Beschlussentwurf:
Dem Katholischen Jugendwerke Leverkusen e. V. wird vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln für die Durchführung des „Ferienspaß 2012“ ein Zuschuss in Höhe von 7.500,- € gezahlt.
Über die Gesamtausgaben ist dem FB Kinder- und Jugend ein Verwendungsnachweis bis zum 15.01.2013 vorzulegen.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Mit Antrag vom 07.03.12 (siehe Anlage 1) bittet der Kath. Jugendwerke e. V. um einen Zuschuss in Höhe von 7.500,- € für die Durchführung des „Ferienspaß“ im Rahmen des Sommerferienprogramms 2012 gem. Finanzierungsplan (siehe Anlage 2).
Entsprechende Mittel sind auf dem Sachkonto (Erstattung an Jugendverbände) vorhanden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1541/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Nimtz / Fachbereich 51-514 / Telefon: 5190
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Kath. Jugendwerke planen in Kooperation mit dem Bund der Deutschen Kath. Jugend, sozialen Einrichtungen und Institutionen aus dem Leverkusener Stadtteil Steinbüchel sowie ehrenamtliche Helfer/innen aus der Kirchengemeinde St. Matthias in den Sommerferien 2012 eine einwöchige Ferienmaßnahme. Von Montag bis Samstag wird den Kindern im Alter von sieben bis zehn Jahren ein interessantes und abwechslungsreiches Ferienprogramm geboten.
Die Voraussetzungen des § 82 GO liegen vor, da es sich nach SGB VIII um eine Pflichtaufgabe handelt und in Anbetracht des festliegenden Durchführungszeitraumes (Sommerferien) eine zeitnahe Entscheidung des Kinder- und Jugendhilfeausschuss zur Sicherstellung der Planung notwendig ist.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 510006100102
Produkt: 061001
Produktgruppe: 0610
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Fördermittelbedarf in Gesamthöhe von 7.500,- €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt