Beschlussentwurf:

 

Das beiliegende Konzept vom 04.05.12 zur Verkehrsführung bei Fußballspielen in der BayArena wird zur Kenntnis genommen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                                   Stein

 

Begründung:

 

Mit Vorlage-Nr. 1014/2011 vom 11.04.11 wurde dem Rat das Verkehrskonzept der zurückliegenden Bundesliga-Saison zur Kenntnis und Beratung gegeben. Dieses Konzept musste aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen, aber auch zur Verbesserung des Verkehrsflusses bzw. zum Anwohnerschutz angepasst werden:

 

1.      Einführung von Sicherheitsstufen:

 

Die Polizei Köln/Leverkusen hat an die Verwaltung den Wunsch heran getragen, aus Sicherheitsgründen eine Kategorisierung der Spiele vorzunehmen, um so dem unterschiedlichen Sicherheitsbedürfnis bei den Spielen in der BayArena Rechnung tragen zu können. Hierzu wurde ein Arbeitskreis gebildet, der die Einführung von 3 Sicherheitsstufen beschlossen hat. Das bisherige Verkehrskonzept bildete dabei die Basis für die Spiele der Sicherheitsstufe 1. Hierzu zählt die überwiegende Mehrheit aller Spiele in der BayArena. In den Stufen 2 und 3 wird eine Trennung der Gastfans von den Heimfans mit unterschiedlicher Ausprägung vorgenommen. Die Kategorisierung in die verschiedenen Sicherheitsstufen wird von der Polizei aufgrund der dort bekannten Informationen von den sog. Szenekundigen Beamten vorgenommen. Die Verwaltung hat hierauf keinen Einfluss. Die Details sowie die Auswirkungen in verkehrstechnischer Hinsicht sind im beiliegenden Konzept unter Ziff. 2, 11 und 12 dargestellt.

 

2.      Verbesserung der Park- und Verkehrssituation im Siedlungsbereich zwischen Rathenaustr. und Manforter Str.

 

Die zurückliegende Saison hat gezeigt, dass das Verkehrskonzept im Grunde genommen ausgewogen funktioniert hat. Neben von Anwohnern gewünschten, kleineren Verbesserungen der Parksituation im Bereich der Straße „Am Neuenhof“ gab es zunehmend Beschwerden aus dem o.g. Siedlungsbereich über zugestellte Parkflächen u.a. durch Besucher der BayArena.

 

Es konnte beobachtet werden, dass der überwiegende Teil der Parkplatzsuchenden von der Rathenaustraße kommend über die F.-F.-Runge Straße in das Siedlungsgebiet einfährt und unmittelbar im vorderen Teil parkt. Hier ist das Parken samstags ab 16 Uhr und sonntags frei. Die zweite Zufahrt in das Siedlungsgebiet von der Manforter Straße kommend in die Hindenburgstraße spielt nur eine untergeordnete Rolle. Alle anderen, in das Siedlungsgebiet führenden Straßen sind einige Stunden vor Spielbeginn durch Poller gesperrt.

 

Daher soll mit Beginn der nächsten Saison die Zufahrt in die F.-F.-Runge-Str. gesperrt werden. die Anwohner können dann ähnlich der Situation in der Aquilla-Siedlung nur „von hinten“ über die Manforter Str. bzw. Hindenburgstraße in das Siedlungsgebiet einfahren. Eine Besetzung der Sperrstelle mit Ordnern wird nicht vorgenommen, weil dies zu größeren Rückstaus auf der Manforter Straße und darauf zu Problemen im Pendelbusverkehr führen könnte.

 

 

3.      Verbesserung des Verkehrsabflusses zum Spielende

 

Zu Spielende wurde bislang die Zufahrt von der Bismarckstraße in die Bebelstraße zur Erreichung der Neuenhofsiedlung durch eine ordnerbesetzte Kontrollstelle in der Ausfahrt des Kreisverkehres „Haus Janes“ geregelt. Dies führte dazu, dass die Anwohner im Rückstau des Kreisverkehres (Abholer oder Nicht-Durchfahrtberechtigte) standen und ihr Siedlungsgebiet nur verzögert erreichen konnten.

 

Zur Verbesserung dieser Situation wurde bereits zum Ende der letzten Bundesliga-Saison diese ordnerbesetzte Kontrollstelle an die Einmündung zum Montessorieweg vorgezogen. Hierdurch werden Nicht-Durchfahrberechtigte bereits dort abgewiesen  und können/müssen im Einmündungsbereich zur Straße „Im Eisholz“ wenden. Abholer von Fußball-Fans müssen in die Straße „Im Eisholz“ fahren und sich dort aufstellen.

 

Insgesamt hat die Maßnahme dazu geführt, dass für Anwohner zügig in ihr Siedlungsgebiet fahren können, der Rückstau im Kreisverkehr „Haus Janes“ nahezu aufgelöst ist und hierdurch der Pendelbus- bzw. Stadtteilbusverkehr reibungsloser abgewickelt werden kann.

 

Letztlich konnte die Sperrzeit der Bismarckstraße auf etwa 25 – 30 Minuten nach Spielende weiter reduziert werden.

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1629/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Friedhelm Laufs, FB 36, Tel. 3600

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Es handelt sich bei der Verkehrskonzeption im Umfeld der BayArena um eine Aufgabe nach § 45 StVO und somit um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.

 

Die Straßenverkehrsbehörde hat den innerstädtischen Verkehr durch entsprechende Anordnungen so zu regeln, dass er sicher und möglichst störungsfrei geführt wird.

 

Hierzu wurde das beiliegende Konzept erarbeitet. Die Umsetzung ist mit keinen weiteren investiven Maßnahmen verbunden.

 

Die Voraussetzungen nach § 82 GO sind erfüllt.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

1. Personalkosten: Veranschlagung im Budget FB 11

2. Beschilderung etc: Erstattung für Inanspruchnahme AöR – IA 360002300103

3. Fahrzeugkosten: Kostenstelle 361900

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Für die vorgesehenen Sperrmaßnahmen sind 26 Ordner vorgesehen. Zusätzlich werden am Spieltag neben einer Einsatzleitung 6 – 7 Ermittler/innen zur Ahnung von Parkverstößen eingesetzt. Insgesamt ergibt sich hieraus ein Personalkostenaufwand von ca. 3.300,00 € je Spieltag.

 

Zusätzlich fallen je Fußballspiel durchschnittlich 4.000,00 € für die notwendigen Beschilderungs- und Absperrmaßnahmen an. Hiervon trägt die TBL aufgrund des mit der Stadt Leverkusen geschlossenen Vertrages anteilige Kosten von 2.900,00 € je Fußballspiel, so dass vom Fachbereich Straßenverkehr durchschnittlich 1.100,00 € je Spieltag aufzubringen sind (Basis: Werte aus dem Jahr 2011).

 

Somit entstehen dem FB Straßenverkehr je Spieltag Kosten in Höhe von durchschnittlich 4.400 €, für die Bundesligasaison somit 74.800 € zzgl. der Kosten für mögliche DFB-Pokal-Spiele und internationale Spiele.

 

Zusätzlich fallen Sachkosten für den Einsatz von Fahrzeugen an, die hier jedoch untergeordneter Natur sind.

 

Bayer 04 Leverkusen beteiligt sich mit pauschal 10.000,00 € / Saison an den Ordnerkosten. Im Jahr 2011 wurden zudem je Spieltag durchschnittlich 1.800,00 € an Verwarngeldern eingenommen. Somit stehen den o.g. Ausgaben in der Bundesligasaison Einnahmen in Höhe von ca. 40.600 € (ohne DFB-Pokal- und internationale Spiele) gegenüber.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Siehe B)

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine