Betreff
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage
1463/2012
Aktenzeichen
200-01-05-ed
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2012 (Anlage 1) wird mit ihren Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen und der beigefügten Veränderungslisten (Anlage 2 – Veränderungsliste zu den Teilergebnisplänen, Anlage 3 – Veränderungsliste zu den Teilfinanzplänen mit Prioritätenliste zum investiven Haushalt) beschlossen.

 

2.      Die Satzungssummen des Ergebnisplanes 2012 sowie die Endsummen der mittelfristigen Ergebnisplanung bis 2015 sind Grundlage für den Haushaltssanierungsplan und in diesen zu übernehmen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                           Häusler

 

Begründung:

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1463/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Herr Edelmann / Fachbereich 20 / Telefon:  2030 /……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2012

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

entfällt

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

entfällt

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Eine Fertigstellung der Vorlage bis zum regulären Abgabetermin für die Einladung Rat war nicht möglich, da noch die letzten Zahlen für die Veränderungslisten eingearbeitet werden mussten.