Betreff
Lärmschutzwand Hitdorfer Straße
- Bürgerantrag vom 22.09.09
Vorlage
0154/2009
Aktenzeichen
012-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt zur Kenntnis, dass für die Petenten die Möglichkeit besteht, eine Lärmschutzwand für ihren Garten zu errichten. Da für eine Kostenübernahme keine rechtliche Verpflichtung besteht und Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen, lehnt sie den Bürgerantrag ab.

 

gezeichnet: Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 22.09.09 (s. Anlage 1) beantragen die Petenten die Kostenübernahme für eine Lärmschutzwand, die sie zum Schutz ihres Gartens am Gebäude Langenfelder Straße 16 d zu errichten beabsichtigen.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder der Bezirksvertretung den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 3 beigefügt.

 

Das Wohngebäude der Petenten, Langenfelder Str. 16 d, wurde als Endhaus einer Hausgruppe von 5 Reihenhäusern entlang der Langenfelder Straße errichtet, Baujahr 1999/2000. Das in Rede stehende Gebäude ist das Eckhaus an der Kreuzung Langenfelder Straße/Hitdorfer Straße (s. Anlage 2).

 

Eine Mauer mit einer Höhe von 2,00 m kann von den Petenten, zum Beispiel entlang ihrer nordöstlichen Grundstücksgrenze, ohne Baugenehmigung errichtet werden. Sofern die Mauer eine größere Höhe aufweisen soll, so ist hierfür ein Bauantrag zu stellen. Im Rahmen dieses Verfahrens wäre auch eine Abstandsflächenbaulast auf dem Flurstück 418 einzutragen, da von Grenzmauern über 2,00 m Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen und sie Abstandflächen auslösen. Diese Baulast ist von den Eigentümern dieses Flurstückes einzuräumen, sofern diese dieser Belastung zustimmen.

 

Die Kosten einer Baumaßnahme werden von der Bauaufsichtsbehörde naturgemäß nicht übernommen, sie sind vom Bauherrn zu tragen.

 

Das Haus wurde von der Verwaltung innen und außen besichtigt. In der äußeren Fassade (Wärmedämmputz) sind keine Risse ersichtlich. Innen sind an einigen Stellen des Hauses Risse im Innenputz feststellbar: Hinter der Eingangstür, in verschiedenen Zimmerecken, im Treppenaufgang entlang der Fuge Decke und aufgehende Wand. Es handelt sich ausschließlich um Rissbildungen, die keinerlei Einfluss auf das statische Gefüge haben und die Standsicherheit nicht beeinträchtigen. Die Risse sind als normale Schwindrisse einzuordnen, bzw. sind an Stellen aufgetreten, wo tragende und nichttragende Bauteile verbunden wurden. Den Petenten wurde der Sachverhalt vor Ort erläutert.

 

Ein Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm, ausgehend von der Hitdorfer Straße, besteht für die Gärten der Petenten aus Sicht der Verwaltung nicht.

Dass die Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Hitdorfer Straße einer großen Lärm­belastung ausgesetzt sind, steht außer Frage. Städtische Finanzmittel für diese rechtlich gesehen freiwillige Maßnahme stehen jedoch leider nicht zur Verfügung. Auch im Rahmen des Konjunkturprogramms II war dies nicht darstellbar.

Die Hitdorfer Straße wird im Rahmen der Umsetzung der im vorgenannten Schreiben ebenfalls angesprochenen EU-Richtlinie zum Umgebungslärm ab 2012 bearbeitet. D. h. es wird für diesen Bereich bis zum 18. Juli 2013 von der Stadt Leverkusen ein Lärmaktionsplan zu erstellen sein.