- Wegebau entlang der Dhünn und der Wupper
- Ausbau durch den Fachbereich Stadtgrün
Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung I beschließt den Ausbau der Wegeführung und der einheitlichen Ausstattung mit einem Wegeleitsystem entlang der Wupper nach dem anlässlich der REGIONALE 2010 entwickelten Konzept zum Grünen Fächer. Die Beschlussfassung erfolgt vor dem Hintergrund bereits vorliegender Bewilligungsbescheide für die Fördermittel.
2. Die Bezirksvertretung II beschließt den Ausbau der Wegeführung und der einheitlichen Ausstattung mit einem Wegeleitsystem entlang der Wupper nach dem anlässlich der REGIONALE 2010 entwickelten Konzept zum Grünen Fächer. Die Beschlussfassung erfolgt vor dem Hintergrund bereits vorliegender Bewilligungsbescheide für die Fördermittel.
3. Die Bezirksvertretung I beschließt den Ausbau der Wegeführung und der einheitlichen Ausstattung mit Mobiliar und Wegeleitsystem entlang der Dhünn nach dem anlässlich der REGIONALE 2010 entwickelten Konzept zum Grünen Fächer. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Gewährung entsprechender Fördermittel des Landes.
4. Die Bezirksvertretung II beschließt den Ausbau der Wegeführung und der einheitlichen Ausstattung mit Mobiliar und Wegeleitsystem entlang der Dhünn nach dem anlässlich der REGIONALE 2010 entwickelten Konzept zum Grünen Fächer. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Gewährung entsprechender Fördermittel des Landes.
5. Die Bezirksvertretung III beschließt den Ausbau der Wegeführung und der einheitlichen Ausstattung mit Mobiliar und Wegeleitsystem entlang der Dhünn nach dem anlässlich der REGIONALE 2010 entwickelten Konzept zum Grünen Fächer. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Gewährung entsprechender Fördermittel des Landes.
gezeichnet:
Häusler
(i. V. des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Im Rahmen der REGIONALE 2006 wurde im bergischen Städtedreieck Solingen/Remscheid/Wuppertal bereits eine durchgehende Wegeverbindung entlang der Wupper mit einheitlicher Beschilderung und Wiedererkennungsmerkmalen geplant und ausgeführt.
Mit Beschluss Nr. 950/16. TA vom 22.10.2007 hat der Rat der Stadt Leverkusen die Grundsatzentscheidung für die weiteren Planungen zum „Grünen Fächer Leverkusen“ und die Teilnahme an der REGIONALE 2010 getroffen.
Der „Grüne Fächer Leverkusen“ griff im Rahmen der REGIONALE 2010 für den „Wupperkorridor“ und den „Dhünnkorridor“ den Aspekt der durchgängigen Wegeverbindung auf.
Mit den Nachbargemeinden Leichlingen und Odenthal, sowie dem Rheinisch
-Bergischen Kreis und dem Wupperverband wurden daraufhin Kooperationsvereinbarungen geschlossen und, angelehnt an die Erfahrungen der REGIONALE 2006, ortsübergreifende Standards mit dem Ziel entwickelt, eine qualitativ und optisch durchgehende, benutzerfreundliche Verbindung entlang der beiden Flussläufe zu erhalten.
Durch die Wiedererkennungsmerkmale werden die Wege entlang der Wupper (von der Mündung in den Rhein bis nach Solingen) und entlang der Dhünn (bis nach Altenberg und darüber hinaus) als zusammenhängender Kulturraum erlebbar gemacht.
Auf dem Gebiet der Gemeinde Odenthal sind die Wegeanbindungen inklusive der Ausstattung bereits bis zur Stadtgrenze Leverkusen fertig bzw. in der Umsetzung. Die Stadt Leichlingen wird die Kooperationsvereinbarung zeitlich mit den Baumaßnahmen auf Leverkusener Stadtgebiet umsetzen.
Ein großer Teil der Lückenschlüsse wurde bereits mit der vorangegangen Vorlage des Fachbereiches Tiefbau zum gleichen Themenkomplex beschlossen. Diese Vorlage bezog sich jedoch ausschließlich auf Wegebauarbeiten, die aus dem Landesprogramm RadRegionRheinland gefördert werden.
Mit dieser Vorlage des Fachbereiches Stadtgrün werden die Bereiche für Wegebau, Wegweisung, Infosystem und Möblierung abgedeckt, die nicht über die Fördermaßnahme RadRegionRheinland finanziert werden.
Die Baukosten für die Wupperwege über 72.600 Euro sind Bestandteil der vorliegenden Bewilligung „Wupperwandel“.
Für die Wegeführung entlang der Dhünn wurden die Kosten mit 387.000 Euro berechnet. Der Förderantrag liegt bereits der Bezirksregierung Köln zur Prüfung und Bewilligung vor.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1564/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Witowski, 6712
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bei beiden Projekten handelt es sich um Maßnahmen, die aus der Arbeit der REGIONALE 2010 hervorgegangen sind und die einen vereinbarten Anschluss der Wege auf Leverkusener Stadtgebiet mit bereits vorhandenen Wegen in Leichlingen und in Odenthal herstellen sollen. Für die Wegeführung entlang der Wupper liegt eine Bewilligung für Fördermittel in Höhe von 90 % der Kosten vor. Für die Dhünnwege wurden Fördermittel beantragt, voraussichtlich ist jedoch nur mit einer 70%igen Bewilligung zu rechnen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Wupperwege (Abwicklung in 2012)
Wegebau 36.600 € Innenauftrag 670013050108 Sachkonto 523101
Informationssystem 36.000 € Finanzstelle 67001305011006
Dhünnwege (Abwicklung in 2012/2013)
Wegebau 278.000 € Innenauftrag 670013050108 Sachkonto 523101
davon 2012: 165.000 €
2013: 113.000 € (muss noch bereitgestellt werden)
Informationssystem 45.000 € Finanzposition 67001305011006
Möblierung 64.000 € Finanzposition 67001305011006
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Abschreibungen:
Wegebau (15 Jahre) von 314.600 € = 20.973 € p.a.
Möblierung (20 Jahre) von 64.000 € = 3.200 € p.a.
Informationssystem (30 Jahre) von 81.000 € = 2.700 € p.a.
kalk. Verzinsung: 16.086 € p.a.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine