Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass die Gebührenbedarfsberechnung und der Vorschlag zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren auf der Grundlage des von der Geschäftsführung der AVEA GmbH & Co KGG aufgestellten Wirtschaftsplanes 2012 und der damit korrespondierenden preisrechtlichen Entgeltkalkulation 2012 (Vorkalkulation nach LSP) erfolgt.

 

2. Die Kostenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. (Hinweis auf Anlage 1)

 

3. Die Satzung wird in der als Anlage 3 beigefügten Satzung beschlossen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                      Häusler

 

Begründung:

 

Auf der Grundlage des Ergebnisses 2010 und der Prognose 2012 schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze der Entwicklung anzupassen.

Hiernach steigen die Abfallentsorgungsgebühren um 2,09 % gegenüber dem Vorjahr.

 

Die prognostizierten Entsorgungskosten 2012 verzeichnen – lt. Wirtschaftsplan der AVEA für das Jahr 2012 -  im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 3,9 %.

Dabei steigt anteilig das Verbrennungsentgelt um ca. 2,62 % und die sonstigen Entsorgungsentgelte um ca. 4,95 %.

 

Die Gründe hierfür stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:

1. Die Planansätze der Entgelte für das Jahr 2012 beinhalten eine 2% bis 3% ige Anpassung in den Bereichen Personal- und Sachkosten sowie beim Kraftstoffindex.

 

2. Bei der Ermittlung des Verbrennungsentgeltes sind weiterhin rückläufige Erlöse bei der Gewerbeabfallentsorgung zu berücksichtigen. Zusammen mit den Investitionen und Ersatzbeschaffungen in den Bereichen der Vorschaltanlage des Müllheizkraftwerks ergibt sich ein Anstieg des Verbrennungsentgeltes um 2,62%  gegenüber der Vorkalkulation 2011. Diese Investitionen sind jedoch zur besseren Konditionierung und damit Optimierung der Verbrennungsleistung aus dem zu verbrennenden Material aus der Sperrmüllsammlung erforderlich.

 

3. Die Berechnung des Selbstkostenerstattungspreises berücksichtigt gutzuschreibende Erlöse aus der Wertstoffentsorgung.

Aufgrund der rückläufigen Entwicklung insbesondere bei der Papier/Pappe/Kartonagen (PPK)-Verwertung im 2. Halbjahr 2011 wurden für die Planansätze „Wertstofferlöse“ 2012 konservative Ansätze gewählt.

Hierbei ist auch für 2012 ein 25% iger Anteil der Kosten/Erlöse aus dem Bereich PPK gegenüber dem Systembetreiber DSD berücksichtigt.

 

Bei der Berechnung der Abfallentsorgungsgebühren wird berücksichtigt, dass im Jahre 2010 ein Überschuss in Höhe von 1.125.999,64 € erwirtschaftet wurde.

 

Der teilweise Einsatz dieses Überschusses sowie der Einsatz des Rest-Überschusses aus 2009 führen dazu, dass sich die Gebührensteigerung nur mit 2,09 % auswirkt.

 

 

Gebührensatz für Einwohner bzw. Einwohnergleichwerte

 

a)                 ohne Kompostierungsabschlag:

 

bisher 82,79 €                neu 84,52 €

 

b)        im Falle der Ermäßigung bei Eigenkompostierung:

 

bisher 71,54 €                neu 73,03 €

 

 

Die Gebührenbedarfsberechnung und der Vorschlag zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren 2012 erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage des von der Geschäftsführung der AVEA GmbH & Co. KG aufgestellten Wirtschaftsplanes 2012 und der damit korrespondierenden preisrechtlichen Entgeltkalkulation 2012 (Vorkalkulation

nach LSP)

 

Nach dem Ratsbeschluss vom 16.12.1996 (Vorlage R 629/14. TA) ist die Vorkalkulation der AWL Abfallwirtschaftsgesellschaft Leverkusen mbH – und somit der AVEA GmbH & Co. KG als deren Rechtsnachfolgerin – nach den Leitsätzen für Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen.

 

Die Prüfung der Entgeltkalkulation 2012 der AVEA GmbH & Co. KG wird zurzeit von der Märkischen Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, durchgeführt.

 

Es wird davon ausgegangen, dass die Gesellschafterversammlung am 16.12.2011 den Wirtschaftsplan beschließt. Sollten sich dennoch Änderungen ergeben, wird die Verwaltung in der nächstfolgenden Ratsitzung mündlich berichten.

 

Neben den Selbstkosten der AVEA GmbH & Co KG sind folgende Kosten, die bei der Stadt für Leistungen im Rahmen der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung entstehen, ansatzfähig:

 

a)        Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung                           453.333 €

der Straßenpapierkörbe

 

b)        Kosten für die Beseitigung des "wilden Mülls",                                          239.049 €

insbesondere an Badeseen, aus Parkanlagen und

den Außenanlagen der Schulen

 

c)         Verwaltungskosten für die Festsetzung                                                      507.779 €

und Erhebung der Abfallentsorgungsgebühren                   

 

d)        Kosten für die Prüfung der LSP-Vorkalkulation 2012                                  12.000 €

                      

Summe                                                                                                        1.212.161 €

 

                        

Ungewollte Gebührenüberschüsse und -fehlbeträge


Gebührenüberschüsse und –fehlbeträge eines Kalkulationszeitraumes sind innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen.
Da die Ergebnisse eines Kalkulationszeitraumes stets erst nach dessen Ablauf, mithin erst im Folgejahr vorliegen, verbleiben für den Ausgleich tatsächlich nur 2 Jahre.

 

 

Stand und Verwendung der Überschüsse

 

Der Rest-Überschuss aus dem Jahre 2009 in Höhe von 187.817,61 € ist in 2012 einzusetzen (s. Vorlage 0809/2010).

Die Verwaltung schlägt darüber hinaus vor für das Jahr 2012 nur ca. 1/3 des Überschusses aus 2010 einzusetzen, da derzeit die Kosten- und Erlössituation für das Jahr 2011 noch nicht eingeschätzt werden kann.

 

Verwendung der Überschüsse siehe Anlage 2 Blatt 2

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1322/201

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:  Frau Naves / 20/202 / 2170

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren 2012

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

970011100101                                111001                                  1110

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Erhöhung der Gebühren um 2,09 % zur Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Jährliche Anpassung der Gebühren zur Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die erforderlichen Unterlagen erst seit wenigen Tagen vorliegen, war eine Erstellung der Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich

Gebührensatzungen für Grundbesitzabgaben sind vor dem Inkrafttreten zu beschließen und bekannt zu machen. Um ein Inkrafttreten zum 01.01.2012 zu ermöglichen, ist die Beschlussfassung und Bekanntmachung bis zum 31.12.2011 erforderlich.