Beschlussentwurf:
Der Verlängerung der Linksabbiegespur auf der Borsigstraße in Richtung Fixheider Straße wird zugestimmt.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Ausgangslage
Vor dem lichtsignalgeregelten Knotenpunkt Fixheider Straße / Borsigstraße, der sich in der Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßenbau NRW befindet, treten vor allem in den Hauptverkehrszeiten regelmäßig auf der Borsigstraße in Fahrtrichtung Fixheider Straße größere Verkehrsstauungen auf, die sich zum Teil bis hinter die Zufahrt zur KWS erstrecken. Vor allem die vorhandene Linksabbiegespur von der Borsigstraße auf die Fixheider Straße kann den Bedarf an Linksabbiegern in den Spitzenstunden nicht vollständig aufnehmen. Aufgrund der unterschiedlichen Grünzeiten für den Linksabbieger und den Geradeausfahrer blockieren sich die Fahrzeuge gegenseitig, was die Leistungsfähigkeit des Knotens einschränkt.
Planung: Verlängerung der Linksabbiegespur
Durch eine bauliche Umgestaltung der vorhandenen Mittelinsel und eine Änderung der vorhandenen Fahrbahnmarkierung (Kürzung der vorhandenen Linksabbiegespur von der Borsigstraße auf das Betriebsgelände der KWS) kann die Linksabbiegspur von der Borsigstraße auf die Fixheider Straße um ca. 60 m verlängert werden. Somit entsteht eine zusätzliche Aufstellfläche von ca. 10 Fahrzeugen, so dass eine Vorsortierung in Linksabbieger und Geradeausfahrer früher möglich ist.
Die vorhandene Fußgängerüberquerungshilfe sowie die Pkw-Zufahrtsmöglichkeit auf das ehemalige Fikus-Gelände bleiben bestehen.
Die gekürzte Linksabbiegespur auf das Betriebsgelände der KWS besitzt nunmehr eine Länge von ca. 39 m und bietet eine Aufstellmöglichkeit für 2 Gelenkbusse.
Diese Planung ist mit der KWS und dem FB Straßenverkehr abgestimmt.
Kosten und Baudurchführung
Die Kosten dieser Maßnahme betragen ca. 25.000 € und sollen aus dem konsumtiven Haushalt finanziert werden. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung ist vorgesehen, diese Maßnahme in der 2. Jahreshälfte 2012 umzusetzen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1614/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Schmitz / Herr
Steinkühler / 66 / 6610 / 6635
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Verlängerung der Linksabbiegespur der Borsigstraße auf die Fixheider Straße
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Öffentliche Verkehrsflächen; Produktgruppe 1205; Teilergebnisplan; Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)