Betreff
Parksonderausweisbereich Wiesdorf F
- Bürgerantrag vom 20.08.09, abgegeben am 21.09.09
Vorlage
0159/2009
Aktenzeichen
012-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

 

1.      Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Kontrollen des Parkraums im Anwohnerbereich Wiesdorf F, wie von den Petenten beantragt, intensiviert hat.

 

2.      Sie lehnt die Ausgabe gebührenfreier Parksonderausweise für die Anwohner der Henry-T.-v.-Böttinger-Straße sowie die Umwandlung der Henry-T.-v.-Böttinger-Straße in eine reine Bewohnerstraße aus den in der Begründung dargelegten Gründen ab.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 20.08.09 (s. Anlage 1) beantragen die Petenten

 

1.      die Kontrollen des Parkraums im Anwohnerbereich Wiesdorf F, insbesondere in der Henry-T.-v.-Böttinger-Straße, zu intensivieren,

 

2.      die Ausgabe gebührenfreier Parksonderausweise für die Anwohner der Henry-T.-v.-Böttinger-Straße,

 

3.      alternativ die Umwandlung der Henry-T.-v.-Böttinger-Straße in eine reine Bewohnerstraße.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder der Bezirksvertretung den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.

 

Seit Anfang der 90er Jahre ist der Bezirk F in das Parkraumbewirtschaftungskonzept für Leverkusen-Wiesdorf integriert. In den betroffenen Straßen gilt die Regelung „eingeschränkte Haltverbotszone“, „Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt“, „Parken mit Parkscheibe 2 Stunden montags bis freitags 8.00 - 18.00 h, samstags 8.00 - 14.00 h / Bewohner mit Parkausweis F frei“.

 

Im Bezirk F sind insgesamt knapp 268 Stellplätze bei insgesamt 150 Haushalten vorhanden. Für die Bewohner des Bezirks F wurden aktuell 160 Bewohnerparkausweise ausgestellt. Mit diesen Bewohnerparkausweisen haben die Anwohner das Recht, im gesamten Bezirk F, und nicht nur in ihrer eigenen Wohnstraße, zu parken.

 

Die Rechtsprechung sieht vor, dass es Bewohnern städtischer Quartiere mit Parkraumbewirtschaftung zuzumuten ist, freie Stellplätze im Umkreis von bis zu 1000 m aufzusuchen, sofern im unmittelbaren Nahbereich / in der eigenen Wohnstraße der Parkraum schon belegt ist. Mehrfache Überprüfungen, zuletzt am 05.10.09, haben ergeben, dass tagsüber in den meisten Straßen des Bezirks F bis zu 50 % aller Stellplätze leer gestanden haben. Gleichwohl wurden hier auch Fremdparker, z. T. mit auswärtigen Kennzeichen, festgestellt, die sowohl Mitarbeiter der umliegenden Gewerbebetriebe als auch Besucher der Anwohner sein konnten. Ein Teil der Fremdparker hatte die obligatorische Parkscheibe ausgelegt, ein anderer Teil nicht.

 

Eine Notwendigkeit für die (teilweise) Einführung reiner „Bewohnerstraßen“ besteht angesichts der obigen Darlegungen insoweit nicht, da der Parkraum häufig nicht ausgeschöpft wird bzw. zeitweise halb leer steht.

 

Die Außendienstkräfte des Fachbereichs Straßenverkehr haben den Bezirk „F“ in dem Zeitraum 01.01. bis 31.12.2008 an 45 Tagen im Jahr überwacht. Hierbei wurden 1615 Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet. Im Jahr 2009 wurde die Überwachung intensiviert, so dass in dem Zeitraum 01.01. bis 30.09.2009 bereits an 53 Tagen überwacht wurde. Hierbei wurden insgesamt 2287 Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet. Im Oktober hat der Fachbereich Straßenverkehr für einen Zeitraum von 14 Tagen die Überwachung nochmals intensiviert. Danach erfolgt die Überwachung weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten.