Betreff
Darstellung Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan
Vorlage
1620/2012
Aktenzeichen
612-17-04
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Das Ergebnis der Studie zur Ausweisung von Eignungsbereichen für die Windenergienutzung in der Stadt Leverkusen wird zur Kenntnis genommen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                                              Stein

 

Begründung:

 

In seiner Sitzung vom 27.06.2011 hat der Bau- und Planungsausschuss beschlossen:

„Die Verwaltung prüft, ob und welche Flächen in Leverkusen zukünftig für die Errichtung von Windkraftanlagen geeignet sind.“ (Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler Nr. 1112/2011).

In der Stellungnahme zu diesem Antrag wurde dargestellt, dass im Rahmen des Flächennutzungsplan-Aufstellungsverfahrens eine Untersuchung von Eignungsflächen für Windkraftanlagen (WKA) durchgeführt worden war (siehe Vorlage BP 76/15. TA vom 17.08.2004). In seiner Sitzung am 09.09.2004 hatte der Bau- und Planungsausschuss jedoch mit Mehrheit beschlossen, dass keine Windkraftkonzentrationszone im Flächennutzungsplan dargestellt werden soll.

 

Mittlerweile haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert. Im Ministerialblatt Nummer 22 vom 08.09.2011 wurde der „Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)“ vom 11.07.2011 veröffentlicht.

 

Aufgrund des Antrages Nr. 1112/2011 und aus Anlass des neuen Windenregie-Erlasses wurde daher eine Studie zur Ausweisung von Eignungsbereichen für die Windenergienutzung in der Stadt Leverkusen beauftragt. (siehe Anlage)

 

Für die Studie wurde eine nach Stand der Technik übliche Windkraftanlage (WKA) Anlage der 3 Megawatt Klasse mit einer Gesamthöhe von ca. 175 m (Rotordurchmesser ca. 76 m, Nabenhöhe ca. 138 m) beispielhaft angenommen. Nach gutachterlicher Einschätzung würde diese Maximalhöhe das Landschaftsbild nicht im Übermaß beeinträchtigen. Weiterhin wurde durch die Rechtsprechung festgelegt, dass eine Windkraftkonzentrationszone mindestens 3 Anlagen Platz bieten soll. Da durch die Darstellung von Windkraftkonzentrationszonen im Flächennutzungsplan im übrigen Stadtgebiet keine WKAs mehr zulässig wären, muss eine Konzentrationszone eine realistische Größenordnung haben, um nicht als Verhinderungsplanung zu gelten. Damit ergibt sich eine ungefähre Flächengröße für eine Konzentrationszone von 50 ha.

 

Aufgrund der laut Windenergieerlass und Immissionsschutzgesetzgebung anzuhaltenden Abstände zu schutzbedürftigen Nutzungen wurden 6 potentielle Gebiete identifiziert. Aufgrund geringer Flächengröße bzw. entgegenstehender bestehender Nutzungen kommt die Studie jedoch zu dem Ergebnis, dass keine ausreichend großen und nutzbaren Flächen für die Ausweisung einer Windkraftkonzentrationszone im Stadtgebiet zur Verfügung stehen.

 

Damit sind weiterhin Einzelanlagen gem. § 35 Abs.1, Nr. 1 und Nr. 5 BauGB als sogenannte „privilegierte Vorhaben“ im Außenbereich möglich.

 

Die Darstellung von Flächen für Einzelanlagen ist nicht möglich, da abhängig von der angestrebten Wirtschaftlichkeit eine Vielzahl von Anlagentypen mit unterschiedlichen Abstandserfordernissen möglich sind. Hier wäre im Einzelfall eine Verträglichkeit zu untersuchen bzw. gutachterlich nachzuweisen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1620/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / 61 / 6121………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Aufgrund des Antrages Nr. 1112/2011 und des neuen Windenregie-Erlasses wurde untersucht, inwieweit Eignungsbereiche für die Windenergienutzung in der Stadt Leverkusen darstellbar sind.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine