Betreff
Ferienspaß der Katholischen Jugendwerke Leverkusen e. V. im Jahr 2012
Vorlage
1541/2012
Aktenzeichen
514-ni-cw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Dem Katholischen Jugendwerke Leverkusen e. V. wird vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln für die Durchführung des „Ferienspaß 2012“ ein Zuschuss in Höhe von 7.500,- € gezahlt.

 

Über die Gesamtausgaben ist dem FB Kinder- und Jugend ein Verwendungsnachweis bis zum 15.01.2013 vorzulegen.

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

Mit Antrag vom 07.03.12 (siehe Anlage 1) bittet der Kath. Jugendwerke e. V. um einen Zuschuss in Höhe von 7.500,- € für die Durchführung des „Ferienspaß“ im Rahmen des Sommerferienprogramms 2012 gem. Finanzierungsplan (siehe Anlage 2).

 

Entsprechende Mittel sind auf dem Sachkonto (Erstattung an Jugendverbände) vorhanden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1541/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Herr Nimtz / Fachbereich 51-514 / Telefon: 5190

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Kath. Jugendwerke planen in Kooperation mit dem Bund der Deutschen Kath. Jugend, sozialen Einrichtungen und Institutionen aus dem Leverkusener Stadtteil Steinbüchel sowie ehrenamtliche Helfer/innen aus der Kirchengemeinde St. Matthias  in den Sommerferien 2012 eine einwöchige Ferienmaßnahme. Von Montag bis Samstag wird den Kindern im Alter von sieben bis zehn Jahren ein interessantes und abwechslungsreiches  Ferienprogramm geboten.

 

Die Voraussetzungen des § 82 GO liegen vor, da es sich nach SGB VIII um eine Pflichtaufgabe handelt und in Anbetracht des festliegenden Durchführungszeitraumes (Sommerferien) eine zeitnahe Entscheidung des Kinder- und Jugendhilfeausschuss zur Sicherstellung der Planung notwendig ist.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag:     510006100102

Produkt:             061001

Produktgruppe:  0610

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Fördermittelbedarf in Gesamthöhe von 7.500,- €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt