Betreff
Haushalt 2010
- Berichterstattung über die Umsetzung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 bis 2015 auf der Basis der Vorlage Nr. R 1460/16. TA vom 15.01.2009
Vorlage
0141/2009
Aktenzeichen
201-HSK-2009-va
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Berichterstattung der Verwaltung über die Umsetzung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 bis 2015 zu den Prüfaufträgen

 

1.1.      Erhöhung von Ausschüttungen an den Kernhaushalt,

1.2.      Reduzierung von Eigen- bzw. Stammkapital,

1.3.      Übertragung der Baumaßnahme Hochwasserschutz Hitdorf auf die TBL AöR,

1.4.      Übertragung der Straßenbeleuchtung auf die TBL AöR,

1.5.      Überprüfung einer PPP-Konzeption für den U 3 Bereich,

1.6.      verstärkte Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden, Infrastrukturvermögen

1.7.      und Änderungen / Kündigungen von Verträgen mit Dritten

 

zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                                            Häusler          

 

Begründung:

 

Der bis Anfang 2009 gültige „Handlungsrahmen für die Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten“ fordert nicht nur innerhalb der Kernverwaltung, sondern auch in Bezug auf Ausgliederungen (einschließlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen) eine konsequente Anwendung der Maßstäbe der Haushaltskonsolidierung. Diese Maßstäbe wurden in dem vom Innenministerium NRW am 06.03.2009 veröffentlichten neuen Leitfaden, der „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ festgelegt und den oben genannten Handlungsrahmen ersetzt, fortgeschrieben.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat auf dieser Grundlage und dessen von der Bezirksregierung eingeforderten Umsetzung in seiner Sitzung am 16.02.2009 die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts 2009 bis 2015 beschlossen (Vorlage R 1460/ 16. TA) und der Verwaltung Prüfaufträge erteilt.

 

Die Ergebnisse zu den Prüfaufträgen sind nachstehend dargestellt:

 

Punkt 1.1. Erhöhung der Ausschüttung

 

          Anlagenbetriebe zur Verwertung und Entsorgung von Abfällen GmbH & Co. KG (AVEA)

Die Gesellschafterversammlung der AVEA hat ihre Jahresergebnisse 2002 (Gründungsjahr) bis 2006 stets in voller Höhe ausgeschüttet. Wegen der bei der Gesellschaft angelaufenen Großinvestitionen (Erneuerung Turbinen, Ersatzinvestition 4. Ofen) und deren Finanzierung hat die Gesellschafterversammlung auf Grundlage von entsprechenden Weisungsbeschlüssen des Rates der Stadt Leverkusen (Vorlagen R 1265, 1641/ 16. TA) und des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes für das Jahresergebnis 2007 und für das Jahresergebnis 2008 keine Vollausschüttungen vorgenommen. Dies ist auch wirtschaftlich sinnvoll, denn die Finanzierung mit eigenen liquiden Mitteln verhindert die Aufnahme von Verbindlichkeiten und verbessert somit die jeweiligen Jahresergebnisse durch ersparte Zinsaufwendungen.

 

Aus den Jahresergebnissen 2007 und 2008 wurden insgesamt 8,0 Mio. € (davon 6,9 Mio. € Gewinne der Tochtergesellschaften aus den Vorjahren) in die Kapitalrücklage eingestellt und 3,0 Mio. €, davon 0,580 Mio. € in 2007, auf neue Rechnung vorgetragen.

         

          Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL)

Die EVL gewährleistet regelmäßig eine Vollausschüttung ihres Jahresergebnisses. Das negative Jahresergebnis 2008 wurde durch Entnahmen aus dem Eigenkapital ausgeglichen und darüber hinaus werden durch entsprechende Entnahmen eine Ausschüttung an den Sportpark im Jahre 2009 auf Grundlage eines Weisungsbeschlusses des Rates der Stadt Leverkusen (Vorlage R 1664/ 16. TA) sichergestellt. Die Entnahmen aus dem Eigenkapital sind entsprechend der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung aus den Jahresergebnissen 2009 bis 2012 wieder zuzuführen. Für das laufende Jahr 2009 prognostiziert die EVL eine Ausschüttung von rd. 5,6 Mio. € (= Anteil Stadt Leverkusen bereits unter Berücksichtigung der Wiederzuführung der Kapitalrücklage).

 

          Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft mbH (LPG)

Die Gesellschafterversammlung der LPG hat zuletzt aus dem Jahresergebnis

2007, das maßgeblich durch die Veräußerung der Rathaus-Garage im Rahmen des Projektes ECE-Rathaus-Galerie geprägt war, eine Ausschüttung in Höhe von 150.000 € beschlossen. Seit dem Geschäftsjahr 2008 ist die LPG aufgrund ihrer Verlustsituation nicht in der Lage, Ausschüttungen vorzunehmen.

 

WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH

Im Hinblick auf die WFL ist die Stadt in Gesprächen mit der Sparkasse Leverkusen zur Erhöhung der finanziellen Zuführung an die WFL. Erste Signale der Sparkasse sind diesbezüglich positiv.

 

          Sparkasse Leverkusen (SPK)

Die Ausschüttung der SPK hat sich für das Geschäftsjahr 2008 in 2009 deutlich von zuletzt 0,832 Mio. € auf 1,5 Mio. € erhöht.

 

Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)

Die Gesellschafterversammlung der WGL hat auf Weisung des Rates der Stadt Leverkusen (Vorlage R 752/ 16 TA) für 2006 eine Vorabausschüttung in Höhe von 4,136 Mio. € beschlossen, die in Höhe von 2,6 Mio. € aus einer Entnahme aus der Gewinnrücklage realisiert wurde.

 

Für die Höhe der Ausschüttung waren neben den Vorgaben des Handlungsrahmens insbesondere die Neuregelungen des Jahressteuergesetzes 2008, die eine Nutzung von Wahlrechten zur Vermeidung einer steuerlichen Belastung bei der WGL i. H. v. 5,3 Mio. € erforderlich machten, maßgeblich. Für die WGL führt die Ausübung des Wahlrechtes zu einer faktisch bestehenden Ausschüttungssperre bis einschließlich dem Geschäftsjahr 2017.

Abschließend zu diesem Prüfungsblock noch der Hinweis, dass detaillierte Informationen zu allen städtischen Beteiligungen aus dem aktuellen Beteiligungsbericht der Stadt zu entnehmen sind.

 

Punkt 1.2: Reduzierung von Eigen- bzw. Stammkapital

 

Eine Reduzierung von Eigen- bzw. Stammkapital bedingt grundsätzlich einen Ersatz durch Fremdkapital und hat immer eine unmittelbare Auswirkung auf das Jahresergebnis der Gesellschaft.

 

Bezogen auf die Bilanz der Stadt Leverkusen muss bei jeder Reduzierung geprüft werden, ob einen Teilwertabschreibung auf den Beteiligungswert erfolgen muss.

 

Insbesondere in Bezug auf den zum 31.12.2010 erstmalig aufzustellenden Gesamtabschluss führt eine Reduzierung von Eigen- bzw. Stammkapital zu einer Belastung des Gesamtergebnisses, da lediglich zinsgünstiges kurzfristiges Fremdkapital bei der Stadt Leverkusen durch höher verzinstes langfristiges Fremdkapital bei den betreffenden Gesellschaften getauscht wird.

 

Punkt 1.3. Übertragung der Baumaßnahme Hochwasserschutz Hitdorf auf die TBL

 

Die Übertragung des Rhein-Hochwasserschutzes der Stadt Leverkusen auf die TBL AöR wird auf Basis der Beschlussfassung des Rates der Stadt Leverkusen (Vorlage R 1674/ 16.TA) zum 01.01.2010 umgesetzt. Für den operativen Haushalt der Stadt Leverkusen wird sich in den Folgejahren eine Entlastung i. H. v. 0,4 – 0,5 Mio. € jährlich ergeben.

 

Punkt 1.4: Übertragung der Straßenbeleuchtung auf die TBL AöR

 

Die rechtlichen Aspekte als auch die finanzwirtschaftlichen Wirkungen einer        Übertragung der Straßenbeleuchtung wurden von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft analysiert. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine rechtliche Übertragung zwar möglich ist, aber finanzwirtschaftliche Verbesserungspotentiale nicht vorhanden sind, da u. a. die Durchführung der Aufgabe der Straßenbeleuchtung mittelfristig an die EVL gebunden ist.

 

Punkt 1.5: Überprüfung einer PPP-Konzeption für den U 3 Bereich

 

Ausgangspunkt waren die haushaltsrechtliche- und gesellschaftsrechtliche Abhängigkeiten durch die Evaluierung des PPP-Projektes an den kaufmännischen Schulen Bismarckstr. in Leverkusen-Manfort mit dem Ziel, falls sich die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme rückblickend bestätigt und eine Übertragung auf die städtischen Kindertagesstätten ableiten lässt, auch bezogen auf die Kosten in Bezug auf die U 3 Betreuung in ähnliche Überlegungen einzusteigen.

 

Bestandteil der Vergabe des PPP-Projektes an den Berufsbildenden Schulen an der Bismarckstr. in Leverkusen-Manfort war u. a., dass nach Abschluss des Projektes und nach Bezug und tatsächlicher Aufnahme des Schulbetriebes, eine Evaluierung der Ergebnisse (Kostenevaluierung) stattfindet.

 

Durch die zum damaligen Zeitpunkt mit der administrativen Umsetzung beauftragte Unternehmensberatung pspc wurde ein entsprechendes Gutachten erstellt. Die wesentlichen Ergebnisse wurden den Mitgliedern des Finanzausschusses am 28.09.2009 in nicht-öffentlicher Sitzung (Verschwiegensheitspflicht gegenüber den Vertragspartnern) durch den Geschäftsführer der pspc präsentiert. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass nach Ermittlung der pspc die absolute Vorteilhaftigkeit -Barwertvergleich zwischen Eigenrealisierung und PPP-Modell- bei 6,5 % zugunsten des PPP-Modells liegt. Die vorgelegte Kostenevaluierung berücksichtigt hierbei selbstverständlich auch die

 

o       allgemeine Preis- und Baupreissteigerung von 2,0 %,

o       die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 % auf 19 % sowie die

o       Anpassungen der Investitionskosten aufgrund von Änderungsvereinbarungen (ca. 200 T€) während der Planungs- und Bauphase.

 

In der Entwicklung des PPP-Projektes, von der Machbarkeitsstudie im Jahr 2003 bis zur Kostenevaluierung im Jahr 2009, lässt sich zusammenfassend feststellen, dass nach vorliegender Berechnung die finanzielle Vorteilhaftigkeit des PPP-Models gegeben ist.

 

Prüfung der Übertragbarkeit auf erforderliche Neubauten in Bezug auf das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren

 

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren für eine durchschnittliche Betreuungsquote von 35 % bis zum Jahr 2013 sicherzustellen. Für die Umsetzung sind die Kommunen zuständig.

 

Aus dieser gesetzlichen Verpflichtung heraus muss die Stadt Leverkusen den Neubau von ca. 10 bis 14 Kindertagesstätten, im gesamten Stadtgebiet, erfüllen. Nach Einschätzung der Fachverwaltung wird das Investitionsvolumen für die Neubauten auf rd. 20 Mio. €, das Gesamtvolumen der Umsetzung (inkl. Um- und Anbauten) derzeit auf rd. 38 Mio. € geschätzt.

 

Vor dem Hintergrund der nachfolgend beschriebenen Haushaltssituation ist es ständige Aufgabe der Verwaltung optimierte Finanzierungs- und Organisationsmodelle - mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung - zu untersuchen.

 

Aktuelle Haushaltssituation

Die Stadt Leverkusen befindet sich seit dem Jahr 2004 ununterbrochen im Nothaushaltsrecht. Im Jahr 2008 hat die Stadt Leverkusen die im Land NRW bis 2009 geforderte flächendeckende Umstellung nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement vorgenommen. Die mittelfristige Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 geht - von doppisch - ermittelten Ergebnissen im konsumtiven Haushalt von - 80 Mio. € bis – 110 Mio. € aus. Nach heutigen Erkenntnissen muss davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2015 das Eigenkapital verzehrt sein wird und zu diesem Zeitpunkt eine buchmäßige Überschuldung eintreten wird.

 

Durch die Regelungen des Innenministererlasses NRW  „Regelungen für Bezirksregierung zum Umgang mit Kommunen im Nothaushalt“ darf die Kommune nur investive Finanzierungen vornehmen, wenn sichergestellt ist, dass das gesamte Finanzierungsvolumen u. a. durch Kredite abgedeckt sind, die 2/3 der Tilgungsleistung nicht übersteigen dürfen. Dies bedeutet eine erhebliche Einschränkung gegenüber den Vorjahren. Nach der aktuellen Haushaltsplanung übersteigt das Investitionsvolumen im investiven Haushalt (inkl. der o. g. Investitionen zur Sicherstellung der U3 Betreuung bis 2013) die Kreditaufnahmemöglichkeit in den Jahren 2011 bis 2013. Bei angenommener Umsetzung eines PPP – Projektes, werden allerdings die zur Umsetzung des Projektes im investiven Teil aufzunehmenden Darlehensbeträge pauschal mit 10% auf den Kreditdeckel angerechnet.

 

Die Stadt Leverkusen ist aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem PPP-Projekt der Berufsbildenden Schulen an der Bismarckstr. in Leverkusen-Manfort bestrebt, alternative Organisationsmodelle und Finanzierungsmodelle für die Realisierung der Neubaumaßnahmen zu untersuchen. Hierzu soll eine Markterhebung erfolgen und eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden, um Aufschluss darüber zu erhalten, ob ein PPP-Modell - als Mietmodell oder Inhabermodell - gegenüber der konventionellen „Eigenrealisierung“ wirtschaftlicher ist. Im Anschluss an die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kann sich – unter dem Vorbehalt der nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit - die Vorbereitung und Durchführung einer Ausschreibung bis hin zur Realisierung der Gesamtmaßnahme anschließen. Dies erfolgt nach entsprechender Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Leverkusen.

 

Einen entsprechenden Auftrag hat die Verwaltung, unter Zugrundelegung der ausdrücklichen Befürwortung und finanziellen Beteiligung (50 %) durch das Finanzministerium NRW zur Markterhebung und Machbarkeitsstudie (vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung) erteilt.

 

Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Ausgangslage sind folgende Fragen im Rahmen der zu erstellenden Markterhebung/Machbarkeitstudie zu beantworten bzw. zu analysieren:

 

A.     Durchführung einer Markterhebung mit dem Ziel der Benennung von möglichen im Verlauf der Realisierung erforderlichen Geschäftspartnern. Die möglichen Geschäftspartner für die Realisierung eines solchen PPP-Projektes sind dem Auftraggeber zu benennen.

 

B.    Untersuchung der Organisationsmodelle und Finanzierungsmodelle, insbesondere Mietmodell und Inhabermodell, u. a. mit dem Ziel den Investitionshaushalt der Stadt Leverkusen zu entlasten bzw. nicht zusätzlich zu belasten. Hierbei ist auf die verschiedensten Fördermöglichkeiten und -bedingungen und deren Auswirkungen einzugehen.

 

C.    Erarbeitung der Vor- und Nachteile der aufgezeigten Modelle (Buchstabe B).

 

D.    Nennung Referenzobjekte, möglichst im Bereich der Kindertagesstätten.

 

Die Gesamtkosten der Markterhebung und Machbarkeitsstudie belaufen sich abzüglich der finanziellen Beteiligung durch das Finanzministerium NRW auf 12.250 € (brutto). Das Ergebnis der Untersuchung liegt der Verwaltung voraussichtlich im Februar 2010 vor. Der Verwaltungsvorstand hat der Erteilung eines Auftrages am 03.11.2009 einheitlich zugestimmt. Der Rat der Stadt Leverkusen wird über das Ergebnis zeitnah informiert.

 

Wie eingangs beschrieben wird der Rat der Stadt Leverkusen ausdrücklich jede weitere Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise treffen. Sicherlich wird in diesem Zusammenhang auch ein evtl. vorliegendes Ergebnis/Urteil der Verfassungsklage (s. Beschluss des Rates zur Unterstützung einer Verfassungsklage vom 26.10.2009) bei der Entscheidung des Rates Berücksichtigung finden.

 

Punkt 1.6.  Verstärkte Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden, Infrastrukturvermögen

 

Nach den aktuellen Vorgaben zu den bereits unter 1.5. zitierten Innenministererlasses müssen Erlöse aus der Veräußerung von Anlagegütern – also insbesondere Grundstücken – grundsätzlich zum Abbau der Verschuldung eingesetzt werden. Sie können nur ausnahmsweise zur Finanzierung des investiven Haushaltes dienen.

 

Die Stadt hat bezogen auf das laufende Haushaltsjahr den Auftrag des Rates umgesetzt, wobei an dieser Stelle darauf hingewiesen wird, dass der Ansatz im investiven Teilfinanzplan eine liquiditätswirksame Darstellung vorsieht.

 

Ansatz 2009:                                                                                                  1.950.000 €

            Stand Nov. 2009                                                                                           4.450.000 €

 

Über diesen Weg kann (so Sachstand Anfang November 2009) u. a. verhindert werden, dass 2009 – so wie in den Jahren 2004, 2006 und 2008 – nicht nur keine neuen investiven Schulden aufgenommen werden müssen, sondern die langfristige Verschuldung weiter gesenkt werden kann.

 

Für 2010 werden nach heutigem Sachstand Grundstückserlöse von rd. 3,6 Mio. € (ohne Bahnstadt) prognostiziert. Der Haushaltsplanentwurf 2010 weist einen Ansatz von 2 Mio. € aus, sodass die Differenz wiederum zum Abbau von Verbindlichkeiten zur Verfügung steht.

 

Punkt 1.7.  Änderung / Kündigung von Verträgen mit Dritten

 

Der Rat erteilt der Verwaltung Prüfaufträge zur Analyse der finanziellen, personellen und organisatorischen Synergien und Möglichkeiten sowie der haushalts- und gesellschaftsrechtlichen Abhängigkeiten, durch Änderung / Kündigung von Verträgen mit Dritten und adäquater Neuvergabe (sofern Pflichtaufgabe).

 

Im Zusammenhang mit dem o. g. Prüfauftrag wurden alle Dezernate und Fachbereiche im Rahmen der Mittelanmeldung gebeten, insbesondere vor dem Hintergrund der Kürzung im freiwilligen Bereich (sog. Kürzungsliste), alle vertraglichen Vereinbarungen auf ihre Möglichkeiten der Änderung, Kürzung und oder Kündigung hin zu überprüfen. Die Ergebnisse aus den Fachbereichen sind Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung 2010 – 2013 und spiegeln sich insbesondere in der Transferliste wieder, die dem Rat mit Schreiben vom 03.11.2009 zur Verfügung gestellt wurde.

           

Vor dem Hintergrund des § 82 GO NW und der schwierigen Haushaltssituation muss dieser Block leider als Daueraufgabe der Verwaltung angesehen werden. Der Abbau von freiwilligen Leistungen ist im Rahmen des rechtlich vertretbaren permanent zu überwachen. Weiterhin sind alle Möglichkeiten der Ertragsverbesserung – z. B. Sponsoring, Spenden, Zuschüsse - auszuschöpfen.

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Die Befassung des Rates der Stadt Leverkusen mit der Berichterstattung über die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 bis 2015 wird in Verbindung mit den Haushaltsplanberatungen und deren Verabschiedung angestrebt.