Betreff
Haushaltssanierungsplan der Stadt Leverkusen der Jahre 2012 bis 2021
Vorlage
1400/2012
Aktenzeichen
wen/20-ge
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den Umsetzungsstatus zum fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2011 bis 2015 (Vorlage Nr. 0600/2010) zur Kenntnis.

2.      Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt den bis 2021 fortgeschriebenen Ergebnisplan (Anlage 1).

3.      Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Teilnahme der Stadt Leverkusen am Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) und stimmt dem nach § 6 dieses Gesetzes aufzustellenden Haushaltssanierungsplan (Anlage 2), der kraft Gesetzes das Haushaltssicherungskonzept ersetzt, zu.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Maßnahmen umzusetzen und über den Umsetzungsstatus gem. § 7 des Stärkungspaktgesetzes zu berichten.

5.      Soweit zur Erreichung der Konsolidierungsziele die Belange von städtischen Gesellschaften betroffen sind, wird den Mitgliedern in den Organen Weisung erteilt, die Geschäftsführung dahingehend zu beauftragen und zu überwachen, dass sie ihr operatives Geschäft auf die Erreichung der im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungspotentiale ausrichtet.

 

gezeichnet:

Buchhorn                               Häusler

 

Begründung:

 

1. Vorbemerkung

Entsprechend der Ankündigung des Oberbürgermeisters und des Stadtkämmerers in der Sitzung des Rates am 12.12.2011 legt die Verwaltung mit dieser Vorlage den Entwurf eines Haushaltssanierungsplans vor. Ein Haushaltssanierungsplan tritt an die Stelle des HSK, dessen Vorschriften entsprechend anzuwenden sind.

 

Die Finanzlage der Kommunen in NRW ist alarmierend. Insbesondere die Not-wendigkeit, nachhaltig und dauerhaft Ausgaben über Kassenkredite zu finanzieren, wird - sofern weiterhin nicht konsequent gegensteuert wird - nach Auffassung vieler Experten zu ernsthaften Problemen im Rahmen der Liquiditätsbeschaffung über den Kapitalmarkt führen.

 

Diese Problematik wird sich durch „Basel III“ - hiermit sind Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht an Kreditinstitute gemeint - deutlich verschärfen. Zwar wird „Basel III“ erst 2018 in Kraft treten; die Kreditinstitute sind aber bereits jetzt auf dem Weg, ihre Marktstrategie an die neuen Anforderungen anzupassen.

 

Für Kommunalkredite ist von Bedeutung, dass die Anforderungen an die Qualität des Eigenkapitals von Banken strenger gefasst werden. Viele Kreditinstitute müssen ihr Kernkapital aufstocken, mit der Folge, dass die Banken ihren Fokus zukünftig mehr auf renditestarke Geschäfte legen werden. Da Zinsmargen im kommunalen Bereich sehr gering sind, werden die Banken ihr Angebot diesbezüglich abbauen. 

 

Die wirksamste Methode zur Begrenzung möglicher Auswirkungen aus „Basel III“ ist die Reduzierung von Kreditaufnahmen durch Konsolidierungsmaßnahmen. Mittlerweile zeigt die Eurokrise, dass der Kapitalmarkt die Verschuldungspolitik der öffentlichen Hand nicht unbegrenzt unterstützt. Gegensteuern im Rahmen dieses Haushaltssanierungsplans ist deshalb in der Tat unabdingbar, denn ansonsten ist die kommunale Selbstverwaltung in der Struktur ernsthaft bedroht.

 

 

2. Umsetzungsstatus des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes 2011 bis 2015 (Vorlage 0600/2010)

Am 06.12.2010 hat der Rat mit der Vorlage 0600/2010 das HSK 2011 bis 2015 beschlossen, um eine - zu diesem Zeitpunkt prognostizierte - Überschuldung im Jahre 2014 abzuwenden. Das Konsolidierungspaket mit insgesamt 99 Maßnahmen wurde zwischenzeitlich umgesetzt und trägt wesentlich dazu bei, dass der Abbau des städtischen Eigenkapitals verlangsamt werden konnte.

 

Die Summe der durch Umsetzung der Maßnahmen vermiedenen Aufwendungen sowie der Ertragssteigerungen umfassen ein Volumen von über  148,7 Mio. €. Darin sind - nach dem damaligen Kenntnisstand (November 2010) - die Hilfen aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen mit 20,5 Mio. € eingearbeitet.

 

Die übrigen beschlossenen Maßnahmen, die sich im gesamten Konsolidierungs-zeitraum auf rd. 128,2 Mio. € belaufen, wurden darüber hinaus durch die Arbeitsgruppe Personalwirtschaft (AG PW) unter der Leitung des Stadtkämmerers weiter analysiert und verwaltungsübergreifend konkretisiert. Von der im Rahmen des 99-Punkte-Programms gestellten Aufforderung zur Einsparung von 170 Planstellen bis einschließlich 2015 sind über die laufende Organisationsarbeit, die ständige Aufgabenkritik sowie die Ermittlungen der AG PW bereits folgende Zwischenergebnisse im Stellenplan (brutto) erzielt worden:

 

1. 20,3 Stellen aus Wiederbesetzungssperren für 1 Jahr

2. 23,5 Stellen aus dem Stellenplan 2011 (beschlossen)

3. 28,0 Stellen aus dem Stellenplan 2012 (noch zu beschließen)

4. 50,0 Stellen ab dem Jahr 2013 (noch zu beschließen)

 

Die damit vermiedenen Personalaufwendungen werden mit durchschnittlich 4,5 Mio. € bis 5,0 Mio. €  jährlich kalkuliert. Dass diesem Zwischenergebnis zur Haushaltskonsolidierung pflichtige Neuschaffungen von Planstellen zuwiderlaufen, versteht sich leider von selbst.

 

Im Einzelnen setzt sich das HSK 2011 bis 2015 aus folgenden Parametern zusammen:

 

Maßnahmen

Konsolidierungsvolumen
 2011 bis 2015

 in Mio. €

Vermiedene Personalaufwendungen der AG PW

  23,7

Sonstige Aufwandsreduzierungen

  26,3

Sonstige Ertragssteigerungen

    3,1

Ausschüttungen Beteiligungen

    2,2

Ergebnisverbesserungen 09/10

  30,0

Erhöhung Grundsteuer (A+B)

  27,9

Erhöhung Hundesteuer

    0,7

Erhöhung Spielgerätesteuer

    0,8

Finanzhilfen des Landes (Anteil Grunderwerbsteuer,
Wegfall Konsolidierung des Landeshaushaltes)

  13,5

Summe

128,2

 

 

3. Zeitraum der Haushaltskonsolidierung

Um die Genehmigung der Bezirksregierung Köln für ein HSK zu erhalten, musste nach den bisherigen Regelungen innerhalb des Zeitraums der mittelfristigen Finanzplanung von vier Jahren ein Haushaltsausgleich ausgewiesen werden.

Diese Vorgabe konnten landesweit nur die wenigsten Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, erfüllen. Infolgedessen befinden sich in 2011 insgesamt 138 Kommunen im Nothaushalt. Mit Änderung des § 76 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wird den Kommunen fortan eine Genehmigung erteilt, wenn ein Haushaltsausgleich im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr erreicht werden kann. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die Fortschreibung des HSK-Zeitraums auf diesen Zeitraum erweitert und inhaltlich auf die neue Zielvorgabe abgestellt.

 

Die Ermittlung der voraussichtlichen Defizite der Jahre bis 2021 erfolgt nach detaillierten Vorgaben des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 09.08.2011, z. B. Einarbeitung von Steigerungsraten im Aufwandsbereich oder Anwendung von Orientierungsdaten im Bereich der Erträge. Die Zusammenfassung ist aus der Anlage 1 ersichtlich, d. h., dass von den hier ermittelten Ergebnissen „abgespart“ (Aufwandsreduzierungen/Ertragssteigerungen) werden muss. Sie sind Bestandteil des Sanierungsplans (Anlage 2, Zeile 1).

Insbesondere im Bereich Personalaufwendungen sind die aus der Arbeitsgruppe Personalwirtschaft erarbeiteten Konsolidierungsmaßnahmen weiterhin zwingend umzusetzen, um die Jahresergebnisse aus der mittelfristigen Finanzplanung zu erreichen.

Dies sei vor dem Hintergrund angemerkt, dass Steigerungsraten im Personalbereich entsprechend der Orientierungsdaten in zukünftigen Ergebnissen nur mit 1%-igen Steigerungsraten einfließen.

Insofern erklärt es sich, dass im Sanierungsplan keine weitere Position in Bezug auf Personalaufwandsreduzierungen aufgenommen werden konnte.

Dieser als Anlage 2 beigefügte Sanierungsplan ersetzt - eine erforderliche Beschlussfassung dieser Vorlage unterstellt - das HSK vom 06.12.2010 (Vorlage 0600/2010) und stellt die Basis der zukünftigen Konsolidierungsstrategie der Stadt Leverkusen dar.

 

4. Aufbau und Inhalt der zukünftigen Haushaltskonsolidierung

Um den jährlichen Fehlbetrag (Anlage 2, Zeile 1) in den kommenden Jahren kontinuierlich zu senken, schlägt die Verwaltung folgende Maßnahmen vor, die dazu führen, dass ein Haushaltsausgleich im Jahr 2018 mit Landeshilfen erreicht wird. Mit Wegfall der Landeshilfen im Jahr 2021 wird der Haushaltsausgleich ebenfalls erreicht.

Maßnahme

Konsolidierungsvolumen

-gerundet in Mio. €-

 

Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen

57,7

Erhöhung der Gewerbesteuer

48,6

Erhöhung der Grundsteuer (A+B)

5,2

Erhöhung der Spielgeräte- und Hundesteuer

1,6

Reduzierung der Zinsaufwendungen

33,7

Sonstige Aufwandsreduzierungen

29,3

Wegfall Fonds Deutscher Einheit

18,8

Ausschüttung SPL an Kernverwaltung

13,5

Erhöhung Beteiligungserträge AVEA

8,8

Erhöhung Beteiligungserträge LPG

0,2

Erhöhung Beteiligungserträge WGL

13,5

Sonstige Ertragssteigerungen nbso

3,1

Summe

234,0

 

Soweit Ausschüttungen von städtischen Beteiligungen an den Haushalt mit Steuerbelastungen verbunden sind, handelt es sich um Nettobeträge.

4.1.) Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen (Anlage 2, Zeile 2)

 

Das Stärkungspaktgesetz knüpft die Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltssanierungsplans im Wesentlichen an nachfolgende Bedingungen:

 

Ø      Antrag auf Konsolidierungshilfe bis 31.03.2012 auf freiwillige Teilnahme,

Ø      Beschlussfassung eines Haushaltssanierungsplans durch den Rat,

Ø      Darstellung des Haushaltsausgleichs mit Konsolidierungshilfen bis 2018,

Ø      Darstellung des Haushaltsausgleichs ohne Konsolidierungshilfen bis 2021.

In welcher Höhe Leverkusen ab 2012 an dem Stärkungspakt Stadtfinanzen partizipieren wird, lässt sich – trotz intensiver Recherche diesbezüglich - zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig bestimmen.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) hat in 2011 an insgesamt 34 Städte (1. Tranche) 350 Mio. € als Finanzhilfen des Landes ausgezahlt (Presseinformation vom 21.12.2011). Hierbei handelt es sich um diejenigen Städte und Gemeinden, welche überschuldet sind oder denen die Überschuldung bis zum Jahr 2013 droht.

Fakt ist, dass das Zugangskriterium für die 2. Tranche - eine nach den Haushaltsdaten 2010 prognostizierte Überschuldung bis 2016 - aus Sicht der Verwaltung erfüllt ist.

Nach dem testierten und festgestellten Jahresabschluss 2010 beträgt das Eigenkapital am 31.12.2010 = 435.653.005 €. Nach den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden – damals aktuellen - Haushaltsdaten der mittelfristigen Finanzplanung hätte sich das Eigenkapital bis zum 31.12.2014 auf 73.492.915 € reduziert.

Wird von diesem Stand für die Jahre 2015 und 2016 das durchschnittliche Defizit der Jahre 2011 bis 2014 subtrahiert, hätte sich bereits im Jahre 2015 eine Überschuldung ergeben.

Des Weiteren weist das Stärkungspaktgesetz für Leverkusen auf der Basis der Jahre 2004 bis 2007 eine strukturelle Lücke von durchschnittlich jährlich rd. -24,2 Mio. € aus.

 

Insofern liegen nach Auffassung der Verwaltung die Voraussetzungen einer freiwilligen Teilnahme vor.

 

Für die Kommunen der 2. Tranche stellt das Land folgende Hilfen zur Verfügung:

 

·          65 Mio. € in 2012,

·        115 Mio. € in 2013,

·        310 Mio. € in 2014 bis 2020.

 

Nach welcher "Formel" der konkrete Unterstützungsbetrag für Leverkusen errechnet werden soll, steht - wie bereits oben erläutert - nicht eindeutig fest. Insbesondere ist nicht einschätzbar, wie viele Kommunen die Voraussetzungen zur Teilnahme an der 2. Tranche erfüllen und ob die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen, alle Bewerber bzw. Teilnehmer entsprechend ihrer Erwartungshaltung zu bedienen.

 

Sollten alle Nothaushaltskommunen, die nicht bereits in der 1. Tranche vertreten sind, Finanzmittel aus dem Stärkungspakt erhalten, ergäben sich für Leverkusen Mittel aus dem Gesetz von:

 

·        1,4 Mio. € in 2012,

·        2,4 Mio. € in 2013,

·        7,7 Mio. € in 2014 bis 2020.

 

Insofern hat die Verwaltung den o. g. Betrag eher vorsichtig geschätzt.

 

Als Berechnungsgrundlage wurde das - seitens des Ministeriums für Inneres und Kommunales für jede Kommune individuell ermittelte - strukturelle Defizit der Jahre 2004 - 2007 sowie ein Grundbetrag je Einwohner gewählt. Dieser Grundbetrag wurde aber erst ab 2014 ff. in die Ermittlung aufgenommen, da andernfalls die Höhe des Grundbetrages aller Kommunen das Gesamtbudget der Jahre 2012 und 2013 bereits übersteigen würde.

 

Da nicht davon auszugehen ist, dass alle Nothaushaltskommunen bis 2016 bilanziell überschuldet sein werden, könnte der Leverkusener Anteil noch höher liegen.

Nach Auffassung der Verwaltung können nämlich endgültige und belastbare
Haushaltsdaten 2010 erst mit Feststellung der IST-Ergebnisse 2010, also
durch einen entsprechend testierten und festgestellten Jahresabschluss
zum 31.12.2010 vorliegen.

Bisher haben aber nur wenige Kommunen den Jahresabschluss zum 31.12.2010
festgestellt. Insofern bleibt abzuwarten, ob bei allen Kommunen die Zugangs-voraussetzungen für die Teilnahme an der 2. Tranche auch nach den Erkenntnissen eines testierten Jahresabschlusses zum 31.12.2010 vorliegen.

 

4.2.) Erhöhung der Gewerbesteuer (Anlage 2, Zeilen 3-4)

 

Um den Haushalt zu sanieren, ist auch eine Beteiligung der Leverkusener Unter-nehmen in den kommenden Jahren geplant. Infolgedessen wurde eine - moderate - Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes in 2013 von 460 % um 15 Prozentpunkte auf 475 % und in 2018 nochmals um 15 Prozentpunkte auf 490 % aufgenommen.

 

4.3.) Erhöhung der Grundsteuer A und B (Anlage 2, Zeilen 5-6)

 

Die Grundsteuererhöhung ist im Jahr 2018 vorgesehen (Anhebung des Hebesatzes von 295 um 20 Prozentpunkte auf 305 % für die Grundsteuer A und Anhebung von 590 % um 20 Prozentpunkte auf 610 % für die Grundsteuer B).

 

4.4.) Erhöhung der Spielgeräte- und Hundesteuer (Anlage 2, Zeilen 7-8)

 

Die Spielgerätesteuer wird  im Jahr 2018 von 15 % um 2 Prozentpunkte auf 17 % angehoben. Bei der Hundesteuer erhöht sich der Jahresbetrag von 132 € auf 156 €.

 

4.5.) Reduzierung der Zinsaufwendungen (Anlage 2, Zeilen 10-11)

 

Es wird ein Sanierungsbeitrag von insgesamt 33,7 Mio. € im Bereich der Zinsen angestrebt. Insbesondere bei

 

Ø      unverändertem, allenfalls leicht steigendem Zinsniveau verbunden mit

Ø      einem professionellen Zins- und Schuldenmanagement,

Ø      der Generierung der im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Einnahmen und

Ø      der Umsetzung der im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Ausgabenreduzierungen

bestehen nach Einschätzung der Verwaltung realistische Aussichten, die bisher in der Finanzplanung enthaltenen Zinsaufwendungen zu reduzieren.

 

4.6.) Sonstige Aufwandsreduzierungen (Anlage 2, Zeilen 12-16)

 

Bei den sonstigen Aufwandsreduzierungen sind im Bereich der Gebäudeunterhaltung in der Mittelfristplanung regelmäßig mehr Mittel veranschlagt, als letztendlich im jeweiligen Jahr verausgabt werden können. Der Grund dafür ist, dass die Mittel für Bauvorhaben, die sich über mehrere Jahre erstrecken, schon in dem Jahr in voller Höhe bereitgestellt werden müssen, in dem die Maßnahme beginnt. Die Verwaltung hält aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit einen Betrag von jährlich 2,0 Mio. € für „defensiv realistisch“. Über den Konsolidierungszeitraum ergibt sich hierbei eine Summe von 20,0 Mio. €.

 

Zusätzlich sind Aufwandsreduzierungen in Höhe von 8,5 Mio. € gegenüber den bisherigen Planungen im Beschaffungsbereich sowie bei den EDV-Entgelten realisierbar. Dies ist u. a. auch eine Folgewirkung aus dem beabsichtigten Personalabbau. Die Kündigung des Vertrages mit der FernUni Hagen wird eine zusätzliche Entlastung von jährlich 0,1 Mio. € (Gesamt: 0,8 Mio. €) einbringen.

 

Weiterhin entfallen ab 2020 die Zahlungen in den Fonds Deutscher Einheit, deren Höhe sich an der Gewerbesteuerumlage orientiert. Dies summiert sich bis zum Jahr 2021 auf rd. 18,8 Mio. €.

 

4.7.) Ausschüttung Sportpark Leverkusen (SPL) an die Kernverwaltung (Anlage 2, Zeile 18)

 

Die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL), die RWE-Aktien und die 10% unmittelbare Beteiligung an der ivl GmbH sind dem Betriebsvermögen des SPL zugeordnet. Höhere Ausschüttungen haben zur Folge, dass der SPL Beträge an die Kernverwaltung weiterleiten kann, sobald seine innerbetrieblichen Aufwendungen gedeckt sind. Dies ist ab einer Summe von rd. 5,7 Mio. € / Jahr der Fall.

 

Die in dem Finanzplanungszeitraum ausgewiesenen Jahresergebnisse (Anlage 2, Zeile 1) enthalten aufgrund sinkender Gewinne bzw. deutlich reduzierter Dividendenausschüttungen keine Ausschüttungen  des SPL an die Kernverwaltung.

Wird das Jahr 2011 als Referenzjahr zu Grunde gelegt, stellt sich – nach heutigen Erkenntnissen - die Prognose in 2011 voraussichtlich wie folgt dar (gerundet):

Ausschüttung EVL GmbH & Co. KG

5,3 Mio. €

IVL GmbH einschl. Steuergutschrift

0,15 Mio. €

RWE Aktien einschl. Steuergutschrift

 1,8 Mio. €

RWE Holding einschl. Steuergutschrift      

 0,2 Mio. €

Summe                     

7,45 Mio. €

Ausschüttungspotential nach Abzug von 5,7 Mio. €

1,75 Mio. €

 

Der Haushaltssanierungsplan sieht vor, dass das Ziel, ein Potential von 2 Mio. € weiterzuleiten, ab 2018 erreicht wird.

4.8) Erhöhung Beteiligungserträge AVEA (Anlage 2, Zeile 19)

 

Die in dem Finanzplanungszeitraum ausgewiesenen Jahresergebnisse (Anlage 2, Zeile 1) enthalten bis einschl. 2021 eine Gewinnausschüttung aus dem AVEA - Konzern in Höhe von je 1,625 Mio. €. Dieser Betrag soll ab 2013 um jeweils 0,25 Mio. € steigen und ab 2017 mit 1,25 Mio. € festgeschrieben werden.

 

4.9) Erhöhung Beteiligungserträge LPG (Anlage 2, Zeile 20)

 

Die in dem Finanzplanungszeitraum ausgewiesenen Jahresergebnisse (Anlage 2, Zeile 1) enthalten bis einschl. 2021 keine Ausschüttung der LPG. Hier soll ab 2014 bis zum Jahre 2021 ein Betrag, der jährlich sukzessive um 5 T € steigt, an den Haushalt fließen.  

 

4.10) Erhöhung Beteiligungserträge WGL (Anlage 2, Zeilen 21-22)

 

Einen wesentlichen Konsolidierungsbeitrag soll die Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) leisten. Zur Vermeidung einer steuerlichen Belastung in Höhe von rd. 5,3 Mio. € hat sich die WGL im Jahre 2008 einer 10-jährigen Ausschüttungssperre bis einschl. 2017 unterworfen. Ab 2018 stehen die operativen Gewinne eines Geschäftsjahres als normales Ausschüttungspotential zur Verfügung.

 

Zusätzlich hält die Verwaltung eine einmalige Sonderausschüttung in 2018 in Höhe von 3,5 Mio. € für vertretbar. Die WGL hat zum 31.12.2010 ein Eigenkapital von fast 80 Mio. €. Dieser Wert wird sich voraussichtlich bis zum 31.12.2017 noch deutlich erhöhen.

 

Insofern ist es aus Sicht der Verwaltung zumutbar, in 2018 eine Sonderausschüttung vorzunehmen und ab 2018 – entsprechend der Handhabung aller anderen städtischen Unternehmen – eine Ausschüttung der jeweiligen Jahresgewinne bis in Höhe von 2,5 Mio. € anzustreben.

 

Dies gilt umso mehr, als dass die Geschäftsführung bereits heute Maßnahmen einleiten kann, damit im Zeitpunkt der Ausschüttung die notwendige Liquidität vorhanden ist.

 

4.11) Sonstige Ertragssteigerungen nbso (Anlage 21, Zeilen 23-25)

 

Die sonstigen Ertragssteigerungen ergeben sich aus den gutachterlich ermittelten  Steuermehreinnahmen, die nach Umsetzung der Variante IV nbso ab 2018 generiert werden können.

 

4.12) Ergebnisdarstellung Haushaltssanierungsplan (Anlage 2, Zeilen 1, 27, 28, 30)

 

Auf den gesamten Zeitraum von 10 Jahren betrachtet ergibt sich nachfolgende zusammengefasste Darstellung (gerundet):

Jahr

Ergebnis

 

 

 

 

 in Mio. €

(Zeile 1)

Einsparsumme

 

 

 

 

 in Mio. €

(Zeile 27)

Ergebnisse

nach Umsetzung Haushaltssanierungs-plan

 

in Mio. €

(Zeile 28)

Entwicklung Eigenkapital nach Umsetzung Sanierungsplan

(jeweils 31.12.)

in Mio. €

(Zeile 30)

2012

-36,2

5,6

- 30,6

380,0

2013

-62,4

11,2

- 51,2

328,8

2014

-45,1

17,7

- 27,4

301,4

2015

-42,7

18,9

-23,8

277,6

2016

-41,4

19,9

-21,5

256,1

2017

-36,1

21,0

-15,1

241,0

2018

-32,7

33,5

+ 0,8

241,8

2019

-29,2

31,0

+ 1,8

243,6

2020

-30,2

40,8

+10,6

254,2

2021

-26,0

34,2

+ 8,2

262,5

 

5. Beratungsverlauf

 

Der Haushaltssanierungsplan (Anlage 2) wird in Ergänzung zu den Unterlagen des Haushaltes 2012 in die politische Beratung gegeben. Gemeinsam soll das gesamte „Haushaltspaket“ – einschl. dieses Haushaltssanierungsplans - unter Einarbeitung aller Veränderungswünsche zusammengeführt und im Finanzausschuss vorberaten werden. Am Ende dieses Sitzungsturnus ist eine abschließende Beschlussfassung im Rat vorgesehen.

6. Berichtswesen

Die Verwaltung wird gem. § 7 des Stärkungspaktgesetzes den Haushaltssanierungs-plan überwachen und

  • jeweils zum 30.06. und zum 15.04. des Folgejahres sowie
  • in den jeweiligen Vorberichten der Haushaltsplanunterlagen

berichten. Die Berichterstattung erfolgt im Finanzausschuss.

7. Schlussbemerkung

Mit der Änderung der GO NRW bietet sich der Stadt Leverkusen erstmals seit 2004 die Chance, den Nothaushalt zu verlassen und damit die notwendige Handlungsfähigkeit im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zurück zu erlangen.

Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es dieser umfangreichen Maßnahmen, die für die Bürger, Unternehmen und die Stadtverwaltung harte Einschnitte bedeuten. Dafür ist die Unterstützung aller Beteiligten notwendig.

 

Anlage 1: Fortgeschriebener Ergebnisplan gem. Stärkungspaktgesetz

Anlage 2: Sanierungsplan zur Vermeidung des Eigenkapitalverzehrs

Anlage 3: Grafische Darstellung Eigenkapitalverzehr

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1400/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Herr Wendling / Herr Geiser / Dezernat II / Fachbereich Finanzen / 88 23 / 20 00

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

s. Begründung

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

s. Begründung

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

s. Begründung

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

s. Begründung

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

s. Begründung