Betreff
Innovationsfond "Investition Zukunft"
- Kulturbunte Kita (Kubuki)
- Entwicklung zur interkulturellen Kita
- Inhouse-Schulung
Vorlage
1570/2012
Aktenzeichen
514-raa-de-cw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA Leverkusen) wird vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln für die Durchführung des Projektes „Kunterbunte Kita  (Kubuki) Inhouse – Schulung“ in der Kita ein Zuschuss in Höhe von 300,00 € gezahlt.

 

Über die Gesamtausgaben ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

Mit Antrag vom 20.03.2012 bittet die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) um einen Zuschuss in Höhe von 300,00 Euro für die Durchführung des Projektes „Kunterbunte Kita“ (siehe Anlage 1) gem. Finanzierungsplan (siehe Anlage 2).

 

Entsprechende Mittel sind auf dem Sachkonto vorhanden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1570/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Herr Deimann / Fachbereich 51-514 / Telefon: 52 20

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Durchführung des Projektes Kulturbunte Kita (Kubuki).

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag:               510006100102

Produkt:                       061001

Produktgruppe:            0610

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Fördermittel in Gesamthöhe von 300,- €.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt