Betreff
Instandsetzung der Lichtsignalanlage (LSA) Straßburger Straße/Am Telegraf
- Bürgerantrag vom Februar 2012
Vorlage
1587/2012
Aktenzeichen
011-12-11-ca
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt dem Bürgerantrag auf Instandsetzung der Fußgängerlichtsignalanlage Straßburger Straße/Am Telegraf zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Ersatzteile zu beschaffen, um die Anlage instand zu setzen. Sofern dies nicht möglich ist, wird die Verwaltung mit der Neuaufstellung der Fußgängerlichtsignalanlage Am Telegraf/Straßburger Straße beauftragt.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom Februar 2012 (s. Anlage 1) beantragen die Petenten, die Ampelanlage an der Straßburger Straße instand zu setzen.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat in ihrer Sitzung am 03.02.11 unter der Vorlage Nr. 0842/2010 beschlossen, die Fußgängerlichtsignalanlage Straßburger Straße/Am Telegraf dauerhaft entfallen zu lassen.

 

Der Beschluss basierte auf den Beobachtungen, dass der signalisierte Überweg zunehmend an Bedeutung verlor. Aufgrund der Verringerung des Querschnitts der Straßburger Straße durch Parkstände und Baumscheiben waren Querungsvorgänge nicht mehr auf den Knoten Straßburger Straße/Am Telegraf beschränkt, sondern fanden über den gesamten Streckenzug der Straßburger Straße statt. Der Ausfall der Lichtsignalanlage schien vor dieser Entwicklung keine negativen Auswirkungen hervorzurufen.

 

Der Ausfall der Fußgängerlichtsignalanlage seit Mitte November 2010 ist durch den Defekt eines Bauteils der Anlage bedingt. Aufgrund des völlig veralteten Steuergerätes der im Jahr 1979 errichteten Anlage blieben die bisherigen Versuche der Verwaltung, dieses Bauteil zu beschaffen, erfolglos. Ohne dieses Bauteil ist eine Instandsetzung der Lichtsignalanlage nicht mehr möglich.

 

Alternativ kommt lediglich die Neuerstellung der Fußgängerlichtsignalanlage in Betracht. Die Kosten für eine neue Fußgängerlichtsignalanlage belaufen sich auf rund 13.000 Euro. Die jährlichen Unterhaltungskosten betragen ca. 2.000 Euro. Aus den o. g. Gründen, die für einen Verzicht auf die Ampelanlage sprachen, erschienen die anfallenden Kosten für eine Neuerstellung der Lichtsignalanlage nicht gerechtfertigt.

 

Auch nach Ansicht der Polizei war ein Verzicht auf die Anlage zu vertreten.

 

An diesen Zahlen und Tatbeständen hat sich substanziell nichts geändert, so dass eine rein objektive Betrachtungsweise für die dauerhafte Abschaltung der Lichtsignalanlage Straßburger Straße/Am Telegraf spricht.

 

Andererseits darf aber auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger nicht außer Acht gelassen werden. Die Petenten haben mit einer umfangreichen Unterschriftenliste eindrucksvoll belegt, welche Bedeutung diese Lichtsignalanlage für das Sicherheitsempfinden der Menschen vor Ort hat. Dem sollte mit dieser Vorlage auch Rechnung getragen werden.

 

Der signalisierte Überweg kommt den Kindergarten- und Schulkindern ebenso wie den – mit Blick auf die demografische Entwicklung zunehmend älteren – Bürgerinnen und Bürgern der alten und neuen Siedlungen vor Ort zu Gute und wird eine entsprechende Inanspruchnahme erfahren.

 

Um Kosten zu sparen, sollte die Verwaltung zunächst nochmals alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die erforderlichen Ersatzteile zu beschaffen, indem sie zum Beispiel bei anderen Städten nach entsprechenden Teilen ausrangierter Lichtsignalanlagen fragt. Bleiben die Bemühungen für eine Ersatzbeschaffung erfolglos, wird die Verwaltung beauftragt, eine neue Lichtsignalanlage errichten zu lassen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1587/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Capitain, Daniel; FB 01; 88 89

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

13.000 Euro.

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

2.000 Euro.

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Im Hinblick auf eine bürgerfreundliche Bearbeitung, die auch eine möglichst kurzfristige Abwicklung des jeweiligen Anliegens beinhaltet, sollte eine Beratung dieses Bürgerantrages in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 03.05.12 erfolgen.