- Bauliche Maßnahmen am Dhünn- und Wupperradweg
Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt im Rahmen der Rad-RegionRheinland die baulichen Maßnahmen des Wupperradweges (Punkt II).
2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt im Rahmen der Rad-RegionRheinland die baulichen Maßnahmen des Dhünnradweges (Punkt I).
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Vorlage Nr. R 1441/16.TA wurde vom Rat in seiner Sitzung am 16.02.2009 ein Grundsatzkonzept zur RadRegionRheinland beschlossen. In der weiteren Planung wurde das Radwegenetz um die Führungen entlang der Dhünn und der Wupper ergänzt und bei der Bezirksregierung Köln ein Förderantrag gestellt. In Ergänzung der Zuschussbewilligung hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 17.10.2011 mit Vorlage 1295/2011 die Finanzierung des 30%igen Eigenanteils beschlossen.
Der Dhünn- und der Wupperradweg stellen im Grünen Fächer eine überregionale Radwegverbindung zwischen Rhein und Dhünntalsperre bzw. den anderen Kommunen entlang der Wupper dar. Im Rahmen einzelner Abschnitte wurde eine Rad- und Fußwegverbindung aufgebaut, die vor allem kulturelle, landschaftliche und touristische Belange berücksichtigt.
Sinn dieser überregionalen Verbindung ist es, eine qualitativ und optisch durchgehende, benutzerfreundliche Verbindung zu erhalten, welche die an sie gestellten Anforderungen erfüllt.
Überregional vereinbarte Standards hinsichtlich der Breiten und der Befestigung berücksichtigen diesen erforderlichen Anspruch. Zur Gewährleistung einer naturnahen Einbindung sowie aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird diese Verbindung weitestgehend auf vorhandenen Wegbeziehungen in ungebundener Bauweise durchgeführt.
In dem vorgenanntem Streckenverlauf besteht nahezu durchgehend eine Verbindung, die jedoch deutliche Defizite aufweist, die mit der vorliegenden Maßnahme beseitigt werden sollen:
- schließen von Netzlücken im gesamten Verlauf
- durchgehende Gewährleistung des Querschnittes
- Beseitigung von Gefährdungsstellen
- Herstellung eines durchgehenden Wegweisungskonzeptes
Die Standards und Inhalte orientieren sich jeweils am gesamten überregionalen Streckenzug.
I. Dhünnradweg
Auf Leverkusener Gebiet ist der Radweg entlang der Dhünn in sehr großen Teilen bereits vorhanden. Die Führung erfolgt weitestgehend losgelöst vom Individualverkehrsnetz, d. h. eine attraktive und problemlose Nutzung abseits des Autoverkehrs wird gewährleistet. Diese Verbindung verläuft über die Stadtteile Rheindorf, Wiesdorf, Manfort, Alkenrath und Schlebusch bis zur Stadtgrenze nach Odenthal. Diese Route durchquert somit das gesamte Stadtgebiet in Ostwestrichtung.
Je nach Lage innerhalb dieses Streckenverlaufes wechseln die Schwerpunkte der Funktionen. Teile dieser Route im westlichen Stadtgebiet werden als stark frequentierter „Funktionsradweg“ genutzt und im weiteren östlichen Verlauf verlagert sich der Schwerpunkt zu einer Freizeitroute, die besonders die kulturellen und landschaftlichen Belange berücksichtigt.
Die im Rahmen dieser Vorlage vorgesehenen Einzelmaßnahmen beinhalten die folgenden Arbeiten:
- Sicherung der Querungsstelle B51
Im Stadtteil Schlebusch kreuzt die Radwegroute die stark befahrene Bergische Landstraße/ B51 nördlich der Dhünn. Eine sichere Querung ist hier nur umwegig über eine Lichtsignalanlage möglich, d. h. eine direkte Verbindung im Zuge der Route ist nicht möglich. Zur Verbesserung wird im Zuge der Bergischen Landstraße eine Überquerungshilfe mit einer Breite von 2,50 m vorgesehen, die an die vorhandene Sperrfläche auf der Brücke anschließt. Zusätzlich werden beide Bordsteine am Fahrbahnrand abgesenkt, um eine bequeme und sichere Querung zu ermöglichen (siehe Lageplan Dhünn 01).
- Führung Wuppermannpark
Der weitere Verlauf führt durch die Parkanlage „Wuppermannpark“. In diesem Bereich fehlt ein ausreichend breiter Netzschluss zum Hammerweg. Als Netzschluss ist eine asphaltierte Wegeverbindung in einer Breite von 3,50 m vorgesehen (siehe Lageplan Dhünn 01).
- Bereich nördlich des Friedhofes Scherfenbrand
Im Bereich des Friedhofes Scherfenbrand läuft die Route über teilweise vorhandenen Wald- und Forstwegen. Diese sind in Breite und Aufbau völlig unzureichend und werden in einer Breite von 3,50 m neu mit einer ungebundenen Deckschicht erstellt. Im Kurvenbereich wird zur besseren Orientierung ein Teilbereich des Weges in Pflasterdecke angelegt (siehe Lageplan Dhünn 02 und 03).
- Ortslage Hummelsheim
In der Ortslage Hummelsheim liegt der Rad-/ Gehweg auf der Fahrbahn in baulich unzureichender Form vor. Teile dieser Wegverbindung wurden bereits im Zuge der Kanalbaumaßnahme von der Stadt Leverkusen hergestellt. Vorgesehen ist eine Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise (siehe Lageplan Dhünn 04).
- Lückenschluss Odenthal
Das letzte Teilstück auf Leverkusener Gebiet betrifft den Abschnitt zwischen Hummelsheim/ L288 und der Gemeindegrenze Odenthal. Die Route verläuft hier auf einem Wirtschaftsweg, der ebenfalls in Breite und Befestigung nicht ausreichend ist. Im Einmündungsbereich der Odenthaler Straße soll der Rad- und Gehweg eine auffällige Pflasterdecke erhalten um die Querungssituation zu verdeutlichen. Der weitere Verlauf Richtung Stadtgrenze wird in einer 3,50 m breiten ungebundenen Bauweise hergestellt.
An der Stadtgrenze schließt die Maßnahme nahtlos in Lage und Querschnitt an die vor kurzem fertig gestellte Maßnahme der Gemeinde Odenthal an. Die Rad-/Gehwegbreite von 3,50 m sowie der Aufbau und die Oberflächenbeschaffenheit gewährleisten hier einen nahtlosen überregionalen Übergang (siehe Lageplan Dhünn 05 und 06).
II. Wupperradweg
Wie auch der Dhünnradweg ist auf Leverkusener Gebiet der Radweg entlang der Wupper in sehr großen Teilen bereits vorhanden. Die Führung erfolgt auch hier weitestgehend losgelöst vom Individualverkehrsnetz.
Die im Rahmen dieser Vorlage vorgesehenen Einzelmaßnahmen beinhalten die folgenden Arbeiten:
- Lückenschluss Imbach
Zur durchgehenden Befahrbarkeit ist der Rad- und Gehweg im Bereich Imbach unmittelbar entlang der Wupper bis zur Stadtgrenze zu ertüchtigen. In diesem Abschnitt wurde bereits seitens der Stadt Leverkusen im östlichen Teil die Deckschicht saniert und der Rad-/ Gehweg in eine Breite von 3,50 m hergestellt. Im westlichen Bereich dieses Abschnittes liegt die Route im Zuge eines in Breite und Aufbau völlig unzureichenden Weges.
Der erste Abschnitt wird in einer Länge von ca. 320 m in einer Breite von 3,50 m mit einer neuen Deckschicht (ungebundene Bauweise) befestigt. Der anschließende Abschnitt Richtung Leichlingen (ca. 250 m) benötigt einen Vollausbau mit gleichfalls ungebundner Bauweise. Bei Bedarf werden zur Böschungssicherung so genannte „Wasserbausteine“ zum Einsatz kommen (siehe Lageplan Wupper 01 und 02).
III. Ausstattung
Der gesamte Streckenzug enthält eine Grundausstattung mit Markierung und Beschilderung. Die Beschilderung erfolgt gemäß den „Hinweisen zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in NRW“ (HBR NRW) sowie zusätzlichen überregionalen Symbolen.
IV. Finanzierung
Entlang der Dhünn ist mit einem Kostenaufwand von 321.000 Euro und entlang der Wupper mit Kosten in Höhe von 90.000 Euro zu rechnen. Der Bewilligungsbescheid sieht einen Zuschuss in Höhe von 70% der förderfähigen Kosten vor.
Bei entsprechender Witterung könnte die Gesamtmaßnahme bis Ende 2012 abgeschlossen werden, maximal bis Sommer 2013.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1336/2011 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Syring/ Fachbereich Tiefbau / Telefon: 406 - 66 66
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
RadRegionRheinland / Lückenschluss an Dhünn- und Wupperradweg
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Dhünnradweg Finanzstelle 66431205021079
Finanzposition 783200
Baukosten 2012 321.000 € *)
Wupperradweg Finanzstelle 66721205021080
Finanzposition 783200
Baukosten 2012 90.000 € *)
*) Mittelanpassung erfolgt im Rahmen der Veränderungsliste bzw.
der Mittelübertragung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Mittelfristig geringfügig höherer Unterhaltungsaufwand.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)