Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Sanierung des Auflagerschadens der Brücke Kalkstraße über den Willy-Brandt-Ring zu.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die Brücke im Zuge der Kalkstraße über den
Willy-Brandt-Ring ist dringend instandsetzungsbedürftig. Bei der letzten
Brücken-Hauptprüfung ist ein massiver Schaden unter dem Bauwerk an den
Beton-Auflagerbänken festgestellt worden. Dieser Schaden ist nur durch eine
Erneuerung der gesamten Auflagerbauteile (Betonbalken, Lagersockel und Lager)
zu beheben.
Momentan befindet sich die umfangreiche
technische Bearbeitung beim Prüfingenieur. Die Ausschreibung der Bauleistungen
soll im Juni veröffentlicht werden. Der Baubeginn ist für September 2012 vorgesehen.
Die Bauzeit wird 4 bis 5 Monate betragen.
Die längs und quer vorgespannte 54 Jahre
alte Betonbrücke wird derzeit im 2-Wochen-Intervall von den Technischen
Betrieben kontrolliert, um bei einer plötzlichen Verschlechterung des
Bauwerkszustandes schnell reagieren zu können. Abstimmungen mit dem Fachbereich
36 für eine dann sofort durchzuführende Vollsperrung des Bauwerks sind erfolgt.
Für die Instandsetzung in zwei voneinander
getrennten Bauabschnitten (Nord und Süd) müssen die unter der Brücke vorhandenen
Geh- und Radwege jeweils komplett gesperrt werden. Weiträumige Umleitungen für
Radfahrer und Fußgänger werden zwischen
Stixchesstraße und Hornpottweg ausgeschildert. Gleichzeitig ist ein Wechsel der
Straßenseiten mit Hilfe der Straßenrampen und der Brücke möglich.
Die Verkehrsführung auf dem Willy-Brandt-Ring muss während
der Bauarbeiten am Widerlager auf der jeweiligen Seite, an der gearbeitet wird,
auf eine Fahrspur reduziert werden.
Die Verkehrsbelastung durch
Schwerverkehr auf der Brücke ist überdurchschnittlich hoch, da südlich des
Bauwerks das Industriegelände der Fa. Novasep (ex Dynamit Nobel) liegt. Während
der Instandsetzung der Südseite ist das Befahren des Bauwerks in
Schrittgeschwindigkeit und mit max. 30 t Belastung möglich.
Die Arbeiten an der Nordseite
der Brücke können aus technischen Gründen nur unter Vollsperrung der Fahrbahn
auf der Brücke für den Kfz-Verkehr durchgeführt werden. Radfahrer und Fußgänger
können jedoch das Bauwerk jederzeit überqueren. Während der Vollsperrung, die
voraussichtlich 2 bis 3 Monate andauern wird, ist eine Umleitung über die beiden Kreisverkehre am
Karl-Carstens-Ring und Moosweg möglich. Geänderte Zufahrten zum Klinikum und
zur Fa. Novasep werden zusätzlich ausgeschildert. Informationen der Feuerwehr
und der Fa. Novasep über die Sperrung werden separat erfolgen.
Die Gesamtkosten der Instandsetzung werden
derzeit auf 250.000 € brutto geschätzt. Die Mittel werden aus den im
Brückensanierungsprogramm vorgesehenen Ansätzen für die Instandsetzung
bereitgestellt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1656/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Mosblech / TBL-663 / 406
6031
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Sanierung Auflagerschaden; Gefahr im Verzug
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Öffentliche Verkehrsflächen; Produktgruppe1205; Teilergebnisplan Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Der Zustand der Brücke und die vorhandenen Schäden machen eine Beschlussfassung in diesem Sitzungsturnus unbedingt erforderlich, um eine Umsetzung der Sanierung in diesem Jahr gewährleisten zu können.