Betreff
Umgestaltung Einmündungsbereich der Straße Am Werth/Hitdorfer Straße
Vorlage
1420/2012
Aktenzeichen
01-40-1420/2012-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung I stimmt der vorgelegten Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Straße Am Werth in die Hitdorfer Straße zu. Die Maßnahme wird im Rahmen des Straßeninstandsetzungsprogrammes der TBL AöR nach erfolgter Kanalsanierung durchgeführt.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Mit der Verwaltungsvorlage 0688/2010 –Straßeninstandsetzungsprogramm 2011- wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, den Einmündungsbereich der Straße Am Werth nach dem Abschluss der Kanalsanierung im nördlich der bisherigen Verkehrsinsel gelegenen Bereich nicht mehr als Straße zu versiegeln, sondern in Form einer Rasenfläche mit durchlaufendem Fußweg herzustellen.

 

Da seinerzeit noch das Verkehrskonzept Hitdorf in den Beratungen war, hatte die Bezirksvertretung auf einen entsprechenden Antrag hin in ihrer Sitzung am 15.11.2010 beschlossen, die Straßenraumumgestaltung zu vertagen, bis im Rahmen des Verkehrskonzeptes Hitdorf die Umbaumaßnahme der Hitdorfer Straße ansteht.

 

Durch die Beschlussfassungen der Bezirksvertretung I am 21.11.2011 verzögert sich weiterhin die Umsetzung des Verkehrskonzeptes Hitdorf.

 

Nach Abschluss der Kanalbaumaßnahme steht die darauf folgende Wiederherstellung der Oberflächen nun allerdings unmittelbar bevor. Mit der Entscheidung über die Art der Wiederherstellung der Oberflächen kann nicht bis zu einer zukünftigen Entscheidung über das Verkehrskonzept Hitdorf gewartet werden.

 

Aus diesem Grund muss nun sehr zeitnah entschieden werden, ob die nicht mehr benötigte, nördliche Umfahrung der Verkehrsinsel wieder als Fahrbahn hergestellt wird, oder eingezogen, entsiegelt und zu einer Grünfläche umgestaltet werden kann. Durch die Entsiegelung würde das Umfeld des Kirmesplatzes aufgewertet und die unübersichtliche Verkehrsführung in diesem Bereich klarer geregelt.

 

Die Umgestaltung der Fläche in eine Grünfläche ist kostengünstiger als die Wiederherstellung der Straßentrasse.

 

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Schleppradius im neuen Einmündungsbereich der Hitdorfer Straße eine Platane gefällt werden muss. Der Ausgleich erfolgt unmittelbar im Rahmen der Baumaßnahme.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Großbruchhaus, 6714

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Es handelt sich um einen laufende und durchfinanzierte Baumaßnahme der TBL AöR. Diese Vorlage wird vom Fachbereich Stadtgrün eingebracht, da die Zielrichtung des Beschlusse auf die Herstellung einer Grünfläche zielt.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe 1205

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine unmittelbaren Auswirkungen über die beschlossene bzw. laufende Baumaßnahme hinaus.

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Wurden in der Beschlusslage zur Kanalbaumaßnahme und zum Straßeninstandsetzungsprogramm der TBL AöR dargestellt.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit: