Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung III stimmt der Fällung eines Nussbaumes im westlichen Wuppermannpark zu.
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Der Baum weist folgende Schäden auf:
Beide Stämmlinge haben größere Astungswunden, die eingefault sind. Eine Reduzierung der Krone zur Entlastung, um die Bruchsicherheit zu erhöhen, würde den Habitus der Walnuss zerstören und in den Folgejahren durch weitere große Astungswunden zusätzliche Probleme auslösen (die Baumart zeichnet sich durch besonders schlechte Abschottung gegen Verletzungen und Astschnitt aus).
Die Walnuss zeigt eine auffällige Stammausformung in Form von Leistenbildung und Zuwachsdepressionen. Hinzu kommt ein Schrägstand in Richtung Wegekreuzung. Die Stammausformung lässt auf eine Fäuleausbildung im Stamminneren schließen. Die Stand- und Bruchsicherheit ist hier stark beeinträchtigt.
Im Baumumfeld befindet sich eine junge Stiel-Eiche, die aufgrund des Walnussbaumes in ihrer Entwicklung stark beeinträchtigt ist. Eine Entnahme der Walnuss würde die Entwicklung und Kronenausbildung der Stiel-Eiche deutlich verbessern.
Unter Berücksichtigung der Schäden im Kronen- und Stammbereich mit Bedacht der Förderung einer Stiel-Eiche ist die Walnuss zu entnehmen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1347/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kopf
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Fällung ist aus Sicherheitsgründen unumgänglich. Die Maßnahme kann aus freigegebenen Budgetmitteln finanziert werden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
PN 1305
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Ca. 380 Euro
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Der Baum steht schon seit einiger Zeit unter besonderer Beobachtung. Bei den nun erkannten, zunehmenden Standsicherheitsproblemen hält es die Verwaltung für dringend geraten, den Baum möglichst rasch, auf jeden Fall noch vor dem Beginn der Vogelschutzzeit, zu entfernen. Deshalb sollte mit einer Entscheidung nicht bis zum nächsten Turnus im Januar/Februar 2012 gewartet werden.