Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Wirtschaftsplan 2012 der neue bahnstadt opladen (nbso)
Vorlage
1351/2011
Aktenzeichen
201-01-2111-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der neue bahnstadt opladen GmbH (nbso) Weisung, dem von der Geschäftsführung der nbso aufgestellten Wirtschaftsplan 2012 Zustimmung zu erteilen.

 

gezeichnet:

 

 

 

Buchhorn                                                      Häusler

 

Begründung:

 

Nach § 15 des Gesellschaftsvertrages der nbso ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan – bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Investitionsplan und dem Stellenplan – aufzustellen und diesen dem Aufsichtsrat zur Beratung und der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Der Wirtschaftsplan für 2012 ist den Anlagen 1-3 beigefügt.

 

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 07.11.2011 vorberatend mit dem Wirtschaftsplan befasst, die sich ergebenden Auswirkungen sind in der städtischen Haushaltsplanung nachvollzogen worden. Der städtische Eigenanteil beträgt nach aktuellem Stand 248.198 € für das Jahr 2012.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1351/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB 20 / 2034

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Es handelt sich um den Eigenanteil der Stadt Leverkusen an den Personal- und Sachkosten der Gesellschaft, der für Leistungen der nbso im Rahmen des Projektes neue bahnstadt opladen auf Grund des Gesellschafts- und des geschlossenen Dienstleistungsvertrages anfällt. 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Etatisierung der erforderlichen Mittel für die Produktgruppe 0927 erfolgte unter der Finanzposition 725590, der Finanzstelle PN0927 und dem Innenauftrag 970009270103.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Der Eigenanteil für das Jahr 2012 beträgt 248.198 € und setzt sich momentan aus folgenden Plan-Einnahmen und -Ausgaben zusammen:

 

Landeszuschuss:                                            993.000 €

Kosten nbso lt. Wirtschaftsplan:                 1.241.198 €

 

Haushaltsbelastung:                           248.198 €

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Das Projekt neue bahnstadt opladen ist mittelfristig angelegt, Kosten für die nbso werden mindestens bis zum Jahr 2017 anfallen. Die derzeitige Mittelfristplanung für den Haushalt der Stadt Leverkusen sieht folgende Ansätze vor:

Jahr                                                    2013                          2014               spätere Jahre

 

Landeszuschuss:                 1.028.000 €              1.028.000 €              3.984.000 €

Kosten nbso:                        1.286.000 €              1.286.000 €              3.231.000 €

 

Haushaltsbelastung:    258.000 €                  258.000 €                 -753.000 €

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Durch den Weisungsbeschluss des Rates der Stadt Leverkusen erfahren der Beschluss des Aufsichtsrates und die Befassung in der Gesellschafterversammlung der nbso die notwendige Legitimation, um den Wirtschaftsplan zum 01.01.2012 wirksam werden zu lassen.