Betreff
Bildungsnetzwerk Leverkusen - Einrichtung eines kommunalen Bildungsbüros
Vorlage
0140/2009
Aktenzeichen
413-02-25-Lo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Die Stadt Leverkusen richtet, zunächst befristet auf 3 Jahre, ein kommunales Bildungsbüro ein.

 

2. Die Option einer Verlängerung ist in Absprache mit dem Land gegeben.

                                            

3. Das Bildungsbüro wird der KulturStadtLev (KSL), Volkshochschule, als Geschäftsstelle des Bildungsnetzwerkes Leverkusen organisatorisch zugeordnet.

                                                 

4. Die Kernverwaltung unterstützt das Bildungsbüro mit Personal im Rahmen einer ½ Vollzeitstelle BAT VIb (TVöD E 6), die mit dem Stellenplan 2010 eingerichtet wird. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Land die Förderung analog übernimmt.

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                             Häusler                             Adomat

 

Begründung:

 

Bundesweit gewinnt die Diskussion um eine Regionalisierung der Schul- und Bildungslandschaft an Bedeutung. Ziele sind:

 

  • die Zusammenführung von regionalen bzw. lokalen bildungs-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Fragestellungen,
  • die Verbesserung der Kooperation und Vernetzung zwischen Einrichtungen vorschulischer, schulischer und außerschulischer Bildung,
  • die Schaffung von mehr Transparenz in der regionalen/kommunalen Bildungsinfrastruktur für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

 

In Nordrhein-Westfalen strebt das Ministerium für Schule und Weiterbildung seit dem Jahr 2008 die Gründung von regionalen Bildungsnetzwerken an. Im Rahmen eines Kooperationsvertrages zwischen Kommune/Gebietskörperschaft und Ministerium werden Entwicklungsziele, Laufzeit und Organisation der Zusammenarbeit festgeschrieben. Das Ministerium geht von 53 Bildungsregionen aus. Bisher wurden 38 Kooperationsverträge abgeschlossen; 15 Bildungsregionen, darunter auch Leverkusen, streben die Beteiligung am Projekt „Bildungsnetzwerk“ an.

 

Voraussetzungen für die Entwicklung der Bildungsregion im Rahmen des Kooperationsvertrages sind

 

  • die Festlegung gemeinsamer Ziele zwischen Kommune und Land,
  • die Einrichtung einer regionalen Bildungskonferenz und eines Lenkungskreises,
  • die Einrichtung einer kommunalen Geschäftsstelle/eines Bildungsbüros.

 

Die Verwaltung empfiehlt, sich an diesem Landesprojekt zu beteiligen. Zielsetzung in Leverkusen sollte sein, alle Bildungsbereiche – von der frühkindlichen Erziehung bis zur Seniorenbildung – unter dem Gesichtspunkt der Gleichwertigkeit zu betrachten, zu verknüpfen und zu entwickeln. Die Verwaltung schlägt vor, einen Kooperationsvertrag unter diesen Prämissen auszuarbeiten.

 

Für die Einrichtung des Bildungsbüros müssen sich die Vertragspartner zu folgenden Leistungen verpflichten:

 

   Die Stadt Leverkusen stellt Personal im Umfang von mind. 1,0 Vollzeitstelle zur Verfügung und übernimmt die sächliche Ausstattung des Bildungsbüros.

   Das Land stellt dem Bildungsbüro pädagogisches Personal im Umfang von    1,0 Vollzeitstelle zur Verfügung. Ausschreibung und Besetzung der Stelle erfolgen im gegenseitigen Einvernehmen.

 

Das Bildungsbüro übernimmt die zentrale Steuerungsfunktion; die Autonomie der anderen Bildungsakteure bleibt erhalten. Es wird vorgeschlagen, das Bildungsbüro organisatorisch der KulturStadtLev (KSL), Volkshochschule, zuzuordnen.

 

Die VHS stellt der Einrichtung aus eigenen Ressourcen ½ Vollzeitstelle pädagogische Mitarbeiterin/pädagogischer Mitarbeiter (BAT II, bzw. TVöD 13) zur Verfügung. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber übernimmt die Leitung des Bildungsbüros.

 

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung stellt, wenn der Beschluss über die Einrichtung des Bildungsbüros bis Ende 2009 gefasst wird, unter diesen Bedingungen eine pädagogische Fachkraft als Vollzeitstelle zur Verfügung.

 

Die dann noch fehlende ½ Vollzeitstelle (BAT VIb, bzw. TVöD E 6) soll im Stellenplan der Kernverwaltung eingerichtet, und das Personal dem Bildungsbüro zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Anlage stellt das Konzept ausführlicher dar.