Betreff
Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW)
- Umsetzungsbeschlüsse 2009 für den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung
Vorlage
0137/2009
Aktenzeichen
07-01-2007-kr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat stimmt auf der Grundlage der beigefügten Anlagen den Beschlüssen zur Umsetzung des GPA-Berichtes für den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung zu.

 

Dies sind im Einzelnen:

 

                                   

Lfd. Nr.

GPA-Empfehlung

Beschluss

7

Wahrnehmung der Aufgaben nach § 103 Abs. 2 Zf. 5 GO (alt) durch den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung

Der Vorschlag wird abgelehnt und nicht weiter verfolgt.

20

Aufgabenwahrnehmung reduzieren, z.B. geringere Prüfdichte

Der Vorschlag wird in Zusammenhang mit Vorschlag Nr. 24 "automatisch" realisiert und dort weiter verfolgt.

21

Standardisierung von Prüfungen

Der Vorschlag wird durch den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung aufgegriffen und fachbereichsintern umgesetzt. Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf im Rahmen der GPA-Berichterstattung.


 

22

Flexiblere Organisation

Der Vorschlag wird durch den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung bereits umgesetzt.

23

Ausbau interkommunaler Zusammenarbeit

Der Vorschlag wird bereits durch den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung aufgegriffen und bei den Aufgabengebieten umgesetzt bei denen Synergieeffekte zu erwarten sind.

24

Personalabbau

Der Vorschlag wird bereits im Rahmen der Umsetzung des Kienbaumgutachtens inhaltsgleich realisiert.

25

Reduzierung der Stellenwerte

Der Vorschlag wird von Seiten des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung zuständigkeitshalber und inhaltlich abgelehnt.

 

Der Leiter des Fachbereiches                                            Kenntnis genommen

Rechnungsprüfung und Beratung                                        Gem. § 2 Abs. 5 S 2 RPO

Gem. § 2 Abs. 5 S 1 RPO                                                   Der Oberbürgermeister

 

 

Gezeichnet: Johanns                                                            Gezeichnet: Buchhorn

Begründung:

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) leitet ihre Feststellungen für den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung von der einzigen Kennzahl „Personalausgaben (Ist) der Rechnungsprüfung je Einwohner 2006“ ab. Die Ermittlung dieser Kennzahl hat für Leverkusen das Ergebnis, dass die örtliche Rechnungsprüfung – bezogen auf diese Kennzahl – den Maximalwert in Höhe von 6,11 €/Einwohner erreicht. Der Mittelwert der Kommunen in NRW liegt bei 4,45 €/Einwohner (und 5,13 €/Einwohner bezogen auf die gleiche Größenklasse wie Leverkusen). Hierbei werden Zahlen des Jahres 2006 für die Berechnung zu Grunde gelegt.

 

Die Zahlen des Jahres 2006 berücksichtigen noch nicht die erheblichen personellen Auswirkungen für die Rechnungsprüfung aus dem Kienbaumgutachten. Bedingt durch erste Umsetzungen des Kienbaum-Gutachtens und ausgehend von den vorläufigen Zahlen zum Jahresabschluss ergibt die gleiche Kennzahl zum Stichtag 31.12.2008 einen Wert von 4,93 €/Einwohner.

 

Bei den Angaben zur Personalintensität (Vw – 6) sinkt der Wert dementsprechend von 0,84 auf 0,75 Ist-Stellen je 10.000 Einwohner. Der Wert liegt damit zwar immer noch über dem Mittelwert (0,68) des Landes NRW, unter Berücksichtigung dass kleinere Kommunen tendenziell mehr Personal benötigen, ist die Überschreitung jedoch vertretbar. Bei der Stellenwertigkeit sinkt der Wert von 68.821 €/je Stelle auf 65.961 €/Stelle. Damit würde die Rechnungsprüfung in Leverkusen unter den Mittelwert für NRW (66.537 €/Stelle) liegen.

 

Darüber hinaus muss angemerkt werden, dass es sich bei dieser Kennzahl lediglich um die losgelöste Betrachtung der eingesetzten Ressourcen handelt. Die damit erfüllten Aufgaben, den Nutzen oder Wirkungen werden dabei nicht berücksichtigt. Die genannte Kenngröße ist sicher ein Indiz, kann aber isoliert betrachtet nicht zu einer umfassenden Aussage zur Wirtschaftlichkeit herangezogen werden.

 

Vor diesem Hintergrund werden in den nachfolgenden sieben Anlagen die Einzelempfehlungen der GPA bewertet und ein Vorschlag unterbreitet.