Betreff
Widmung Freiburger Straße und Ulmer Straße
Vorlage
1354/2011
Aktenzeichen
660-3118-mr
Art
Beschlussvorlage
Beschlussentwurf:
Im Stadtteil Schlebusch werden die Freiburger Straße und die Ulmer Straße nach §
6 des Straßen- und Wegegesetzes als Gemeinde- / Anliegerstraßen gewidmet.
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Die Freiburger Straße und die Ulmer Straße wurden durch einen privaten Bauträger zwischen 1958 und 1964 hergestellt.
Da sie nach dem Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetzes (01.01.62) fertig gestellt und der Stadt übertragen wurden, gelten sie nach Straßenrecht noch nicht als öffentliche Straßen.
Daher sind die Straßen noch formell gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW zu widmen.