Betreff
Umsetzung von Änderungen im Fahrplan des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zum Fahrplanwechsel 2011/2012
- Bürgerantrag vom 12.09.11
Vorlage
1362/2011
Aktenzeichen
011-12-11-ca
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Bürgerantrag auf Änderungen im Fahrplan des ÖPNV zum Fahrplanwechsel 2011/2012 ab.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Mit e-Mail vom 12.09.2011 (s. Anlage 1) beantragt der Petent die Umsetzung von Änderungen im Fahrplan des ÖPNV zum Fahrplanwechsel 2011/2012.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Ausschussmitglieder den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre es wünschenswert, das Busliniennetz im Stadtgebiet auszuweiten und ein größeres Angebot auch in den nachfrageschwachen Zeiten zur Verfügung zu stellen. Dies ist jedoch ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand nicht möglich; die hierfür erforderlichen Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) stehen allerdings in Zeiten des Nothaushaltes nicht zur Verfügung. Vielmehr ist die Verwaltung angehalten, auch im Bereich des ÖPNV Mittel einzusparen, so dass der Bürgerantrag abzulehnen ist.

 

Im Folgenden wird auf die konkreten Änderungsvorschläge im Einzelnen eingegangen.

 

1. Schließung der samstäglichen Versorgungslücke am Spätmittag von derzeit 90 Minuten auf der 212 in Richtung Odenthal

 

Die Linie 212 verkehrt mit einem 30-Minuten-Takt zwischen Leverkusen-Mitte und Leimbacher Berg.

Die angesprochene samstägliche Lücke entsteht zwischen 14:40 Uhr und 16:10 Uhr durch den Wechsel des Umlauftaktes von einem 30-Minuten-Takt auf einen 60-Minuten-Takt am Wochenende. Da nur jeder zweite Umlauf bis Odenthal verkehrt, entsteht hier eine einmalige Zeitlücke. Ab 16:10 Uhr fährt dann jeder Takt, also stündlich wie zuvor auch, bis Odenthal durch.

 

Diese Lücke ist umlauftechnisch nicht anders zu regeln, weil die Fahrten im Gesamtfahrplan eingebunden sind. Die Fahrgäste kennen diese Taktung und sind darauf eingestellt, so dass die Beibehaltung dieses Fahrplansprungs durchaus zu vertreten ist.

 

2. Anbindung der Linie 212 an das Odenthaler Ortszentrum sowie Einbindung der Siedlung Zum Hahnenberg in Odenthal

 

Eine mögliche Anbindung der Linie 212 an Odenthal-Zentrum bzw. Altenberg sowie Einbindung der Siedlung Zum Hahnenberg in Odenthal liegt in der Zuständigkeit des Rheinisch-Bergischen Kreises.

 

3. Ausweitung der Nachtbuslinien

 

Sicherlich ist es wünschenswert, das Nachtbusliniennetz noch in einige Richtungen zu erweitern und weitere Stadtteile damit anzubinden. Allerdings lässt es die derzeitige Haushaltssituation kaum zu, neue Nachtlinien oder Erweiterungen der bestehenden Nachtlinien zu installieren.

Eine Verbesserung im Nachtliniennetz wird aber ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2011 mit der Inbetriebnahme der N20 zwischen Opladen-Busbahnhof und Langenfeld S-Bahnhof erreicht.

 

4. Anbindung Opladen - Rheindorf

 

Es wird auf die bereits oben erwähnte Haushaltsituation der Stadt Leverkusen verwiesen. Es ist zurzeit aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel nicht möglich, den Fahrplan auf dieser Strecke zu erweitern.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1362/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Capitain, Daniel; FB 01; 88 89

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)