Beschlussentwurf:

1. Die Kostenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung werden zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 2 und 3).

 

2. Die Satzung zur 16. Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung (Anlage 1) wird beschlossen.

 

 

gez.

 

Buchhorn                                Häusler                                               Stein

 

Begründung:

 

1.         Vorbemerkung

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für den Rettungsdienst bemisst sich nach dem prognostizierten Einsatzgeschehen, der diesbezüglich erwarteten Kostensituation und den Änderungen der Bereitschaftszeiten auf der Grundlage der letzten Jahre. Aufgrund der Umstellung des Finanzwesens der Stadt von der Kameralistik (bis 2006) auf das neue kommunale Finanzmanagement (ab 2007) und der dadurch gebundenen Personalkapazitäten umfassen die vorliegenden Berechnungen den Zeitraum 2006 bis 2008 (festgestellte Betriebsabschlüsse) sowie 2009 und 2010 (Prognoserechnungen). Dieser Zeitraum ist nach den Bestimmungen des KAG (§ 6) als möglicher Zeitraum für vorzunehmende Überschuss- oder Verlustvorträge zulässig. Die tatsächlichen sowie erwarteten Entwicklungen gestalten sich – im Gegensatz zu den Kalkulationen aus der letzten Gebührenbedarfsberechnung (R 877/16. TA vom 29.05.07)  – durch diverse Einflüsse wie beispielsweise Steigerungen von Energie- und Treibstoffkosten, Tarifänderungen im öffentlichen Dienst, Steueränderungen, veränderte Einsatzzahlen zum Teil erheblich anders als seinerzeit prognostiziert. Insbesondere die Aufstellung des Rettungsdienstbedarfsplans vom Juli 2008 hat erhebliche Änderungen bei der Vorhaltung von Krankentransport- und Notfallfahrzeugen notwendig gemacht.

 

Durch die nach einem Verwaltungsrechtsstreit erfolgte Zulassung eines privaten Krankentransportunternehmens haben sich drastische Änderungen im Aufkommen der Krankentransporte seit 2007 ergeben. Da einerseits das Einsatzgeschehen zunächst für mehrere Monate beobachtet werden musste und andererseits langfristige Verträge über die Personalgestellung bestanden, konnte erst verzögert auf die Änderungen des Einsatzgeschehens kostenwirksam reagiert werden. Des Weiteren haben die Analysen des Gutachters für den Rettungsdienstbedarfsplan ergeben, dass die Notfallrettung unverzüglich zu verstärken war.

 

 

2.         Höhe und Zusammensetzung der ansatzfähigen Gesamtkosten / Ermittlung der  Gebührentarife

 

Für die Wirtschaftszeiträume 2006 bis 2010 werden folgende ansatzfähigen Kosten lt. Anlage 2 abgerechnet bzw. erwartet:

 

Abrechnung 2005 (wie Vorlage R 877/16. TA)                             4.908.833,80 €

Abrechnung 2006                                                                             4.963.239,31 €

Abrechnung 2007                                                                             5.250.650,41 €

Abrechnung 2008                                                                             5.582.790,48 €

Prognose 2009                                                                                 5.909.685,72 €

Prognose 2010                                                                                 6.173.636,73 €

 

Die zu berücksichtigenden Einsatzzahlen haben sich wie folgt entwickelt:

 

Abrechnung 2005 (wie Vorlage R 877/16.TA)                              29.916 Einsätze

Abrechnung 2006                                                                             29.802 Einsätze

Abrechnung 2007                                                                             28.783 Einsätze

Abrechnung 2008                                                                             28.648 Einsätze

Prognose 2009                                                                                 28.648 Einsätze

Prognose 2010                                                                                 29.001 Einsätze

 

Trotz der relativ geringen Veränderungen im Gesamtbild der Einsatzstatistik traten in den einzelnen Sparten des Rettungsdiensts zum Teil erhebliche Verschiebungen auf:

 

KTW zwischen 2006 und 2010                                           minus     3.300 Einsätze

RTW zwischen 2006 und 2010                                           plus        1.200 Einsätze

NEF und Notarzt zwischen 2006 und 2010 je                    plus           700 Einsätze

 

Solche massiven Verschiebungen bleiben nicht ohne Auswirkungen auf das Tarifgefüge. Während die Gebühr im  Bereich KTW gegenüber der letzten Gebührenanpassung zum 01.07.2007 erheblich gesteigert werden muss, um den Anforderungen des Kostendeckungsprinzips zu genügen, reichen in den übrigen Bereichen deutlich moderatere Gebührenanhebungen aus, um dieses Ziel zu erreichen. Dank der Einsatzentwicklung kann im Bereich NEF der Gebührentarif sogar erheblich abgesenkt werden.

 

Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung umfasst in Gänze die Vorträge der Betriebsergebnisse aus den Jahren 2006 (Überschussvortrag im Krankentransport und in der Notfallrettung) und 2007 (Überschuss im Bereich der Notfallrettung sowie Verluste im Bereich des Krankentransportes). Die aus dem Betriebsergebnis 2008 resultierenden Vorträge werden insoweit über die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung erfasst, als es sich um die (noch leichten) Überschüsse im Bereich der Notfallrettung handelt. Die (mittlerweile recht erheblichen) Verluste im Bereich des Krankentransportes werden aus Gründen größtmöglicher Gebührenakzeptanz und -kontinuität auf die nächste Gebührenbedarfsberechnung (voraussichtlich zum 01.01.2011) verschoben.

 

 

3.         Strukturelle Veränderungen

 

Die Angleichung der Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplans vom Juli 2008 konnte erst zum 01.07.09 vollständig vorgenommen werden. Bereits vorher konnten einzelne Umbesetzungen wie die Besetzung von Rettungswagen durch nicht mehr benötigte Krankenwagenbesatzungen durch die Hilfsorganisationen im gegenseitigen Einvernehmen erreicht werden. Aufgrund der vertraglichen Situationen und Einhaltung der Kündigungsfristen mit der Firma Accon Köln, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Malteser Hilfsdienst waren vorherige Änderungen kostenwirksam nur teilweise möglich.

 

Es wurde im April 2007 ein 12-Stunden-Rettungswagen in Lützenkirchen stationiert, der ab November 2007 als 24-Stunden-RTW vorgehalten wurde. Die Krankenwagenvorhaltung wurde sukzessiv reduziert.

 

3.1       Neue Gebührentatbestände

 

Bisher wurde unabhängig von der Dauer eines Rettungswagentransportes eine Pauschalgebühr in Höhe von 282,00 € erhoben. Zukünftig soll eine Grundgebühr in Höhe von 301,00 € erhoben werden. Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei Stunden wird künftig ein zeitabhängiger Gebührentarif in Höhe von 15,00 € je angefangener Viertelstunde erhoben. Dies ist notwendig, um zu vermeiden, dass längere Einsätze des Rettungswagens billiger als Krankenwageneinsätze werden.

 

Als neuer Gebührentatbestand soll die Abrechnung von Fremdleistungen eingeführt werden. Zunehmend ist der Transport von Patienten mit Intensivmobilen (fahrbaren Intensivstationen) erforderlich, die mit den im Rettungsdienst Leverkusen vorhandenem Fahrzeugen und Geräten nicht möglich sind. Gleiches gilt für Transporte von adipösen Patienten mit einem Körpergewicht von mehr als 160 Kilogramm. Hierfür werden zurzeit „geeignete Dritte“ beauftragt, die über entsprechendes Equipment verfügen. Da diese „geeigneten Dritten“ aufgrund der Rechtslage im Rettungsdienst nicht selbst hier abrechnen dürfen, muss die Stadt Leverkusen den Transportauftrag erteilen, die Rechnung vorab bezahlen und derzeit als privatrechtliche Forderung den Betrag vom Patienten oder der Krankenkasse anfordern. Mit einer entsprechenden Gebührenposition können diese Forderung als durchlaufende Gelder im Rahmen von Gebührenbescheiden als öffentlich rechtliche Forderung beigetrieben werden.

 

 

4.         Änderung der Gebühren

 

Bedingt durch die Umstellung der städtischen Finanzverwaltung von der kameralistischen Buchführung zur doppischen Buchführung konnten die Betriebsabschlüsse für die Jahre 2006, 2007 und 2008 erst jetzt fertig gestellt und als Grundlage für die Gebührenkalkulation 2010 verwendet werden. Es ergeben sich für den Krankentransport deutliche Mindererlöse, da durch die Betriebsaufnahme eines privaten Unternehmens im April 2007 mit zwei Krankentransportfahrzeugen bei den städt. Transportzahlen erhebliche Rückgänge zu verzeichnen waren. Die für das Jahr 2007 prognostizierten Transportzahlen waren daher nicht zu erreichen.

 

Die Kostensteigerungen für die Notfallrettung (Rettungswagen, Notarzt und Notarzteinsatzfahrzeug) sind durch die allgemeinen Kostensteigerungen seit 2006 und durch die deutlich höhere Vorhaltung bedingt.

 

 

5.         Beteiligung der Krankenkassen

 

Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 RettG NW ist zwischen den Verbänden der Krankenkassen und dem Träger des Rettungsdienstes Einvernehmen anzustreben. Dies meint beiderseits den ernsthaften Willen, zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen, sofern Übereinstimmung nicht besteht. Eine Zustimmungspflicht der Krankenkassen zu den Gebühren oder umgekehrt der Träger des Rettungsdienstes zu den Vorstellungen der Krankenkassen folgt daraus nicht (siehe Rand-Nr. 82 zu den §§ 14, 15 RettG NW der Erläuterungen, Ausführungsvorschriften, wichtigen Runderlasse und Nebengesetze zum Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen, herausgegeben von Dr. Christoph Steegmann).

 

Den Krankenkassen wurde am 22.09.2009 die neue Gebührensatzung mit den beurteilungsfähigen Unterlagen zur Gebührenbedarfsberechnung zugestellt. Das Erörterungsgespräch ist für Anfang November vorgesehen. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

 

 

6.         Neue Gebühren ab 01.01.2010

 

Die Höhe der Gebührentarife wird sich entsprechend der o. g. Ausführungen gegenüber den Tarifen, die seit dem 01.07.2007 gültig sind, wie folgt entwickeln:

 

-    KTW          von        95,00 €                     auf       145,00 €                                 (+ 52,6 %)

           

(plus 15,00 € je angefangene

Viertelstunde über zwei Stunden)    

 

-         RTW         von      282,00 €                     auf       301,00 €                                 (+   6,7 %)

                        

(plus 15,00 € je angefangene

                                                                        Viertelstunde über zwei Stunden)              

 

-    NEF           von      197,00 €                     auf       165,00 €                                 (-  16,2 %)

 

-         Notarzt      von        98,00 €                     auf       123,00 €                                 (+ 25,5 %)

 

-         Fremdleistungen                         in Höhe der verauslagten Kosten

 

Begründung der Dringlichkeit

Um die Änderung der Gebühren ab 01.01.2010 durchzuführen ist die Beratung und Beschlussfassung noch im Jahr 2009 erforderlich. Aufgrund interner Abstimmungsgespräche und Einführung des Ratsinformationssystems konnten die Mitzeichnungen nicht vorher eingeholt werden.