Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertretern in den Organen der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgendem Beschluss zuzustimmen:

 

Die WGL baut im Rahmen eines ÖPP-/PPP-Projektes folgende sieben neue Tageseinrichtungen für Kinder für die Stadt Leverkusen:

Am Steinberg (aktuell 8 Gruppen, 64 u3-Plätze, 56 ü3-Plätze)

Borkumstraße 3 (aktuell 6 Gruppen, 48 u3-Plätze, 42 ü3-Plätze)

Burgweg (aktuell 4 Gruppen, 32 u3-Plätze, 28 ü3-Plätze)

Feldsiefer Weg (aktuell 4 Gruppen, 32 u3-Plätze, 28 ü3-Plätze)

Kerschensteinerstraße (aktuell 6 Gruppen, 48 u3-Plätze, 42 ü3-Plätze)

Kolberger Straße (aktuell 4 Gruppen, 32 u3-Plätze, 28 ü3-Plätze)

Kreuzhof (aktuell 6 Gruppen, 48 u3-Plätze, 42 ü3-Plätze).

 

Die Neubauten werden ohne investive Landesförderung umgesetzt. Die umfassende Finanzierung wird durch die WGL sichergestellt. Die Refinanzierung erfolgt durch die monatlichen Mietzinszahlungen.

 

2. Der Rat nimmt von der anderweitigen Umsetzung zum Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren durch die entsprechende Förderung von Ausbaumaßnahmen Freier Träger im Rahmen der verfügbaren Landesförderung Kenntnis.

 

3. Über weitergehende Maßnahmen zum Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren wird befunden, wenn eine entsprechende weitergehende Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt bzw. wenn Erfahrungen hinsichtlich des Nachfrageverhaltens der Eltern/Erziehungsberechtigten nach Eintritt des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren am 01.08.13 gegeben sind.

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn                               Häusler                                  Stein

                                                                                              (in Vertretung für

                                                                                              Herrn Beigeordneten Adomat)

 

Begründung:

 

Die derzeitige Situation hinsichtlich des Ausbaus des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Leverkusen, für die ab dem 01.08.13 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht, ist unbefriedigend und muss dringend verbessert werden. Nach Umsetzung der bisher geförderten Maßnahmen, einschließlich der 1. Tranche der Neubaumaßnahmen im Rahmen eines ÖPP-/PPP-Projektes durch die Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL), ist mit Stand 13.04.12 eine Versorgungsquote von 14,1 % (571 dauerhafte Betreuungsplätze) für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen gegeben. Ziel ist im Hinblick auf eine Gesamtversorgungsquote von 32 % am 01.08.13 eine Versorgungsquote in Tageseinrichtungen für Kinder von 27 % bzw. 1069 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren, d. h. es müssen bis dahin noch 498 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen geschaffen werden. Dies ist innerhalb der aktuell gegebenen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar.

 

Aktuell stehen für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Leverkusen noch maximal rd. 2,3 Mio. € als Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung, dies sind

-  Restmittel des u3-Ausbau-Sonderprogramms 2011/2012 /

 Fachbezogene Pauschale 2012                                                                100.328 €

-  Zuweisung des Landes NRW für Fördermaßnahmen im Rahmen

 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen

 in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von

 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren vom 09.05.08 (Richtlinienförderung)            743.187 €

-  Zuweisung des Landes NRW im Rahmen des u3-Ausbau-

   Sonderprogramms 2012/2013, Fachbezogene Pauschale mit

   353.820 € in 2012 und 398.047 € in 2013                                                           751.867 €.

Die vorgenannten Beträge stehen zur Verfügung bzw. entsprechende Bewilligungsbescheide liegen vor.

 

Avisiert ist darüber hinaus, dass die nicht abgeflossenen, an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR) als Bewilligungsbehörde zurückgezahlten Restmittel des u3-Ausbau-Sonderprogramms 2011/2012 / Fachbezogene Pauschale 2011 in Höhe von 692.797 € erneut der Stadt Leverkusen zufließen sollen. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen auf Landesebene müssen allerdings noch geschaffen werden. Erläuternd ist anzumerken, dass diese Mittel seinerzeit nicht abfließen konnten, da die Bewilligung erst mit Bescheid vom 22.06.11 erfolgt ist, mit der Maßgabe, dass die Mittel durch den Letztempfänger bis zum 31.12.11 verausgabt sein müssen. Angesichts dieser terminlichen Vorgabe war eine Inanspruchnahme bzw. ein Mittelabfluss nur für kleinere Maßnahmen in einer Größenordnung von 207.500 € (Gesamtbewilligung 2011: 900.297 €) möglich.

 

Die beim LVR als zuständiger Bewilligungsbehörde vorliegenden Anträge haben einen wesentlich größeren Umfang, wie in der als Anlage 2 beigefügten Übersicht aufgezeigt ist. Vor diesem Hintergrund müssen anderweitige Wege zur Neuschaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Leverkusen beschritten werden.

 

Möglich ist es, mit einer 2. Tranche von Neubauten durch die Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) im Rahmen der Fortsetzung des mit der 1. Tranche begonnenen ÖPP-/PPP-Projektes 304 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen zu schaffen. Diese 304 u3-Betreuungsplätze entsprechen umgerechnet einer Versorgungsquote von rd. 7,5 %. Im Einzelnen handelt es sich um die als Anlage 1 beigefügten Neubauten. Die in der Übersicht aufgezeigten Kosten der Maßnahmen basieren auf geschätzten Platzkosten von 28.000 € (Ergebnis 1. Tranche: 27.150 €). Die aufgezeigte Richtlinienförderung des Landes Nordrhein-Westfalen ist definitiv nicht mehr zu erwarten, wie im Schreiben des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 03.04.12 aufgezeigt worden ist.

 

Eine Umsetzung kann von daher nur auf dem Weg erfolgen, dass

- ohne investive Landesförderung gebaut wird,

- eine umfassende Finanzierung durch die WGL sichergestellt wird,

- die Refinanzierung über die monatlichen Mietzinszahlungen erfolgt,

- die Beteiligung des Landes NRW an den Kosten im Rahmen der Betriebskosten-   /Mietkosten-Förderung vollzogen wird.

 

Auf diesem Weg könnten nach dem derzeitigen Sachstand bis Anfang 2014, ggf. bei

einem optimalen Verlauf bis Ende 2013, die 304 neuen Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen geschaffen werden.

 

Um hier die notwendige Handlungsgrundlage zu schaffen, ist der Weisungsbeschluss nach Ziff. 1 notwendig.

 

Mit Rundschreiben 42/772-2012 vom 26.01.12 hat der LVR der Stadt Leverkusen restliche Bundesmittel im Rahmen der Richtlinienförderung in Höhe von 663.412 € zugewiesen. Mit Schreiben vom 13.03.12 ist dieser Betrag um 79.775 € aufgestockt worden, so dass insgesamt 743.187 € zur Verfügung stehen.

 

Den Trägern der beim LVR vorliegenden Förderungsanträge (Anlage 2),

- lfd. 1, Ev. Tageseinrichtung für Kinder Otto-Grimm-Str. 9

- lfd. 3, Ev. Tageseinrichtung für Kinder Pfarrer-Klein-Str. 16

- lfd. 5, Ev. Tageseinrichtung für Kinder Pastor-Scheibler-Str. 1

sind diese Fördermittel mit Mail vom 08.02.12 angeboten worden. Für die Tageseinrichtungen für Kinder Otto-Grimm-Str. 9 und Pastor-Scheibler-Str. 1 sind nach trägerinterner Klärung verbindliche Rückmeldungen erfolgt, so dass eine entsprechende Meldung mit Datum 23.04.12 an den LVR erfolgen konnte. Nach Vorliegen der Bewilligungsbescheide des LVR bei der Stadt Leverkusen, kann die Verwaltung ihrerseits die Bewilligungsbescheide für die beiden Ev. Träger fertigen.

 

Für die u3-Ausbaumaßnahme Pfarrer-Klein-Str. 16 liegt noch keine verbindliche Rückmeldung des Trägers vor. Der Träger ist von daher aufgefordert worden, bis spätestens 07.05.12 mitzuteilen, ob er die Fördermittel annehmen und die u3-Ausbaumaßnahme umsetzen will, da ansonsten über eine anderweitige Verwendung der Mittel befunden werden muss.

 

Mit der Umsetzung der vorstehenden Maßnahmen kann insgesamt eine Verbesserung der aktuell gegebenen Versorgungsquote für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen von 14,1 % auf 22,7 % erreicht werden. Unter Einbezug der aktuell gegebenen Versorgungsquote von 8,2 % in der Kindertagespflege ergibt sich insgesamt eine Versorgungsquote von 30,9 % für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Leverkusen. Diese Versorgungsquote wird sich durch die nachfolgenden Maßnahmen noch erhöhen, wobei eine Spezifizierung erst erfolgen kann, wenn die konkreten Maßnahmen feststehen.

 

Mit Bescheid vom 18.04.12 hat der LVR im Rahmen des u3-Ausbau-Sonderprogramms 2012/2013 der Stadt Leverkusen eine Fachbezogene Pauschale in Höhe von 353.820 € für die Zeit vom 18.04.12 bis 31.12.12 und in Höhe von 398.047 € für die Zeit vom 01.01.13 bis 31.12.13 (insgesamt 751.867 €) bewilligt.

 

Entsprechend der Auflagen gem. § 36 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz ist unter Ziff. 3 des Bewilligungsbescheides der Stadt Leverkusen aufgegeben worden, bis spätestens zum 21.05.12 dem LVR die Maßnahmen zu melden, die im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budget finanziert werden sollen.

 

Hinsichtlich der absehbaren Problematik des Bewilligungszeitraumes 2012 ist unter Ziff. 5 des Bewilligungsbescheides darauf hingewiesen worden, dass im Rahmen eines neu in den Landtag einzubringenden Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2012 das Ende des Verwendungszeitraumes der zur Verfügung gestellten Mittel einheitlich auf den 31.12.13 festgesetzt werden soll. Bis zu einer gesetzlichen Regelung ist aber für die Mittel 2012 zunächst von dem genannten Verwendungszeitraum auszugehen.

 

Die Verwaltung hat entsprechend die Träger der beim LVR vorliegenden Förderungsanträge (Anlage 1), lfd. Nrn. 6 bis 13 informiert und um eine verbindliche Rückmeldung bis spätestens zum 07.05.12 gebeten, ob von dort eine Umsetzung der vorgesehenen u3-Ausbaumaßnahmen auf der gegebenen Handlungsgrundlage möglich ist bzw. angestrebt wird.

 

Die Verwaltung wird eine Übersicht der Rückmeldungen der Träger und eine darauf aufbauende Umsetzungsvariante zur Sondersitzung des Kinder und Jugendhilfeausschusses / Finanzausschusses am 14.05.12 vorlegen.

 

Hinsichtlich der zu Beginn aufgezeigten Restmittel des u3-Ausbau-Sonderprogramms 2011/2012 / Fachbezogene Pauschale 2012 in Höhe von 100.328 € ist der aktuelle Sachstand, dass hieraus eine Tagespflegestelle in der Petersberger Str. 41 in Höhe von 54.940 € zur Schaffung von 9 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren gefördert wird, sowie eine Finanzierung von 8 u3-Tagespflegepauschalen in Höhe von jeweils 500 € erfolgt. Die verbleibenden Restmittel sind zunächst als Vorbehaltsmittel zur Förderung weiterer Tagespflegestellen vorgesehen.

 

Bezüglich der weiterhin aufgezeigten zurückgezahlten Restmittel des u3-Ausbau-Sonderprogramms 2011/2012 / Fachbezogene Pauschale 2011 in Höhe von 692.797 €, die der Stadt Leverkusen erneut avisiert worden sind, ist kein neuer Sachstand gegeben. Falls die Fördermittel noch fließen, erfolgt eine weitere Umsetzung von u3-Ausbaumaßnahmen Freier Träger.

 

Weitergehende Maßnahmen zum Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Leverkusen werden erst umgesetzt, wenn eine entsprechende weitergehende Förderung, auch in der Umsetzung des Konnexitätsausführungsgesetzes nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts in Münster vom 13.10.10, durch das Land NRW erfolgt, bzw. wenn Erfahrungen des Nachfrageverhaltens der Eltern/Erziehungsberechtigten nach Eintritt des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren am 01.08.13 gegeben sind. Die Freien Träger von Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen werden nach Beschlussfassung durch den Rat von der Verwaltung entsprechend informiert.

 

Generell ist zum Ausbaus des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) abschließend darauf hinzuweisen, dass die seinerzeitige Beschlussfassung des Bundes von einer Finanzierung durch die entsprechende Entlastung der Kommunen im Rahmen von „Hartz IV“ ausging. Diese Entlastung ist vielfach, so auch in Leverkusen, in keiner Weise eingetreten. Bereits von Anfang an bestanden diesbezügliche Bedenken. Eine Pressemeldung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 28.10.04, die die gegebene Situation deutlich veranschaulicht, ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Zur konkreten Umsetzung in Leverkusen hat der Rat mit der Vorlage Nr. R 1141/16. TA in seiner 29. Sitzung (16. TA) am 10.03.08 einstimmig den Grundsatzbeschluss zum Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren gefasst. Die Verwaltung ist beauftragt worden, nach Umsetzung der Bund-/Ländervereinbarung zum Investitionsprogramm – Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013 – in Landesrecht, die konkreten Planungen für die zum Ausbau des Betreuungsangebotes erforderlichen Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen vorzulegen.

 

Mit den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren vom 09.05.08, sowie den übermittelnden Rundschreiben des Landschaftsverbandes Rheinland, Landesjugendamt, Nr. 42/570/2008 vom 13.05.08 und Nr. 42/573/2008 vom 19.05.08, ist erst die diesbezügliche Handlungsgrundlage für die weiteren Planungen und Veranlassungen geschaffen worden. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Tageseinrichtungen für Kinder oder in der Kindertagespflege, die im Zeitraum zwischen dem 18. Oktober 2007 und dem 31. Dezember 2013 durchgeführt und abgeschlossen werden und die der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dienen.

 

Die nunmehr seitens des Landes Nordrhein-Westfalen vorgenommene strikte Trennung hinsichtlich der Förderung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (17 % Versorgungsquote bis 2010) und dem Kinderförderungsgesetz (32 % Versorgungsquote bis 2013) ist von daher nicht nachzuvollziehen.

 

 

Finanzielle Konsequenzen

 

Aufgrund des Wegfalls der investiven Fördermittel für die in Rede stehenden von der WGL zu realisierenden u3-Plätze, erfolgt jedoch eine Landesförderung über einen Mietzuschuss. Diese Förderung erreicht, über 25 Jahre betrachtet, nicht die Höhe der Investitionsförderung, mildert die Problematik allerdings leicht ab.

 

Per Saldo ergäbe sich

 

-          durch Wegfall der Investitionsförderung,

-          der höheren Zinslast und

-          im Gegenzug der Inanspruchnahme der Mietkostenförderung

 

eine Mehrbelastung für die Stadt Leverkusen von 6,7 Mio. € über die Laufzeit von 25 Jahren. Dies entspricht einer jährlichen Mehrbelastung für die geplanten 7 Kindertageseinrichtungen von 268.000 € oder eine Mehrbelastung von 45.000 € je Kindertageseinrichtung oder je Kindergartenplatz von 470 €.

 

Durch die gewählte Ausschreibungssystematik  und das Modell über die WGL konnte allerdings erreicht werden, dass

 

-          keine Anrechnung auf den Kreditdeckel der Stadt Leverkusen erfolgt,

-          bei der Vergabe der 1. Tranche die Investitionskosten bei Einhaltung aller Standards auf rd. 27.000 € je Platz gebunden werden konnten und

-          insgesamt ein Effizienzvorteil von 17 % bei Planung, Bau und Betrieb nachgewiesen wurde.

 

Es wird davon ausgegangen, dass vergleichbare Ergebnisse auch bei der 2. Tranche erreicht werden können.

 

Unter Beachtung aller Einflussfaktoren werden die Effizienzvorteile dann allerdings durch den Wegfall der Investitionsförderung aufgebraucht.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1615/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 5110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Anmietung:

Produkt 017001, Produktgruppe 0170

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Ergeben sich erst nach der Umsetzung mit Abschluss des Mietvertrages/Übernahme der Neubauten Ende 2013/Anfang 2014.

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Ergeben sich erst nach der Umsetzung mit Abschluss des Mietvertrages/Übernahme der Neubauten Ende 2013/Anfang 2014.

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

./.

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Mit Blick auf den Eintritt des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren am 01.08.13 ist eine Beschlussfassung noch in der Ratssitzung am 14.05.12 zwingend notwendig.