- Bürgerantrag vom 12.09.11
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Bürgerantrag auf Änderungen im Fahrplan des ÖPNV zum Fahrplanwechsel 2011/2012 ab.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit e-Mail vom
12.09.2011 (s. Anlage 1) beantragt der Petent die Umsetzung von
Änderungen im Fahrplan des ÖPNV zum Fahrplanwechsel 2011/2012.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Ausschussmitglieder den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.
Aus Sicht der Verwaltung wäre es wünschenswert, das Busliniennetz im Stadtgebiet auszuweiten und ein größeres Angebot auch in den nachfrageschwachen Zeiten zur Verfügung zu stellen. Dies ist jedoch ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand nicht möglich; die hierfür erforderlichen Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) stehen allerdings in Zeiten des Nothaushaltes nicht zur Verfügung. Vielmehr ist die Verwaltung angehalten, auch im Bereich des ÖPNV Mittel einzusparen, so dass der Bürgerantrag abzulehnen ist.
Im Folgenden wird auf die konkreten Änderungsvorschläge im Einzelnen eingegangen.
1. Schließung der samstäglichen Versorgungslücke am Spätmittag von derzeit 90 Minuten auf der 212 in Richtung Odenthal
Die Linie 212 verkehrt mit einem 30-Minuten-Takt zwischen Leverkusen-Mitte und Leimbacher Berg.
Die angesprochene samstägliche Lücke entsteht zwischen 14:40 Uhr und 16:10 Uhr durch den Wechsel des Umlauftaktes von einem 30-Minuten-Takt auf einen 60-Minuten-Takt am Wochenende. Da nur jeder zweite Umlauf bis Odenthal verkehrt, entsteht hier eine einmalige Zeitlücke. Ab 16:10 Uhr fährt dann jeder Takt, also stündlich wie zuvor auch, bis Odenthal durch.
Diese Lücke ist umlauftechnisch nicht anders zu regeln, weil die Fahrten im Gesamtfahrplan eingebunden sind. Die Fahrgäste kennen diese Taktung und sind darauf eingestellt, so dass die Beibehaltung dieses Fahrplansprungs durchaus zu vertreten ist.
2. Anbindung der Linie 212 an das Odenthaler Ortszentrum sowie Einbindung der Siedlung Zum Hahnenberg in Odenthal
Eine mögliche Anbindung der Linie 212 an Odenthal-Zentrum bzw. Altenberg sowie Einbindung der Siedlung Zum Hahnenberg in Odenthal liegt in der Zuständigkeit des Rheinisch-Bergischen Kreises.
3. Ausweitung der Nachtbuslinien
Sicherlich ist es wünschenswert, das Nachtbusliniennetz noch in einige Richtungen zu erweitern und weitere Stadtteile damit anzubinden. Allerdings lässt es die derzeitige Haushaltssituation kaum zu, neue Nachtlinien oder Erweiterungen der bestehenden Nachtlinien zu installieren.
Eine Verbesserung im Nachtliniennetz wird aber ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2011 mit der Inbetriebnahme der N20 zwischen Opladen-Busbahnhof und Langenfeld S-Bahnhof erreicht.
4. Anbindung Opladen - Rheindorf
Es wird auf die bereits oben erwähnte Haushaltsituation der Stadt Leverkusen verwiesen. Es ist zurzeit aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel nicht möglich, den Fahrplan auf dieser Strecke zu erweitern.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1362/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Capitain, Daniel; FB 01; 88 89
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)