- Erneuter Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussentwurf:
1. Der Änderung des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“
wird zugestimmt (erneuter Aufstellungsbeschluss).
2. Für das Plangebiet Nr. 183/III
„Lichtenburg-Nord“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs.
1 Baugesetzbuch – BauGB aufzustellen. Dieser erfasst den Bereich östlich der
Straße Am Steinberg, südlich des Reitweges, nördlich der vorhandenen Bebauung
Am Steinberg sowie westlich der Bebauung Alt Steinbücheler Weg.
3. Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes 183/III (Varianten 1 - 2) in der vorliegenden Fassung zu.
4. Für den Bereich ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
durchzuführen.
Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerversammlung unter dem Vorsitz
des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk III durchzuführen (Ziffer 1.1.2 der
vom Rat am 13.07.1987 mit Änderung vom 05.12.1994 beschlossenen Richtlinien des
Verfahrens zur Beteiligung der Bürger an der Planung).
Rechtsgrundlagen: § 2 und § 3 Abs.1 Baugesetzbuch - BauGB
Die Beschlussfassung
erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk III.
gezeichnet:
Häusler Stein
(i. V. des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Aufgrund des
Nachweises des nach Artenschutz streng geschützten Steinkauz-Vorkommens im
Bereich Alt Steinbücheler Weg wird der Geltungsbereich gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss verkleinert.
Im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 183/III „Nördlich Lichtenburg“ sollen eine achtgruppige
Kindertagesstätte (Kita) mit Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder
(U3), eine Rettungswache mit einem Gerätehaus der freiwilligen Feuerwehr (siehe
Vorlage Nr. 0584/2010) - diese befindet sich bereits im Bau - sowie
Wohnnutzungen mit ca. 34 - 37 Gebäuden, hauptsächlich in Form von
Reihenhausbebauung mit Grünanlagen als Ausgleichsflächen realisiert werden.
Die Fläche ist im geltenden Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche, Grünfläche sowie Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.
Alle weiteren notwendigen Beteiligungen sowie Gutachten werden
im weiteren Verfahren durchgeführt bzw. beauftragt.
Hier soll nun der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit zwei Varianten erfolgen.
Das Planverfahren ist im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen am 12.07.2010 beschlossenen "Arbeitsprogramms Verbindliche Bauleitplanung 2010/2011" (Vorlage Nr. 0415/2010) als "Prioritäres Projekt des Wohnungsbaus" vorgesehen.
Die im Flächennutzungsplan dargestellte verbleibende Wohnbaufläche im Bereich Alt-Steinbücheler Weg wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nochmals hinsichtlich ihrer Umsetzung untersucht werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1481/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Claudia Fricke/ FB 61/ -6168
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bauleitpläne
gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit
es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3
BauGB). Für die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur
Planung und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung ausschließlich
durch fallweise Einzelfallentscheidungen zu verwirklichen. Im konkreten Fall
ist die Planung erforderlich, da das Planungsrecht zur Schaffung von
Investitionen erforderlich ist.
Das
Planverfahren ist im Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung (Ratsbeschluss
vom 10.05.2010) enthalten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Planungsmittel
stehen unter der Finanzstelle
- Finanzstelle PN090502
– Städtebauliche Planung
zur
Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Personalkosten sind zu Beginn des Satzungsverfahrens noch nicht abzuschätzen; ebenso wenig die von anderen Fachbereichen erforderliche Zuarbeit.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
zz. sind noch keine Angaben
möglich
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
zz. sind noch keine Angaben
möglich