Betreff
Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder Freier Träger
- Übernahme des Trägeranteils für die Tageseinrichtungen für Kinder des Caritasverbandes Leverkusen e. V. Maximilian Kolbe, Pommernstraße 125, und St. Matthias, Spandauer Straße 20
Vorlage
1619/2012
Aktenzeichen
510-u3/13
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Caritasverband Leverkusen e. V. als Träger der Tageseinrichtung für Kinder Maximilian Kolbe, Pommernstraße 125, auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs eine verbindliche vertragliche Regelung für den Betrieb der Einrichtung im Zeitraum 01.08.13 bis 31.07.18 zu treffen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Caritasverband Leverkusen e. V. als Träger der Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias, Spandauer Straße 20, auf der Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Entwurfs eine verbindliche vertragliche Regelung für den Betrieb der Einrichtung im Zeitraum 01.08.13 bis 31.07.18 zu treffen.

 

3.      Die notwendigen Finanzmittel werden im Rahmen des jeweiligen Etats 2013 bis 2018 beim Innenauftrag 510006050202 - Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft bereitgestellt.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, vor Vertragsabschluss die Zustimmung der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde einzuholen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                           Häusler                                  Adomat

 

Begründung:

 

Mit dem Grundsatzbeschluss über die Neubau-, Anbau- und Umbaumaßnahmen zur Erreichung einer Versorgungsquote von 35 % für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in 2013 (Vorlage-Nr. R 1597/16. TA) hat der Rat am 29.06.09 u. a. beschlossen, dass die derzeit für den Zeitraum 01.08.09 bis 31.07.13 mit der Kath. Kirche geschlossenen Verträge über die Fortführung des Betriebs der Tageseinrichtungen für Kinder St. Stephanus, von-Ketteler-Str. 103 in Bürrig, Maximilian Kolbe, Pommernstr. 125 in Quettingen, und St. Matthias, Spandauer Str. 20 in Steinbüchel, bei Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen über den 31.07.13 hinaus verlängert werden sollen.

 

Die bestehenden Vertragsverhältnisse haben sich in soweit fortentwickelt, als dass die Trägerschaft für die Einrichtungen Maximilian Kolbe, Pommernstr. 125, und St. Matthias, Spandauer Str. 20, von der Kath. Kirche auf den Caritasverband Leverkusen e. V. übergegangen sind.

 

Es war verwaltungsseitig beabsichtigt, für alle drei bestehenden Vertragsverhältnisse eine übereinstimmende vertragliche Regelung für den Folgezeitraum 01.08.13 bis 31.07.18 abzustimmen und dem Rat und seinen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit dem Caritasverband Leverkusen e. V. besteht seit längerem Einvernehmen, den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder Maximilian Kolbe, Pommernstr. 125, und St. Matthias, Spandauer Str. 20, auf der Grundlage der als Anlage 1 und 2 beigefügten Vertragsentwürfe fortzuführen.

 

Mit dem Kath. Kirchengemeideverband Wiesdorf-Bürrig-Küppersteg bzw. der Kath. Kirchengemeinde St. Stephanus, die nach dortiger Information ab dem 01.01.12 Rechtsträger der Kath. Tageseinrichtung für Kinder von-Ketteler-Str. 103 ist, war dieses Einvernehmen bisher nicht herstellbar.

 

In Abstimmung mit dem Caritasverband Leverkusen e. V. soll im Hinblick auf eine verlässliche Grundlage für die Betriebsführung ab dem 01.08.13 vor diesem Hintergrund der Vertragsabschluss für die Einrichtungen Maximilian Kolbe, Pommernstr. 125, und St. Matthias, Spandauer Str. 20, nunmehr eigenständig erfolgen.

 

Die beigefügten Vertragsentwürfe regeln die Betriebsführung/Finanzierung auf der Grundlage der Vorschriften des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)  vom 30.10.07, bei Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen, und stellen in soweit die einvernehmliche Fortführung der bisherigen vertraglichen Regelung dar, die allerdings noch auf der Grundlage des seinerzeitigen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen erfolgte. Ggf. eintretende Veränderungen bei der Gruppenzahl/-struktur/-form sind bei rechtlichen Veränderungen über § 5 Abs. 2, ansonsten durch die Regelungen in § 1 Abs. 2 einbezogen.

 

Die Finanzierung erfolgt im jeweiligen Haushaltsjahr im Rahmen der Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz aus den beim Innenauftrag 510006050202 bereitstehenden Mitteln für die Förderung der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft, einschließlich des ansonsten vom Träger aufzubringenden Eigenanteils von 12 %. Die konkrete Höhe der Aufwendungen ist dabei abhängig vom Betreuungsangebot, das im Rahmen der jährlichen Jugendhilfeplanung mit der verbindlichen Meldung an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt zum 15.03. jeden Jahres für das ab dem 01.08. beginnende nachfolgende Kindergartenjahr neu festgelegt wird.

 

Der Vertragsabschluss ist zwingend erforderlich. Ohne die Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen wird der Caritasverband Leverkusen e. V. die beiden Tageseinrichtungen nicht über den 31.07.13 hinaus fortführen. Der weitere Betrieb der beiden Tageseinrichtungen ist jedoch im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt zwingend zu gewährleisten.

 

Der Vertrag für die Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Stephanus, von-Ketteler-Str. 103, wird von der Verwaltung vorgelegt, sobald Einvernehmen mit der Kath. Kirchengemeinde St. Stephanus erzielt werden konnte, wobei die Verwaltung von einer vertraglichen Regelung ausgeht, wie sie hier für die beiden anderen Einrichtungen vorgelegt wird.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1619/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, FB 51, Tel. 5110.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produkt 060502, Produktgruppe 0605.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Die konkrete Höhe der Aufwendungen ist abhängig vom Betreuungsangebot, das im Rahmen der jährlichen Jugendhilfeplanung mit der verbindlichen Meldung an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt zum 15.03. jeden Jahres für das ab dem 01.08. beginnende nachfolgende Kindergartenjahr neu festgelegt wird.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

s. B.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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