Betreff
Straßeninstandsetzung "Am Frankenberg"
- Änderungsbeschluss zur Vorlage Nr. 0688/2010
Vorlage
1464/2012
Aktenzeichen
660-sy
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Beschluss zur Umgestaltung der Straße „Am Frankenberg“ gemäß Vorlage Nr. 0688/2010 vom 16.11.10 wird aufgehoben.

 

2.      Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die Sanierung gemäß Variante 3 der Begründung.

 

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

1. Sachstand

 

Basierend auf dem Grundsatzbeschluss zum Straßeninstandhaltungskonzept (Vorlage Nr. R 1202/16. TA), das der Rat am 23.06.08 beschlossen hat, erfolgt eine jährliche Bezirksvorlage, in der über den Sachstand berichtet und Prioritäten beschlossen werden.  So wurde in der Bezirksvorlage Nr. 0688/2010 im November 2010 unter Beschlusspunkt Nr. 5 die bauliche Umgestaltung der Straße „Am Frankenberg“ beschlossen. Die Umsetzung war für Juni/Juli 2011 geplant.

 

Die Vorlagen zur Instandsetzung stehen unter dem Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch Haushaltsmittel und teilweise durch Mittel der Technischen Betriebe Leverkusen (TBL). Wegen der finanziellen Restriktionen bei den TBL – Kürzung u. a. Stadtpauschale, Übertragung von Zusatzaufgaben ohne Kostenerstattung etc. – musste die Maßnahme in das Jahr 2012 verschoben werden.

 

Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation wurde diese Einzelmaßnahme erneut in ihrem Instandhaltungsumfang überprüft. Hierbei konnte festgestellt werden, dass der Bürgersteig noch in einem ausreichend guten Zustand ist, so dass eine Erneuerung im Rahmen der Straßensanierung nicht zwingend erforderlich ist. Durch eine Reduzierung der Sanierung nur auf die Fahrbahn könnten daher sowohl für die Anlieger als auch für die Stadt rund 35 % der Kosten eingespart werden.

 

 

2. Vorhandener Ausbau

 

Vorhanden ist ein Gehweg mit abgesenkten Borden, der halb beparkt wird und der im beparkten Bereich durch Pflaster verstärkt ist. Auf der Fahrbahn sind die Parkbereiche markiert.

 

 

3. Sanierungsvarianten

 

3.1 Beschlusslage: Variante 1

Laut Beschlusslage werden auf der einen Seite der Straße Parkbuchten und Baumscheiben mit Bäumen angelegt und der Gehweg komplett erneuert. Diese Variante verursacht Kosten in Höhe von 136.000 Euro.

 

3.2 Reduzierte Variante mit Bäumen: Variante 2

Hierbei wird nur die Fahrbahn saniert, aber zusätzlich noch die vorgesehenen fünf Bäume gepflanzt. Bei dieser Variante muss die Entwässerung geändert werden, indem drei neue Einläufe gesetzt werden. Diese Variante kostet 108.000 Euro.

 

3.3 Fahrbahnsanierung: Variante 3

Bei dieser Variante wird nur die Fahrbahn saniert. Der vorhandene Gehweg und die Parksituation bleiben so, wie sie sich derzeit darstellen. Die Kosten für diese Variante belaufen sich auf 87.000 Euro.

 

 

4. Beitragssituation

 

Seit dem 01.01.11 wurde die Beitragssatzung geändert mit einer erhöhten Beitragsumlage für die Anwohner. Danach ergeben sich folgende Umlagen für die Anwohner:

Fahrbahn:                   50 %

Südlicher Gehweg:   70 %

Parkflächen:               70 %

Baumscheiben:         70 %

 

 

5. Verwaltungsvorschlag

 

Es wird vorgeschlagen, die Variante 3 als reine Fahrbahnsanierung durchzuführen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1464/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Gerlich, TBL/66, 66 00

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

zur Umgestaltung der Straße „Am Frankenberg“

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

keine

Mittelbereitstellung seitens der TBL AöR

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

keine

Mittelbereitstellung seitens der TBL AöR

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)