Betreff
Benennung des Leverkusener Stadtparks in "Wilhelm-Dopatka-Stadtpark"
Vorlage
1590/2012
Aktenzeichen
011-mar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Stadtpark in Leverkusen-Wiesdorf erhält zur Ehrung des ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Leverkusen, Wilhelm Dopatka, den Namen „Wilhelm-Dopatka-Stadtpark.“

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 18.07.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, dem Rat einen Vorschlag zu unterbreiten, einen angemessenen Ort nach Wilhelm Dopatka, dem langjährigen ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen, zu benennen.

 

Im Rahmen eines interfraktionellen Abstimmungsgesprächs zur Bündelung der beste-henden Ideen und Vorstellungen, haben sich die anwesenden politischen Vertreter darauf verständigt, den jetzigen Stadtpark in „Wilhelm-Dopatka-Stadtpark“ umzubenennen. Aufgrund der zentralen Lage des Parks bestand Einvernehmen darüber, dass die Örtlichkeit eine angemessene Möglichkeit zur Ehrung darstellt. Die Angehörigen von Wilhelm Dopatka sind mit dieser Ehrung einverstanden.

 

Die beabsichtigte Namensgebung des Parks würde weder die bestehende Straßenbe-zeichnung „Am Stadtpark“ noch die Namensgebung der „Realschule am Stadtpark“ tangieren, da diese weiterhin die bisherige Bezeichnung tragen werden. Daher fallen keine mitbestimmungspflichtigen bzw. kostenträchtigen Umbenennungen an.

 

Wilhelm Dopatka war in der Zeit von 1954 – 1961 und 1964 – 1979 Bürgermeister bzw. (ab 1955) Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen.

Er wurde am 09.09.1919 in Angermund geboren, besuchte nach der Volksschule die Handelsschule und absolvierte eine Lehre im In- und Export-Handel. Ab 1945 war er Gewerkschaftssekretär und später Geschäftsführer der Ortsverwaltung der IG Chemie-Papier-Keramik. Von 1946 bis 1948 und dann wieder ab 1951 gehörte er bis zu seinem Tode am 23.07.1979 dem Stadtrat von Leverkusen an.

 

Dopatka hat durch seine Tätigkeit als Oberbürgermeister und Ratsmitglied die Geschi-cke, den Aufbau und die Entwicklung der Stadt entschieden beeinflusst und mitgestaltet. Das Amt des Oberbürgermeisters verstand er stets als Dienst am Bürger. Er sah sich als Vermittler zwischen unterschiedlichen Interessen und Meinungen, zwischen Generationen und Randgruppen. Während seiner Amtszeit wurde Leverkusen 1955 kreisfrei. Als die Stadt 1974 diesen Status trotz harter Bedrängnis in größeren Grenzen behielt, hat Wilhelm Dopatka als Beauftragter für die Aufgaben des Rates die neue Stadt mit großem Einfühlungsvermögen und Entschlusskraft durch die erste Phase der Neuordnung gesteuert.

 

Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages von 1955 bis 1965 und als langjähriges Mitglied der Landschaftsversammlung Rheinland hat er darüber hinaus am demokrati-schen, sozialen und kulturellen Aufbau in Land und Bund mitgewirkt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.1590/2012 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Marondel, FB 01, 88 93.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Benennung eines städtischen Parks

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Eine Etatisierung ist nicht erforderlich.

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Der Beschluss des Rates, die Verwaltung solle einen Vorschlag zur Benennung eines angemessenen Ortes nach Wilhelm Dopatka unterbreiten, datiert bereits vom 18.07.11. Da die Abstimmungen zwischen den Fraktionen erst kürzlich abgeschlossen werden konnten, war eine frühere Einbringung nicht möglich.

Mit Blick auf die bisherige Zeitschiene sollte eine Beratung der Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus erfolgen.