Betreff
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
Vorlage
0013/2009
Aktenzeichen
012-20-03-wb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen.

 

gezeichnet:    Häusler

in Vertretung des Oberbürgermeisters

Begründung

 

Die Geschäftsordnung enthält - neben der Gemeindeordnung und diese ergänzend - alle grundsätzlichen Regelungen für die Arbeit des Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen. Es ist daher üblich, sie jeweils zu Beginn der Legislaturperiode neu zu beschließen.

 

Die bisherige Hauptsatzung der Stadt Leverkusen, Geschäftsordnung des Rates der Stadt Leverkusen und Richtlinien des Rates für die Bezirksvertretungen der Stadt Leverkusen (Bezirksrichtlinien) wurden im Rahmen eines viertägigen „Praxis-Workshops“ mit einem externen Referenten unter Beteiligung aller Dezernate und insbesondere der Einbeziehung des Fachbereichs Recht und Ordnung grundsätzlich überarbeitet.

 

Es sind komplette Neufassungen entstanden, die mit den alten Regelwerken nicht mehr vergleichbar sind.

Bei der Überarbeitung wurde schwerpunktmäßig darauf geachtet, den konkreten Regelungsaufträgen der aktuellen Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu entsprechen und möglichst Wiederholungen des Gesetzestextes der GO NRW zu vermeiden.

Dabei erfolgte auch eine inhaltliche Überprüfung auf Aktualität und Anpassung an zwischenzeitlich erfolgte Änderungen der GO NRW (ab 2007) und an neue Entwicklungen, wie zum Beispiel das Neue Kommunale Finanzmanagement, die bisher noch nicht berücksichtigt worden waren.

Des weiteren wurden die Regelwerke grundsätzlich „entfrachtet“, Fristen und Zeiten möglichst angeglichen und eine neue Systematik in Anlehnung an die GO NRW sowie Inhaltsverzeichnisse zur besseren Auffindbarkeit der einzelnen Regelungen eingeführt.

 

Die vom Rat am 04.12.2006 beschlossenen Bezirksrichtlinien wurden nach vorheriger inhaltlicher Prüfung in der neuen Hauptsatzung (§ 10 - Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen) und Geschäftsordnung (§ 9 - Beteiligung der Bezirksvertretungen) berücksichtigt und können daher aufgehoben werden.

Zuständigkeiten des Rates für bestimmte Geschäfte der laufenden Verwaltung sowie Zuständigkeiten der Ausschüsse und des Stadtkämmerers, die bisher in der Hauptsatzung (§ 10) bzw. in der Geschäftsordnung (§§ 21, 22 und 23) geregelt waren, wurden in die neue Zuständigkeitsordnung aufgenommen.

Neu aufgenommen in die Hauptsatzung wurden besondere Ausschusszuständigkeiten in Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Schulträgerschaft.

 

Auf wesentliche Änderungen in der Geschäftsordnung wird nachfolgend eingegangen:

 

§ 7 - Anträge zum Verfahren

§ 8 - Anträge zur Sache

 

Hier erfolgte eine inhaltliche Neusortierung, die einzelnen Antragsmöglichkeiten wurden klarer herausgearbeitet.

 

§ 8 Absatz 6 der alten Geschäftsordnung sah bisher folgende Regelung vor:

Werden abgelehnte oder zurückgezogene Anträge oder Vorlagen vor Ablauf einer Frist von 6 Monaten seit dem Tage der Ablehnung erneut zur Beratung eingebracht, entscheidet der Rat zunächst zur Geschäftsordnung, ob die Bera­tung zugelassen wird. § 48 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bleibt unberührt.“

Auf diese Regelung soll zukünftig verzichtet werden, da sie wenig praktikabel war und ist. Sie hat das Ziel, das sie erreichen sollte, nämlich zu verhindern, dass Antragsrechte missbräuchlich angewendet werden, im Ergebnis nicht erreicht. Im Regelfall wurden die Anträge so umformuliert, dass es nie derselbe Antrag war, so dass die 6-Monats-Frist leer lief.

§ 7 Absatz 1 Buchstabe a Unterbuchstaben bb der neuen Geschäftsordnung sieht die Möglichkeit der Absetzung einer Angelegenheit von der Tagesordnung vor.

Damit kann jedes Mitglied des Rates, also auch der Oberbürgermeister, zu Beginn der Sitzung bzw. zu Beginn des Tagesordnungspunktes, die Absetzung des Tagesordnungspunktes beantragen. Er kann diesen Antrag auf Absetzung kurz begründen. Der Antragsteller kann dann kurz Gegenrede halten und hiernach muss darüber abgestimmt werden.

So können Anträge oder auch Vorlagen, die wirklich oder vermeintlich eine unerwünschte erneute Beratung darstellen, mit Mehrheit sofort von der Tagesordnung abgesetzt werden. Sie sind dann damit auch erledigt.

 

§ 17 - Sitzungen der Ausschüsse

 

Um dem Wunsch von Bürgern und teilweise von berufstätigen Mandatsträgern nachzukommen und im bescheidenen Maße auch Kosten einzusparen, sieht § 17 Absatz 2 der neuen Geschäftsordnung einen späteren Sitzungsbeginn der Ausschusssitzungen vor (Verschiebung von bisher 16.00 Uhr auf 17.30 Uhr).

Auch den Bezirksvorstehern für die Bezirksvertretungen sowie dem Rat wird mit der Vorlage Nr. 0038/2009 empfohlen, die Sitzungen später zu beginnen.

 

Anregungen und Beschwerden:

 

Gemäß dem eindeutigen Regelungsauftrag aus § 24 Abs. 2 GO NRW ist die Behandlung von Bürgeranträgen zukünftig abschließend in der Hauptsatzung geregelt.

Die Regelung wurde auf das erforderliche und gesetzlich zulässige komprimiert. Der bisherige Ablauf der Behandlung von Anregungen und Beschwerden vor und während des Ausschusses soll auch zukünftig beibehalten werden.