- Planungs- und Baubeschluss
Beschlussentwurf:
1. Der Entwurfsplanung des Architekten
2. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für
die Baumaßnahme betragen gemäß Kostenberechnung nach heutigem Stand 1.220.000 €
einschließlich Mehrwertsteuer.
3. Zur Finanzierung stehen im
investiven Haushalt bei Finanzstelle 65000170011046 auf der
Finanzposition 783 100 1.170.000 € zur Verfügung. Der Restbetrag von 50.000 €
wird durch entsprechende Ansatzreduzierung aus der Finanzstelle
65000170011058, Finanzposition 783100 – Bauinvestitionen Gemeinschaftshauptschule
Neukronenberger Straße – umgewidmet. Insgesamt stehen Mittel in
ausreichender Höhe zur Verfügung.
4. Die Genehmigungsplanung ist auf der
Grundlage der Entwurfsplanung fortzuführen.
5. Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach
Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung
zu beginnen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat Mues
Begründung:
Im Rahmen des Landesprogramms
„Ganztagsoffensive für die SEK I“ und des daraus abgeleiteten Masterplans „Flächendeckender Ausbau der
Ganztagsangebote für die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I der Stadt
Leverkusen“ hat sich die Schulkonferenz für die Einführung der
pädagogischen Übermittagsbetreuung am Freiherr vom Stein-Gymnasium entschieden.
Hierfür soll eine Mensa mit Aufwärmküche
entstehen, die ca. 140 Plätze umfasst und als Neubau an die vorhandene
Dreifachsporthalle (Trakt 11) angebaut werden soll.
Zusätzlich soll die vorhandene Pausenhalle
Trakt 12 (Café Stein) umgebaut werden, so dass dort neben einem
Aufenthaltsbereich ein Durchgang zum Schulhof zur Mensa entsteht.
Im Masterplan wurde für das Freiherr vom
Stein-Gymnasium die Summe von 1.078.000 € vorgesehen.
Für die Baumaßnahme wurde bei der
Bezirksregierung Ende November 2008 ein Zuschussantrag über 100.000 €
gestellt. Der am 15.5.2009 bei der Stadt eingegangene Zuwendungsbescheid
vom 13.5.2009 beläuft sich auf 65.000 €.
Terminplan
Für die Maßnahme ist eine bauaufsichtliche
Genehmigung erforderlich. Mit der Ausführung soll 2010 begonnen werden,
die Fertigstellung ist für 2011 vorgesehen.
Fortführung der Planung
Architektenleistungen: Architekturbüro Kastner Pichler,
Tragwerkplanung
und
Bauphysik/Energiepass: Spießbach-Gerhards-Berg
GmbH, Köln
Ingenieurleistungen
HLS: Ingenieurbüro IBB Brieden, Bergisch
Gladbach
Ingenieurleistungen
E: Ingenieurbüro IBS Schmidt,
Brühl
Sonstiges:
Die
Planungen sind mit der Schulleitung abgestimmt. Die Stellungnahme der Schule
gemäß § 76 Schulgesetz wird bis zur Sitzung des Schulausschusses
nachgereicht.
Die in der Anlage aufgeführten Planunterlagen mit weiteren Einzelheiten liegen in den Fraktionsgeschäftsstellen als verbindlicher Bestandteil der Vorlage zur Einsichtnahme vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Baukosten für den Neubau einer Mensa und das Herrichten des Freizeitbereiches betragen einschließlich der Ausstattung gemäß Kostenberechnung nach DIN 276
1.220.000 €.
Zur Finanzierung stehen im investiven Haushalt bei Finanzstelle 65000170011046 auf der Finanzposition 783 100 1.170.000 € zur Verfügung. Der Restbetrag von 50.000 € wird durch entsprechende Ansatzreduzierung aus der Finanzstelle 65000170011058, Finanzposition 783100 – Bauinvestitionen Gemeinschaftshauptschule Neukronenberger Straße – umgewidmet. Insgesamt stehen Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Zuschüsse und Fristen
Der Zuwendungsbescheid vom 13.5.2009 für Investitionen in Ganztagsschulen (1000 Schulen-Programm) beläuft sich für das Freiherr vom Stein-Gymnasium auf 65.000 €, Voraussetzung ist die Abrechnung der Gesamtmaßnahme bis März 2011. Weitere 50.000,-€ kommen aus einem separaten Zuwendungsbescheid vom 11.08.09 für Investitionen zur Ausstattung in Ganztagsschulen.
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Maßnahmen der Ganztagsoffensive NRW stehen unter sehr hohem Termindruck, da die Auszahlung der Mittel an Fertigstellungsfristen gebunden ist. Außerdem hat im Freiherr vom Stein-Gymnasium mit diesem Schuljahr 2009/2010 der Übermittagsbetrieb bereits begonnen. Die pädagogische Übermittagsbetreuung wie auch die Essensversorgung kann derzeit nur im Rahmen einer provisorischen Lösung gesichert werden, die dringend durch die vorliegende Maßnahme abgelöst werden muss.