Betreff
Finanzierung ambulanter Wohnformen
Vorlage
1338/2011
Aktenzeichen
vo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren befürwortet die Einrichtung ambulanter Wohnformen in der Stadt und setzt die Höchstgrenze für Betreuungskosten auf 1.080 € fest.

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

Angesichts der stetigen Zunahme älterer Menschen, der Kostensteigerungen im pflegerischen Bereich sowie veränderter Lebenslagen und –wünsche älterer und pflegebedürftiger Menschen gewinnen neue Wohnkonzepte ständig an Bedeutung.

 

Im Focus des Interesses stehen ambulant betreute Wohngemeinschaften; sie stellen eine gute und bedarfsgerechte Alternative zur stationären Betreuung dar. Soziale Kontakte und Teilnahme an gemeinsamen alltäglichen Aktivitäten in einer häuslichen Atmosphäre sollen zum Erhalt der Selbständigkeit und zum Wohlbefinden älterer und pflegebedürftiger Menschen beitragen. Das Prinzip der ambulanten Wohngemeinschaft beruht darauf, dass der Bewohner Mieter bleibt und für sein Einzelzimmer und anteilig für die Gemeinschaftsflächen Miete zahlt. Je nach seinem gesundheitlichen oder persönlichen Befinden beauftragt er selbst, sein Angehöriger oder die von ihm beauftragte Vertrauensperson Hilfe zur Unterstützung bei der Hauswirtschaft (Kochen und Reinigung) oder auch Hilfen eines Pflegedienstes. Die Bewohner einer Wohngemeinschaft werden in die Bewältigung der ganz normalen Alltagsaufgaben einbezogen, soweit es ihre noch vorhandenen Kompetenzen zulassen.

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren hat in seiner Sitzung vom 28.01.2008 den Beschluss gefasst, dass die Betreuungskosten im Rahmen der Einzelfallhilfe übernommen werden können und damit sichergestellt, dass auch sozialhilfeberechtigte Bewohner von Wohngemeinschaften analog dem häuslichen Standard pflegerisch und finanziell versorgt und unterstützt werden können.

 

Der Höchstbetrag für Betreuung wurde auf 950 € mtl. festgesetzt und sollte bei Bedarf neu ermittelt und maximal entsprechend der durchschnittlichen Heimkosten angepasst werden.

 

Derzeit gibt es in Leverkusen zwei ambulant betreute Wohngruppen, die eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt abgeschlossen haben. Beide Gruppen betreibt der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SKF).

Aufgrund von Personalkostensteigerungen ist das Betreuungsgeld derzeit nicht mehr auskömmlich. Daher hat der SKF eine Anpassung der Betreuungspauschale beantragt.

 

Die durchschnittlichen Nettokosten für vollstationäre Heimpflegeplätze in Leverkusen liegen unter Berücksichtigung der Regelsatzanpassung zum 01.01.2012 bei 2.235,38 € mtl. Da im ambulanten Bereich die Zahlung der Investitionskosten durch die Sozialhilfe bzw. Pflegewohngeld nicht anfällt, ist von diesen Kosten ein angemessener Betrag in Abzug zu bringen. Dieser Wert wurde seinerzeit auf 15 % der durchschnittlichen Nettokosten festgelegt.

 

2.235,38 € abzüglich 15 % (335,31 €) = 1.900,07 €

 

Daraus ergibt sich für Leverkusen ein akzeptierbarer Gesamtbetrag für ambulant betreutes Wohnen von 1.900,07 €/mtl., der sich wie folgt aufgliedert:

 

Regelsatz Haushaltsvorstand                                                                         374,00 €

anerkannte Mietobergrenze Einzelperson                                                    452,00 €

(inkl. Nebenkosten und Heizung)

Betreuung (Restanteil)                                                                                    1.074,07 €

 

Der Höchstbetrag für Betreuung beträgt demnach 1.074,07 € und wird aufgerundet ab 01.01.2012 auf 1.080 € mtl. festgesetzt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1338/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Willich, FB 50, Tel.: 406-5013

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Derzeit gibt es in Leverkusen 28 Plätze in betreuten Wohngruppen. Davon werden zur Zeit 6 Plätze aus Sozialhilfemitteln finanziert.

Bisher lagen die Betreuungskosten bei 950,00 €/monatlich. Differenz = 130,00 € x 6 Fälle = 780,00 €/monatlich = 9.360,00 €/jährlich.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

PN 0515

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

Siehe oben.

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

Siehe oben.

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine.

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Die Anhebung der Beträge soll zum 1.1.2012 umgesetzt werden. Aus diesem Grunde ist ein Beschluss des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren in der Sitzung am 14.11.2011 erforderlich.