Beschlussentwurf:
1.
Der Entwurf des Sporthallenentwicklungsplanes 2012 - 2016 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche
Beteiligung der Schulen und des SportBund Leverkusen e.V. einzuleiten und den
auf der Grundlage der Stellungnahmen fortzuschreibenden
Sporthallenentwicklungsplan erneut vorzulegen.
3.
Die künftige Abdeckung des Bedarfs mit Sporthallen
orientiert sich an den schulorganisatorischen Ergebnissen der kommenden
Beratungen der Teilschulentwicklungspläne einschließlich der hierzu
eingeleiteten Diskussion „Schulentwicklung im Dialog“.
4.
Im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen
ist zu entscheiden, in welcher Höhe Budgets für die Umsetzung des
Sporthallenentwicklungsplans bereitgestellt werden.
gezeichnet:
Häusler Adomat
(gleichzeitig i. V.
des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 14.
Dezember 2009 beauftragt,
-
den baulichen Zustand,
-
die Ausstattung und
-
die Auslastung der Sporthallen im Stadtgebiet
darzulegen und darauf aufbauend entsprechende Handlungsempfehlungen für
die Zukunft zu entwickeln.
Mit dem vorgelegten Entwurf des Sporthallenentwicklungsplanes, der in
Zusammenarbeit der Fachbereiche Kinder und Jugend, Gebäudewirtschaft, Schulen
und des Sportparks sowie des SportBund Leverkusen e.V. erarbeitet worden ist,
werden Lösungswege aufgezeigt, auch künftig unter den Gegebenheiten eines
Nothaushaltes den vorhandenen Sporthallenbedarf und eine angemessene
Ausstattung zu sichern und damit ein Sportstättenangebot vorzuhalten, dass
vorrangig den Schulen den ordnungsgemäßen Unterricht ermöglicht, aber auch die
Leverkusener Sportvereine angemessen versorgt.
Den Schulen stehen 55 Sporthallen mit insgesamt 82 Hallenteilen für den
Schulsport zur Verfügung, die auch von Vereinen genutzt werden. Daneben wird
der Sportbedarf durch die Nutzung der Schwimmbäder, besonders ausgestatteter
Räume in Schulen, der Sportplätze, sonstiger Freianlagen und Umgebungsflächen
(u. a. Sportanlage Birkenberg, Schulhöfe, Laufstrecken) sowie der Hallen des
TSV Bayer 04 Leverkusen abgedeckt. Zeitweise werden auch das Soccer-Centor, die
Kletterhalle im A-Werk/Klettergarten oder eine Badmintonhalle angemietet.
Aktuell besteht für die Schulen ein Defizit von 3 Sporthalleneinheiten. Der Fehlbedarf an
Sporthallenstunden wird sich voraussichtlich aufgrund der Schülerzahlen und
Klassenentwicklung der Schulen (demografische Entwicklung, Festschreibung des
Einschulungsalters, Wegfall eines Schülerjahrgangs an den Gymnasien wegen des
achtjährigen Abiturs) auf eine Halleneinheit reduzieren (Stadtteil Opladen).
Nicht berücksichtigt werden können die angekündigten Bestrebungen des Landes,
kleinere Schülerklassen an den weiterführenden Schulen zu bilden, da hierzu
bislang keine Regelungen vorliegen. Die angekündigten Änderungen zur
Klassenbildung für den Grundschulbereich würden, sofern sie beschlossen würden,
nicht zu einer signifikanten Mehrklassenbildung führen und hätten keinen
Einfluss auf den Sporthallenentwicklungsplan.
Darüber hinaus wird die Turnhalle der KHS Im Hederichsfeld am jetzigen Standort
weiterhin benötigt und müsste saniert bzw. ersetzt werden. Sollte die Aufgabe
des Schulstandortes der KHS Im Hederichsfeld erwogen werden, ist eine Sanierung
der Halle der KHS Im Hederichsfeld nicht erforderlich. Auf die im Entwurf des
Sporthallentwicklungsplanes beschriebenen Nutzungseinschränkungen der jetzigen
Turnhalle wird verwiesen.
Unabhängig hiervon
besteht für Opladen insgesamt ein Bedarf von einer zusätzlichen Halleneinheit.
Vor dem
Hintergrund der in der jüngsten Vergangenheit erfolgten Aufgabe von Sporthallen
bestehen generell keine Spielräume mehr, weitere Sporthallen ersatzlos
aufzugeben. Bei einer Aufgabe von Schulstandorten werden Sporthallen für die
umliegenden Schulen bzw. Vereine weiterhin benötigt; es sei denn, es wird
entsprechender Ersatz geschaffen.
Die Halle der auslaufend aufgelösten GHS Görresstraße wird in jedem Fall zur
Abdeckung des Sporthallenbedarfes der umliegenden Schulen benötigt. Die
Entscheidungen über die künftige Nutzung des Schulstandortes Görresstraße
(einschließlich der Halle) hat unmittelbare Auswirkungen auf die Abdeckung des
Sporthallenbedarfs der Schulen und der Vereine.
43 Sporthallen sind in einem sehr guten bis ausreichenden Zustand. Der
Zustand dieser Hallen ist so zu bewerten, dass erforderliche Arbeiten im Rahmen
der jährlich geplanten Bauunterhaltung durchgeführt werden können. Die Sanierung der 6 Hallen, bei denen eine umfängliche
Komplettsanierung erforderlich ist, soll nach Haushaltslage und die
Unterhaltung der Sporthallen mit vorhandenen Haushaltsmitteln sukzessive
durchgeführt werden.
Der regelmäßige Sportunterricht kann außer in den gesperrten Hallen
überall durchgeführt werden, da sicherheitsrelevante Mängel nicht vorliegen
bzw. vorübergehende und unvermeidbare Nutzungseinschränkungen für einzelne
Sportarten ausgesprochen wurden.
Die Ausstattung der Hallen soll nach Standards erfolgen, die die
Durchführung des Schulsports sicherstellen und gleichzeitig den strengen
Anforderungen eines Nothaushaltes uneingeschränkt gerecht werden.
Das auf Vereinsseite bestehende Defizit an Sporthallenkapazitäten von ca. 5 (5,5) Halleneinheiten lässt sich durch
optimale Auslastung der Hallen und Nutzungen anderer Räumlichkeiten (Kindertagesstätten, Aulen, Mehrzweckräume von
Schulen u. ä.) zu einem Teil kompensieren. Hierzu gehört auch die Prüfung,
Sporthallen durch Vereine am Wochenende zu nutzen. Darüber hinaus sieht die
Verwaltung keine Möglichkeit, den Vereinen weitere Sporthallen zur Verfügung zu
stellen.
Im Übrigen wird auf die wesentlichen Ergebnisse und
Handlungsempfehlungen in den Abschnitten VIII und IX des Entwurfes des
Sporthallenentwicklungsplanes verwiesen. Die
Handlungsempfehlungen sind aufgrund der Entscheidungszuständigkeiten und wegen
der Übersichtlichkeit in Maßnahmen unterteilt:
a) Maßnahmen, für die ein separater Ratsbeschluss erforderlich ist,
b) Maßnahmen, die im Rahmen der Schulentwicklungsplanung zu beraten und
beschließen sind,
c) Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Die Vereine sind über den SportBund Leverkusen e.V. an der Aufstellung
des Entwurfs des Sporthallenentwicklungsplans beteiligt worden. Sie haben sich
an einer Befragung über die Ausstattung der Sporthallen mit Sportgeräten nur
unzureichend beteiligt, sodass eine qualifizierte, aussagekräftige Auswertung
nicht möglich ist.
Die unmittelbare Beteiligung der Vereine ist abgeschlossen. Eine
förmliche Beteiligung des SportBund Leverkusen e.V. erfolgt nach
Beschlussfassung.
Die Schulen sind im Vorfeld der Erstellung des Entwurfs des
Sporthallenentwicklungsplans eingebunden und über ihren Bedarf an
Sporthallenstunden, die tatsächliche Erteilung und die Ausstattung befragt
worden. Die Ergebnisse sind in den Entwurf des Sporthallenentwicklungsplanes
eingeflossen. Die förmliche Mitwirkung gemäß § 76 Schulgesetz erfolgt nach
Beschlussfassung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1574/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner
/ Fachbereich / Telefon: Herr Oestreich, FB 40, 406-4011
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver
Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
s. Anlagen
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z.
B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C)
Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige
Darstellung pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z.
B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere
Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der
Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf
den Gesamtabschluss)