Betreff
Verkehrs- und Parkproblematik im Umfeld des Klinikums Leverkusen
- Beschluss der Bezirksvertretung III vom 07.07.2011
Vorlage
1314/2011
Aktenzeichen
20-01-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt zur Entschärfung der Parksituation im Nahbereich des Klinikum:

 

1.   Für die Dauer von 2 Jahren (Erprobungszeitraum) wird eine Sonderparkzone in den folgenden Straßen eingerichtet: Virchowstraße / Semmelweisstraße / Finkelsteinstraße / Paracelsusstraße.

 

2.   Die Paracelsusstraße wird beidseitig als bewirtschaftete Parkzone ausgewiesen, in der nur mit Sonderparkausweis oder Parkschein geparkt werden darf.

 

3.   Auf der Virchowstraße wird zur weiteren Verkehrsberuhigung das alternierende (wechselseitige) Parken eingerichtet.

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

1. Sachverhalt:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat in ihrer Sitzung am 07.07.11 u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausweitung der Parkscheibenpflicht auf beiden Straßenseiten der Paracelsusstraße und die Aufstellung von Parkscheinautomaten zu prüfen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung des Anwohnerparkens im Umfeld   des Klinikums zu prüfen.

 

In dem v. g. Bereich bestehen bereits seit vielen Jahren Parkprobleme. Eine Verschärfung ist infolge zusätzlicher Neu-/Erweiterungsbauten des Klinikums Leverkusen eingetreten. Aufgrund dessen wurden zwischenzeitlich „als erste Abhilfe- und Sofortmaßnahme“ auf dem Karl-Carstens-Ring ca. 70 neue Pkw-Stellplätze etabliert. Sie stehen allen Verkehrsteilnehmern kostenlos sowie zeitlich unbeschränkt zur Verfügung und werden täglich bis zur max. Auslastungsgrenze beansprucht.

 

2. Lösung:

 

Die Prüfaufträge der Bezirksvertretung wurden zwischenzeitlich mit folgenden Ergebnissen geprüft:

 

Zu 1.:

Die Paracelsusstraße wird beidseitig als „bewirtschafteter Sonderparkbereich“ ausgewiesen. Innerhalb dieses Bereichs ist das Parken für Besucher nur mit „Parkschein“ erlaubt. Zu diesem Zweck müssen noch 2 Parkscheinautomaten angeschafft werden. Entsprechende Angebote wurden bereits eingeholt. Hier ist mit Kosten in Höhe von insg. 10.000 € zu rechnen.

Ansässige Bewohner dürfen mit dem „Sonderparkausweis“ hier parken

 

Folgende Parkgebühren / -regularien sind in Anlehnung an die Parkgebühren im Parkhaus Klinikum vorgesehen:

 

- für die 1. Stunde je angefangene 10 Minuten  0,20 € = 1,20 €/Std,

- ab der 2. Stunde je angefangene 10 Minuten  0,10 € = 0,60 €/Std,

- zusätzlich wird ein Tagesticket zum Preis von 6,00 € angeboten.

 

Diese Gebührenpflicht soll täglich, d. h. auch am Wochenende und an Feiertagen in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr gelten.

 

Bevor diese Gebührenstaffelung erhoben werden kann, ist allerdings eine Änderung der „Gebührenordnung für die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet Leverkusen“ erforderlich. Hierüber entscheidet der Rat der Stadt Leverkusen. Die Einbringung der Vorlage ist für die erste Sitzung im neuen Jahr vorgesehen.

Bis dahin können nur folgende Parkgebühren gefordert werden:

- je angefangene halbe Stunde (= Mindestparkzeit) = 0,50 €, danach

- je 12 Minuten = 0,20 € bzw.

- je 30 Minuten = 0,50 €.

 

Voraussichtlich ist mit Einnahmen an Parkgebühren in Höhe von 50.000 – 80.000 €/Jahr zu rechnen. Allerdings ist abzuwarten, wie sich die Verkehrsteilnehmer unter den dann neuen Bedingungen verhalten.

 

Zur weiteren Verkehrsberuhigung auf der Virchowstraße soll zudem zwischen der Finkelstein- und der Paracelsusstraße das alternierende (wechselseitige) Parken eingerichtet werden. Hierdurch soll die häufig insbesondere von den Anwohnern bemängelte zu hohe Fahrgeschwindigkeit gesenkt werden. Gleichzeitig wird dadurch auch die oft beobachtete Überfahrung von Bürgersteigen im Falle von „Kfz-Begegnungsverkehren“ unterbunden.

Für die Markierung und Beschilderung fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 2.500 € an.

 

Zu 2.:

Die Einführung einer „Bewohnerparkregelung“ ist nach den Regularien der Straßen-verkehrsordnung (StVO) nicht möglich. Eine Sonderparkberechtigung ist für Bewohner sog. „städt. Quartiere“ mit erheblichem Parkraummangel vorgesehen. Derartige Quartiere erstrecken sich über einen größeren Bereich und befinden sich z.B. in den hochfrequentierten Innenstadtbereichen Wiesdorf und Opladen. In solchen Bereichen ist mit einem entsprechend hohem Aufkommen von berufstätigen Dauerparkern, Innenstadtbesuchern bei gleichzeitiger hoher Konkurrenz mit Bewohnerparksuchverkehren in einem dicht besiedelten Wohngebiet zu rechnen. In einem solchen Bereich müsste ein hoher Anteil von Geschäfts- und Gewerbebetrieben vorhanden sein. Es müsste sich um ein Mischgebiet handeln.

Bei dem dicht besiedelten Wohngebiet Virchow-, Finkelstein-, Semmelweis- und Paracelsusstraße, welches sich im unmittelbaren Nahbereich des Klinikums Leverkusen befindet, handelt es sich nicht um einen Mischbereich.

 

Um den Bewohnern der o. g. Straßen aufgrund des vorliegenden Parkdrucks dennoch ein vergleichbares Reglement zur Verfügung zu stellen, wird vorgeschlagen, im unmittelbaren Nahbereich des Klinikums Leverkusen eine „Sonderparkzone“ auszuweisen – zunächst probeweise.

Für jedes gemeldete Fahrzeug hier ansässiger Bewohner soll ein „Sonderparkausweis“ im Wege des freiwilligen Erwerbs angeboten werden. Dieser „Sonderparkausweis“ soll zunächst eine 2-jährige Gültigkeit haben – im Rahmen der Erprobungsphase. Die Gebühr hierfür soll einmalig 30,70 € betragen. Mit diesem „Sonderparkausweis“ ist sodann das Parken in allen o. g. Straßenbereichen für die Bewohner erlaubt.

 

Aktuell sind hier offiziell 485 Kfz gemeldet (davon 439 Pkw, 16 Lkw, 14 Kräder und 16 andere Fahrzeuge). Voraussichtlich werden nicht alle Bewohner von dieser Regelung Gebrauch machen, da bekannt ist, dass auch private Abstellflächen / Garagen vorhanden sind.

Es ist mit einer zusätzlichen Einnahme in Höhe rd. 13.000 € für 2 Jahre zu rechnen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1314/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Mantler, 36, 3682

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Verkehrs- und Parkproblematik im Umfeld des Klinikums Leverkusen

- Beschluss der Bezirksvertretung III vom 07.07.11

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

36000230022001 / 782600 -  Anschaffung von 2 Parkscheinautomaten

360002300102 / 023001 / 0230 – Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Die Abschreibung der Parkscheinautomaten erfolgt nach den Kriterien des Fachbereichs 20.

Personal- und Sachkosten entstehen bei der Bearbeitung der „Sonderparkausweise“.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Die Folgekosten können derzeit nicht realistisch eingeschätzt werden, da noch nicht bekannt ist, wie viele Bewohner überhaupt einen „Sonderparkausweis“ beantragen werden.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Eine Refinanzierung der Ausgaben für die beiden Parkscheinautomaten wird durch die Einnahmen an Parkgebühren ermöglicht.