Betreff
Projekt Soziale Stadt Rheindorf
- Neubesetzung des Projektbeirates
Vorlage
0146/2009
Aktenzeichen
50/Vt
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

  1. Der Rat beschließt die Neubesetzung des Projektbeirates (vormals Stadtteilbeirat) in der unter Ziffer 2 der Begründung vorgeschlagenen Zusammensetzung.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien für einen Verfügungsfonds zu überarbeiten und der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                                                        Stein

Begründung:

 

1.      Grundsätzliches

 

Die fachliche und politische Steuerung des Projektes „Soziale Stadt Rheindorf – Nord“ erfolgt auf verschiedenen, miteinander abzustimmenden Ebenen:

 

-          im Rahmen der von der Bezirksvertretung I beschlossenen Förderrichtlinien durch den bisherigen Stadtteilbeirat, der im Übrigen beratende und vorbereitende Diskussionen führen und Anträge und Vorschläge für Bezirksvertretung bzw. Rat formulieren kann, ohne insoweit ein Beschlussgremium zu sein

-          ansonsten durch Bezirksvertretung bzw. Rat im Rahmen der allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften

-          soweit Fragen der laufenden Verwaltung zu klären sind, durch die verwaltungsinterne Projektleitung.

 

Der Stadtteilbeirat verfügt nicht über Entscheidungsbefugnisse wie die kommunalverfassungsrechtlich legitimierten Gremien von Bezirksvertretung oder Rat.

 

Er soll das Bindeglied zu den Vereinen, Verbänden und sonstigen bürgerschaftlichen Akteuren im Stadtteil sein. Hintergrund für diese Strukturentscheidung war insbesondere die Vorgabe im integrierten Handlungskonzept, wonach dieses vor Ort mit Institutionen, Akteuren, Bezirkspolitik, Vertretern der Stadt und den Bewohnern und Bewohnerinnen kontinuierlich demokratisch abgestimmt und fortgeschrieben werden soll. Hierbei sollen alle Dezernate und beteiligten Fachbereiche der Verwaltung der Stadt Leverkusen, Vertreter aller im Rat vertretenen Fraktionen und gewählte Vertreter des Stadtteilforums, der lokalen Ökonomie, der Wohnungsunternehmen und der Polizei sowie der Wirtschaftsförderung gleichberechtigt zusammengeführt werden.

 

Die Aufgaben betreffen insbesondere die strategische Ausrichtung der Gesamtmaßnahme und die Festlegung von Schwerpunkten und Prioritäten von Einzelmaßnahmen zur Erreichung des Sanierungsziels. Die Lenkungsrunde orientiert sich an den Vorschlägen, die aus dem Quartier kommen (Stadteilkonferenz und Beteiligungsverfahren richten sich nach „bottom up“ Ansatz von der Basis zur Spitze).

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat in ihrer Sitzung am 21.05.2007 beschlossen, dass die Lenkungsrunde (Stadtteilbeirat) aus den direkt gewählten Ratsmitgliedern aus Rheindorf sowie 5 nach dem Höchstzahlverfahren zu benennenden weiteren Mitgliedern (CDU, SPD und Bürgerliste) besteht. Die übrigen in der Bezirksvertretung I vertretenen Fraktionen können jeweils ein beratendes Mitglied benennen.

 

Dieser Beschluss wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 08.01.2008 aufgehoben und gleichzeitig beschlossen, dass der Stadtteilbeirat künftig aus den direkt gewählten Ratsmitgliedern aus Rheindorf sowie weiteren 15 stimmberechtigten Mitgliedern, die in analoger Anwendung von § 50 Abs. 3 GO NRW benannt werden, besteht.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die nach der Kommunalwahl ohnehin notwendig gewordene Neubesetzung des Beirates zu einer grundsätzlichen Neukonzeption genutzt werden. Ausschlaggebend für diesen Vorschlag sind zwei Gründe:

 

In den zurückliegenden Projektphasen hat sich herausgestellt, dass sich die durch den Beirat herzustellende Verbindung mit der bürgerschaftlichen Ebene des Stadtteils nicht hinreichend intensiv entwickelt hat. Viele Akteure und Institutionen aus dem Stadtteil führen Klage darüber, dass sie keine Möglichkeit haben, unmittelbar an den Beratungen des Stadtteilbeirates teilzunehmen. Gleichzeitig waren sehr häufig die Beratungsgegenstände im Stadtteilbeirat und in der Bezirksvertretung bzw. im Rat identisch, so dass sich insofern eine Parallelstruktur entwickelt hat, die seitens vieler Stimmen aus der Bürgerschaft als unglücklich wahrgenommen und gegenüber der Verwaltung kritisiert wurde.

 

Somit ist auch die Realisierung der im integrierten Handlungskonzept vorgegebenen Zielsetzung der kontinuierlichen Fortschreibung des Konzepts mit der Bürgerschaft nur sehr schwer erreichbar.

Deshalb bietet es sich an, die erforderliche Neubesetzung des Stadtteilbeirates zu einer strukturellen Veränderung zu nutzen und diesen künftig „Projektbeirat“ zu nennen. Sinnvoll wäre ein Gremium, das keine Entscheidungsbefugnisse der Bezirksvertretung oder des Rates übernehmen darf, aber zukünftig als offenes Gremium mit dem Ziel möglichst intensiver Beteiligung der Vereine und Institutionen des Stadtteils konzipiert wird

 

2. Neukonzeption des Stadteilbeirats

 

Daher wird folgendes Verfahren zur Besetzung des Projektbeirates vorgeschlagen:



Die Entsendung von Vertretern in den Projektbeirat wird
angeboten

-- der Aktionsgemeinschaft Rheindorfer Vereine (max. 5 Vertreter)
-- jeder im Fördergebiet gelegenen Schule bzw. Kindertagesstätte
-- jeder im Fördergebiet ansässigen Gemeinde bzw.
    Religionsgemeinschaft
-- jedem im Fördergebiet tätiger Wohlfahrtsverband bzw. karitativer
    Einrichtung
-- jeder im Fördergebiet tätigen Interessengemeinschaft von Handel,
    Wirtschaft oder Gewerbe
-- dem Förderverein „Soziale Stadt“

 

Die benannten Personen sollten kein Mandat in Rat oder Bezirksvertretung haben, damit die beschriebene Aufgabenteilung zwischen bürgerschaftlichem Beirat und den kommunalverfassungsrechtlich vorgegebenen Gremien auch praktisch realisiert werden kann.

 

Der Vorsitz des Beirates wird durch den federführend zuständigen Dezernenten wahrgenommen.

 

Mit dieser Zusammensetzung wird dem vielfach vorgetragenen Wunsch nach intensiverer Beteiligungsmöglichkeit der bürgerschaftlichen Akteure Rechnung getragen. Die kommunalverfassungsrechtlichen Befugnisse von Bezirksvertretung und Rat werden nicht tangiert, da deren Entscheidungsbefugnisse durch den Projektbeirat nicht berührt werden können. Weiterhin bietet diese neue Struktur des Projektbeirates die Chance, auch über das Projektende hinaus ein Beratungs- und Aktionsgremium für den Stadtteil weiterführen zu können, in dem der bürgerschaftliche Dialog in Rheindorf gebündelt und auch zukünftig Aktivitäten, Projekte und Initiativen entwickelt und realisiert werden können.

 

 

3. Verfügungsfonds

 

Nach den Förderrichtlinien zur Stadterneuerung von Oktober 2008 können Gemeinden für Stadtteilbeiräte einen Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten (Bürgern und sonstigen Akteuren im Stadtteil) bei der Aufstellung und Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes einrichten und hierfür Fördermittel erhalten.

 

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Maßnahmen zur Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen im Stadtteil, Mitmachaktionen im Stadtteil, Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil, Imagekampagnen und andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten im Stadtteil. Zuwendungsfähig sind höchstens 5 € je Einwohner des Stadtteils je Jahr.

 

Über die Vergabe der Mittel ist auf der Grundlage gemeindlicher Richtlinien zu entscheiden, in denen die Art und der finanzielle Umfang sowie der Verwendungszweck der Mittel des Verfügungsfonds zu regeln sind. Die verantwortliche Stelle, die die Entlastung für die zweckentsprechende Verwendung der Mittel des Verfügungsfonds bestätigt, ist in den gemeindlichen Richtlinien zu bestimmen.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 08.12.2008 Richtlinien für einen solchen Verfügungsfonds beschlossen. Diese Regelung sollte auch zukünftig beibehalten werden. Aufgrund der neugefassten Hauptsatzung sind diese Richtlinien zu modifizieren und durch einen Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I in Kraft zu setzen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird für den nächsten Sitzungsturnus gefertigt.

 

Eine Abkehr von dieser Beschlusslage hat zur Folge, dass alle Einzelmaßnahmen mit der Bezirksregierung als Fördermittelgeber abzustimmen sind. Damit wäre eine flexible und zeitnahe Umsetzung von kleineren Maßnahmen im Stadtteil nicht mehr möglich.

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit

 

Im Rahmen der Neubesetzung der politischen Gremien nach der Kommunalwahl 2009 ist es erforderlich, die Mitglieder des Projektbeirates neu zu bestimmen.

 

Damit eine kontinuierliche Aufgabenwahrnehmung erfolgen kann, ist eine zeitnahe Beschlussfassung durch den Rat notwendig.