Betreff
Verkehrssituation Elbestraße in Höhe der Käthe-Kollwitz-Schule
Konzept für die Überquerung der Elbestraße zwischen Saale- und Unstrutstraße
- Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 26.07.08 (alt: Reg.-Nr. Bez. I/166/16. TA)
- Verwaltungsvorlage vom 02.01.09 (alt: Vorlage Nr. Bez. I/181/16. TA)
- Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 02.05.09 (alt: Reg.-Nr. Bez. I/202/16. TA)
- Bürgerantrag vom 15.10.2009
- Stellungnahme der Verwaltung vom 30.09.09
Vorlage
0127/2009/1
Aktenzeichen
41-02-sc
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

III-36-20-01-lou-gi                                                                                          30.09.2009

Herr Louis

' 36 80

 

 

 

01 – Herrn Scholz

- über Dez. III

 

 

 

Verkehrssituation auf der Elbestraße – „Berliner Kissen“

- Vorlage Nr. Bez. I/159/16. TA

- Antrag Reg.-Nr. Bez. I/166/16. TA

- Vorlage Nr. Bez. I/181/16. TA

- Antrag Reg.-Nr. Bez. I /202/16. TA

- Bürgerantrag vom 15.10.09

 

Unter Hinweis auf die Beschlüsse zu den o. g. Vorlagen, insbesondere aber unter Hinweis auf die ausführliche Stellungnahme des Fachbereiches Straßenverkehr vom 07.05.09 zum Antrag der Fraktion Bürgerliste vom 02.05.09 (Reg.-Nr. Bez. I/202/ 16. TA) haben die jüngsten Verkehrsmessungen vom 18.08.09 bis 20.08.09 folgende Ergebnisse erbracht:

 

Die Gesamtzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen über 40 km/ h von ehemals über 40 % konnte durch die eingeleiteten Maßnahmen (Etablierung „Berliner Kissen“, „Zebrastreifen“, Abschaltung der Lichtsignalanlagen) in Fahrtrichtung Solinger Str. auf nur noch 3,5 % (davon 1,8 % Zweiradfahrer) bzw. in Fahrtrichtung Unstrutstr. auf nur noch 1,9%, (davon 0,9% Zweiradfahrer) abgesenkt werden.

 

Die Verwaltung sieht in der Umgestaltung der Elbestr. mit den „Berliner Kissen“ sowie dem „Zebrastreifen“ bei gleichzeitiger Abschaltung der LSA aufgrund der bislang gemachten Erfahrungen einen großen Erfolg. Die Maßnahmen wurden in den Sommerferien 2008 umgesetzt und sollten zunächst für die Dauer von 6 Monaten erprobt werden. Zwischenzeitlich wurden zahlreiche Verkehrsmessungen vor Ort durchgeführt und die Erprobungsphasen seitens der Bezirksvertretung I kontinuierlich verlängert. Gleichwohl haben sämtliche Verkehrsmessungen regelmäßig gezeigt, dass die vormals überhöhten Fahrgeschwindigkeiten drastisch gesunken sind. Zahlreiche Beobachtungen vor Ort haben immer wieder gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmer auf der Elbestr. aus beiden Fahrtrichtungen unmittelbar vor der Querungsstelle mit den „Berliner Kissen“ ihre Fahrgeschwindigkeit massiv verringern. Dieses Fahrverhalten war die Intention der Schulleitung Käthe-Kollwitz-Schule in Zusammenarbeit mit der Grundschule Netzestr. und der Kita Elbestr. sowie der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I in der Initialsitzung vom 09.06.08 (Reg.-Nr. Bezirk I /159/16. TA). Aufgrund von Beschwerden einzelner Nachbarn in der Umgebung, hat die Bezirksvertretung I die Erprobungsphase noch zweimal verlängert. Zwischenzeitlich wurden der Bezirksvertretung aber rund 950 Unterschriften auf Initiative der Käthe-Kollwitz-Schule von betroffenen Mitarbeitern, Eltern usw. vorgelegt, die sich für eine Beibehaltung der heutigen Regelung einsetzen.

 

Aufgrund der insgesamt sehr guten Wirkung der getroffenen Maßnahmen empfiehlt die Verwaltung, die aktuelle Verkehrsführung nunmehr dauerhaft beizubehalten und die Ampelanlage abgeschaltet zu lassen, da eine Kombination von „Berliner Kissen“, „Zebrastreifen“ bei gleichzeitigem Betrieb der Ampel aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht befürwortet werden kann. Hierbei besteht die Gefahr, dass die Autofahrer auf die „Berliner Kissen“ auf der Fahrbahn achten, dabei aber nicht auf die Ampel sehen und es deshalb zu Rotlichtverstößen mit entsprechenden Gefahren für die Passanten bzw. Schulkinder kommen kann. Diese Variante wird außerdem von der Bezirksregierung Köln abgelehnt.

 

Sofern die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließen sollte, dass die Ampelanlagen wieder eingeschaltet werden, werden die vorhandenen „Berliner Kissen“ aus Verkehrssicherheitsgründen in jedem Falle abgebaut. Da ein „Zebrastreifen“ in Verbindung mit einer Ampelanlage nicht zulässig ist, müsste dann auch wieder der „Zebrastreifen“ entfernt werden. Dies hätte zur Folge, dass der ehemalige Status Quo wieder etabliert und damit zu befürchten ist, dass wieder weit mehr als 40 % aller Verkehrsteilnehmer die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/ h nicht beachten.

 

Neben der Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung, für die die Verwaltung sich ausspricht, besteht alternativ noch die Möglichkeit, dass die Querungsstelle gemäß beigefügten Plan so eingeengt wird, das nur noch eine einspurige Verkehrsführung für beide Fahrtrichtungen auf der Elbestr. möglich ist. Damit auch motorisierte Zweiradfahrer künftig nicht mehr ohne weiteres auf der aktuell vorhanden Radfurt ungehindert an den „Berliner Kissen“ vorbeifahren können, soll die Radfurt durch entsprechende Sperrmarkierungen mit integrierten Warnbarken auf beiden Fahrbahnseiten sowie aus beiden Fahrtrichtungen entfernt werden. Radfahrer sowie motorisierte Zweiradfahrer sollen insoweit ebenfalls die einspurige Verkehrsführung in der Mitte der Elbestr. mitbenutzen und haben insoweit auch auf das allgemeine Verkehrsgeschehen Obacht zu geben. In der Regel besteht dann bei einer verbleibenden Restfahrbahnbreite von 4,50 Metern die Möglichkeit, dass es bei PKW im Begegnungsverkehr aneinander vorbei fahren können. Bei größeren Fahrzeugen hingegen besteht die Verpflichtung, dass eine Fahrtrichtung untergeordnet ist und zunächst den Gegenverkehr vorbei fahren lassen muss. Ein Ausweichen oder Umfahren der „Berliner Kissen“ ist unter den v. g. Maßgaben für KFZ jedenfalls dann nicht mehr möglich. Sollte sich die Bezirksvertretung I sich für diese Variante entscheiden, wird vorgeschlagen, auch diese für Dauer eines Jahres im Rahmen einer Erprobungsphase zu testen.

 

Für diesen Fall könnten beide Varianten miteinander verglichen und bewertet werden.

 

Konzept für die Überquerung der Elbestraße zwischen Saale- und Unstrutstraße

-          Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 26.07.08

-          Reg.-Nr. Bez. I/166/16. TA

 

Die Einführung einer Überquerungshilfe (ÜQH) auf der Elbestr. in Höhe Masurenstr. / Lidl sowie die Wegnahme der Linksabbiegerspur in die Zufahrt Lidl durch die Verwaltung ist nicht möglich. Hierzu gab es bereits vor Ort Termine mit Vertretern der Fachbereiche Straßenverkehr und Tiefbau sowie des Landesbetriebs Straßenbau NRW, in dessen Unterhaltung sich dieser Teil der Elbestr. als sog. „freie Strecke“ der Landestraße L 108 befindet. Dabei wurde die von der Verwaltung gewünschte Wegnahme der Linksabbiegespur in die Zufahrt Lidl vom Landesbetrieb Straßenbau NRW aus grundsätzlichen Erwägungen heraus abgelehnt. Gleichsam war der Landesbetrieb bereit, eine schmale ÜQH auf der Elbestr. kurz nach der Masurenstr. Fahrtrichtung Solinger Str. mittels einer aufschraubbaren ÜQH einzurichten. Dies wurde von der Verwaltung aber abgelehnt, weil die schmale ÜQH keineswegs den von den Passanten genutzten weiträumigen Querungsbereich der Elbestr. abdeckt und seitens der Verwaltung daher eine breitere ÜQH, ähnlich wie auf der Bismarckstr. vor der BayArena, favorisiert würde. Dies wurde jedoch vom Landesbetrieb Straßenbau NRW abgelehnt. Darüber hinaus hätte die v. g. schmale ÜQH auch nur dann Aussicht auf Erfolg gehabt, wenn die Verwaltung die Kosten für die der ÜQH jeweils gegenüberliegenden Bordsteinabsenkungen übernommen hätte, was jedoch aus rechtlichen Gründen im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung gem. § 82 GO sowie der Tatsache, dass dieser Teil der Elbestr. nicht in der Straßenbaulast der Stadt Leverkusen liegt, nicht vereinbar ist.

 

Aus den v. g. Gründen kann eine Erleichterung der Querungsmöglichkeiten im v. g. Bereich derzeit von der Verwaltung nicht forciert und realisiert werden. Insoweit bleibt es querungswilligen Passanten mit höherem Sicherheitsbedürfnis unbenommen, die fußläufig in nächster Nähe liegende Ampelanlage an der Saalestr. mit Fußgängersignal zu benutzen.

 

Die Vorlage Nr. Bez. I/159/16. TA, die Stellungnahme der Verwaltung vom 07.05.09 sowie das Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 13.11.2008 sind als Anlage beigefügt.

 

 

gezeichnet: Stein