Betreff
XVIII. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen
Vorlage
1575/2012
Aktenzeichen
201-04-18-th
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den als Anlage beigefügten XVIII. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                      Häusler

                       

 

Begründung:

 

Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht in § 117 Abs.1 vor, dass zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner die Gemeinde einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat.

 

Die Verwaltung ist dieser gesetzlichen Verpflichtung in 2010 durch Erstellung des

XVII. Beteiligungsberichtes - Vorlage Nr.: 0867/2010 - nachgekommen. Der Rat der Stadt hat diesen Bericht in seiner Sitzung am 21.02.2011 zur Kenntnis genommen. Nunmehr schließt sich der XVIII. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen an.

 

Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW ist der Beteiligungsbericht den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.

Der Beteiligungsbericht wird nach Drucklegung den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1575/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Thielen / Fachbereich 20-201 / Telefon: 2043

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Gemeindeordnung NRW sieht in § 117 Abs. 1 vor, dass zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner die Gemeinde einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich Fortzuschreiben hat.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Abwicklung erfolgt über interne Leistungsverrechnung.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Die Abwicklung erfolgt über interne Leistungsverrechnung.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Fehlanzeige

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Fehlanzeige

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Fertigstellung des XVIII. Beteiligungsberichtes hat sich nicht zuletzt wegen der stetig steigenden rechtlichen Anforderungen (u.a. Darstellung der Finanz,- und Leistungsbeziehungen der städtischen Unternehmen und der Stadt unter- und miteinander mit einer weitergehenden Regelung als für den Gesamtabschluss) immer wieder verzögert.

Der Beteiligungsbericht ist gem. § 117 GO NRW jährlich zu erstellen.  Aufgrund der bereits bestehenden zeitlichen Verzögerung und der Aktualität der Daten soll der XVIII. Beteiligungsbericht den Gremien im laufenden Turnus vorgelegt werden.