Betreff
Änderung der Satzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) und Verabschiedung einer Richtlinie dazu
Vorlage
1454/2012
Aktenzeichen
201-01-50-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der in der Anlage beigefügten geplanten Änderung des § 14 der Satzung des Zweckverbandes VRS zu.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                           Häusler

 

Begründung:

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg hat in ihrer Sitzung am 30.09.2011 unter Beachtung des Artikel 3 Abs. 2 der EU-Verordnung 1370/2007 einen Beschluss zur Änderung des § 14 der Zweckverbandssatzung und der dazugehörenden Richtlinie (nach § 14 Abs. 9 der Satzung) unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Zweckverbandsmitglieder gefasst. Die entsprechenden Sitzungsunterlagen sind in den Anlagen 1 - 6 dieser Vorlage beigefügt. Die Änderungen umfassen folgende Schwerpunkte:

 

-    gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Festsetzung von Höchsttarifen für alle Fahrgäste oder bestimmte Gruppen von Fahrgästen,

 

-    Gewährung einer Ausgleichsleistung für die - positiven oder negativen - finanziellen Auswirkungen auf die Kosten und Einnahmen, die auf die Erfüllung der in der allgemeinen Vorschrift festgelegten tariflichen Verpflichtungen zurückzuführen sind,

 

-    Vermeidung übermäßiger Ausgleichsleistung: Zur Vermeidung von beihilfeschädlichen Zuwendungen an die Verkehrsunternehmen wird in einem aus 3 Bausteinen bestehenden indexbasierten Tariffortschreibungsverfahren die Festsetzung der Tarife bzw. der Ausgleichsleistungen zur Abdeckung der zusätzlichen Aufwendungen für gemeinwirtschaftliche Verkehre definiert. Auch eine Überkompensationskontrolle ist inbegriffen.

 

Zu Detailfragen bezüglich ggf. möglicher zusätzlicher finanzieller Verpflichtungen ist in Anlage 7 zudem ein Schreiben der Bezirksregierung beigefügt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1454/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: ……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Herr Bosbach / Fachbereich Finanzen / 4 06 – 20 34

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 1211 / Produkt 121101 / Sachkonto 542930

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Mögliche finanzielle Auswirkungen sind momentan nicht einschätzbar.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Siehe B)

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Eine Stellungnahme der Bezirksregierung ist in der Anlage beigefügt.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Satzungsänderung wurde von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rhein-Sieg vorbehaltlich der Zustimmung der einzelnen Gebietskörperschaften beschlossen. Insofern hängt die Wirksamkeit der Satzungsänderung auch von einem positiven Votum des Rates der Stadt Leverkusen ab.