höhe von 1.061,15 € berechnet.

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Siehe B.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine Besonderheiten.