Betreff
Entwurf des Sporthallenentwicklungsplanes 2012 - 2016
Vorlage
1574/2012
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Entwurf des Sporthallenentwicklungsplanes 2012 - 2016 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Schulen und des SportBund Leverkusen e.V. einzuleiten und den auf der Grundlage der Stellungnahmen fortzuschreibenden Sporthallenentwicklungsplan erneut vorzulegen.

3.      Die künftige Abdeckung des Bedarfs mit Sporthallen orientiert sich an den schulorganisatorischen Ergebnissen der kommenden Beratungen der Teilschulentwicklungspläne einschließlich der hierzu eingeleiteten Diskussion „Schulentwicklung im Dialog“.

 

4.      Im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen ist zu entscheiden, in welcher Höhe Budgets für die Umsetzung des Sporthallenentwicklungsplans bereitgestellt werden.

 

 

gezeichnet:

 

Häusler                                                                     Adomat

(gleichzeitig i. V.

des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 14. Dezember 2009 beauftragt,

 

-          den baulichen Zustand,

-          die Ausstattung und

-          die Auslastung der Sporthallen im Stadtgebiet

 

darzulegen und darauf aufbauend entsprechende Handlungsempfehlungen für die Zukunft zu entwickeln.

 

Mit dem vorgelegten Entwurf des Sporthallenentwicklungsplanes, der in Zusammenarbeit der Fachbereiche Kinder und Jugend, Gebäudewirtschaft, Schulen und des Sportparks sowie des SportBund Leverkusen e.V. erarbeitet worden ist, werden Lösungswege aufgezeigt, auch künftig unter den Gegebenheiten eines Nothaushaltes den vorhandenen Sporthallenbedarf und eine angemessene Ausstattung zu sichern und damit ein Sportstättenangebot vorzuhalten, dass vorrangig den Schulen den ordnungsgemäßen Unterricht ermöglicht, aber auch die Leverkusener Sportvereine angemessen versorgt.

 

Den Schulen stehen 55 Sporthallen mit insgesamt 82 Hallenteilen für den Schulsport zur Verfügung, die auch von Vereinen genutzt werden. Daneben wird der Sportbedarf durch die Nutzung der Schwimmbäder, besonders ausgestatteter Räume in Schulen, der Sportplätze, sonstiger Freianlagen und Umgebungsflächen (u. a. Sportanlage Birkenberg, Schulhöfe, Laufstrecken) sowie der Hallen des TSV Bayer 04 Leverkusen abgedeckt. Zeitweise werden auch das Soccer-Centor, die Kletterhalle im A-Werk/Klettergarten oder eine Badmintonhalle angemietet.

 

Aktuell besteht für die Schulen ein Defizit von 3 Sporthalleneinheiten. Der Fehlbedarf an Sporthallenstunden wird sich voraussichtlich aufgrund der Schülerzahlen und Klassenentwicklung der Schulen (demografische Entwicklung, Festschreibung des Einschulungsalters, Wegfall eines Schülerjahrgangs an den Gymnasien wegen des achtjährigen Abiturs) auf eine Halleneinheit reduzieren (Stadtteil Opladen). Nicht berücksichtigt werden können die angekündigten Bestrebungen des Landes, kleinere Schülerklassen an den weiterführenden Schulen zu bilden, da hierzu bislang keine Regelungen vorliegen. Die angekündigten Änderungen zur Klassenbildung für den Grundschulbereich würden, sofern sie beschlossen würden, nicht zu einer signifikanten Mehrklassenbildung führen und hätten keinen Einfluss auf den Sporthallenentwicklungsplan.

Darüber hinaus wird die Turnhalle der KHS Im Hederichsfeld am jetzigen Standort weiterhin benötigt und müsste saniert bzw. ersetzt werden. Sollte die Aufgabe des Schulstandortes der KHS Im Hederichsfeld erwogen werden, ist eine Sanierung der Halle der KHS Im Hederichsfeld nicht erforderlich. Auf die im Entwurf des Sporthallentwicklungsplanes beschriebenen Nutzungseinschränkungen der jetzigen Turnhalle wird verwiesen.

 

Unabhängig hiervon besteht für Opladen insgesamt ein Bedarf von einer zusätzlichen Halleneinheit.

 

Vor dem Hintergrund der in der jüngsten Vergangenheit erfolgten Aufgabe von Sporthallen bestehen generell keine Spielräume mehr, weitere Sporthallen ersatzlos aufzugeben. Bei einer Aufgabe von Schulstandorten werden Sporthallen für die umliegenden Schulen bzw. Vereine weiterhin benötigt; es sei denn, es wird entsprechender Ersatz geschaffen.

 

Die Halle der auslaufend aufgelösten GHS Görresstraße wird in jedem Fall zur Abdeckung des Sporthallenbedarfes der umliegenden Schulen benötigt. Die Entscheidungen über die künftige Nutzung des Schulstandortes Görresstraße (einschließlich der Halle) hat unmittelbare Auswirkungen auf die Abdeckung des Sporthallenbedarfs der Schulen und der Vereine.

 

43 Sporthallen sind in einem sehr guten bis ausreichenden Zustand. Der Zustand dieser Hallen ist so zu bewerten, dass erforderliche Arbeiten im Rahmen der jährlich geplanten Bauunterhaltung durchgeführt werden können. Die Sanierung der 6 Hallen, bei denen eine umfängliche Komplettsanierung erforderlich ist, soll nach Haushaltslage und die Unterhaltung der Sporthallen mit vorhandenen Haushaltsmitteln sukzessive durchgeführt werden.

 

Der regelmäßige Sportunterricht kann außer in den gesperrten Hallen überall durchgeführt werden, da sicherheitsrelevante Mängel nicht vorliegen bzw. vorübergehende und unvermeidbare Nutzungseinschränkungen für einzelne Sportarten ausgesprochen wurden.

 

Die Ausstattung der Hallen soll nach Standards erfolgen, die die Durchführung des Schulsports sicherstellen und gleichzeitig den strengen Anforderungen eines Nothaushaltes uneingeschränkt gerecht werden.

 

Das auf Vereinsseite bestehende Defizit an Sporthallenkapazitäten von ca. 5 (5,5) Halleneinheiten lässt sich durch optimale Auslastung der Hallen und Nutzungen anderer Räumlichkeiten (Kindertagesstätten, Aulen, Mehrzweckräume von Schulen u. ä.) zu einem Teil kompensieren. Hierzu gehört auch die Prüfung, Sporthallen durch Vereine am Wochenende zu nutzen. Darüber hinaus sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, den Vereinen weitere Sporthallen zur Verfügung zu stellen.

 

Im Übrigen wird auf die wesentlichen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen in den Abschnitten VIII und IX des Entwurfes des Sporthallenentwicklungsplanes verwiesen. Die Handlungsempfehlungen sind aufgrund der Entscheidungszuständigkeiten und wegen der Übersichtlichkeit in Maßnahmen unterteilt:

a) Maßnahmen, für die ein separater Ratsbeschluss erforderlich ist,

b) Maßnahmen, die im Rahmen der Schulentwicklungsplanung zu beraten und beschließen sind,

c) Geschäfte der laufenden Verwaltung.

 

Die Vereine sind über den SportBund Leverkusen e.V. an der Aufstellung des Entwurfs des Sporthallenentwicklungsplans beteiligt worden. Sie haben sich an einer Befragung über die Ausstattung der Sporthallen mit Sportgeräten nur unzureichend beteiligt, sodass eine qualifizierte, aussagekräftige Auswertung nicht möglich ist.

 

Die unmittelbare Beteiligung der Vereine ist abgeschlossen. Eine förmliche Beteiligung des SportBund Leverkusen e.V. erfolgt nach Beschlussfassung.

 

Die Schulen sind im Vorfeld der Erstellung des Entwurfs des Sporthallenentwicklungsplans eingebunden und über ihren Bedarf an Sporthallenstunden, die tatsächliche Erteilung und die Ausstattung befragt worden. Die Ergebnisse sind in den Entwurf des Sporthallenentwicklungsplanes eingeflossen. Die förmliche Mitwirkung gemäß § 76 Schulgesetz erfolgt nach Beschlussfassung.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1574/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Oestreich, FB 40, 406-4011

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

s. Anlagen

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)