Betreff
Veranstaltungen im Stadtgebiet im 2. Halbjahr 2012
Vorlage
1566/2012
Aktenzeichen
415-30-02-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Im zweiten Halbjahr 2012 werden die in der Anlage 1 aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses KulturStadtLev (B) und/oder der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke (I, II, III) fallen, gewährt. Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 22.497,00 Euro.

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

Am 22. März 2012 befand die Jury über insgesamt 36 eingegangene Anträge. Die Jury setzte sich zusammen aus vier Mitgliedern: Rainer Land, Rhein-Sieg-Kreis, Kultur- und Sportamt; Petra Clemens, gewählte Vertreterin der Freien Szene (alle Sparten); Britta Reinhardt, gewählte Vertreterin der Freien Szene (Bildende Kunst); Anke Holgersson, Leiterin des Kulturbüros der KulturStadtLev. Wurde ein Antrag von einem Jurymitglied eingebracht, so enthielt sich dieses Mitglied der Stimme.

 

Bewilligungen oder Ablehnungen erfolgten auf der Grundlage der am 14. Dezember 2009 vom Rat der Stadt Leverkusen verabschiedeten Kulturförderrichtlinien. Die Entscheidung der Jury wird jeweils kurz erläutert.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1566/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Anke Holgersson, KSL, 406 4170

 

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Zuschüsse für kulturelle Projekte im 2. Halbjahr 2012 nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinien

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Im Wirtschaftsplan 2011 KSL.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)