Betreff
Sanierung Auflagerschaden Brücke Kalkstraße über den Willy-Brandt-Ring
Vorlage
1656/2012
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Sanierung des Auflagerschadens der Brücke Kalkstraße über den Willy-Brandt-Ring zu.

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn

 

Begründung:

 

Die Brücke im Zuge der Kalkstraße über den Willy-Brandt-Ring ist dringend instandsetzungsbedürftig. Bei der letzten Brücken-Hauptprüfung ist ein massiver Schaden unter dem Bauwerk an den Beton-Auflagerbänken festgestellt worden. Dieser Schaden ist nur durch eine Erneuerung der gesamten Auflagerbauteile (Betonbalken, Lagersockel und Lager) zu beheben.

Momentan befindet sich die umfangreiche technische Bearbeitung beim Prüfingenieur. Die Ausschreibung der Bauleistungen soll im Juni veröffentlicht werden. Der Baubeginn ist für September 2012 vorgesehen. Die Bauzeit wird 4 bis 5 Monate betragen.

Die längs und quer vorgespannte 54 Jahre alte Betonbrücke wird derzeit im 2-Wochen-Intervall von den Technischen Betrieben kontrolliert, um bei einer plötzlichen Verschlechterung des Bauwerkszustandes schnell reagieren zu können. Abstimmungen mit dem Fachbereich 36 für eine dann sofort durchzuführende Vollsperrung des Bauwerks sind erfolgt.

Für die Instandsetzung in zwei voneinander getrennten Bauabschnitten (Nord und Süd) müssen die unter der Brücke vorhandenen Geh- und Radwege jeweils komplett gesperrt werden. Weiträumige Umleitungen für Radfahrer und Fußgänger werden zwischen Stixchesstraße und Hornpottweg ausgeschildert. Gleichzeitig ist ein Wechsel der Straßenseiten mit Hilfe der Straßenrampen und der Brücke möglich.

Die Verkehrsführung auf dem Willy-Brandt-Ring muss während der Bauarbeiten am Widerlager auf der jeweiligen Seite, an der gearbeitet wird, auf eine Fahrspur reduziert werden.

Die Verkehrsbelastung durch Schwerverkehr auf der Brücke ist überdurchschnittlich hoch, da südlich des Bauwerks das Industriegelände der Fa. Novasep (ex Dynamit Nobel) liegt. Während der Instandsetzung der Südseite ist das Befahren des Bauwerks in Schrittgeschwindigkeit und mit max. 30 t Belastung möglich.

Die Arbeiten an der Nordseite der Brücke können aus technischen Gründen nur unter Vollsperrung der Fahrbahn auf der Brücke für den Kfz-Verkehr durchgeführt werden. Radfahrer und Fußgänger können jedoch das Bauwerk jederzeit überqueren. Während der Vollsperrung, die voraussichtlich 2 bis 3 Monate andauern wird, ist eine Umleitung über die beiden Kreisverkehre am Karl-Carstens-Ring und Moosweg möglich. Geänderte Zufahrten zum Klinikum und zur Fa. Novasep werden zusätzlich ausgeschildert. Informationen der Feuerwehr und der Fa. Novasep über die Sperrung werden separat erfolgen.

Die Gesamtkosten der Instandsetzung werden derzeit auf 250.000 € brutto geschätzt. Die Mittel werden aus den im Brückensanierungsprogramm vorgesehenen Ansätzen für die Instandsetzung bereitgestellt.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1656/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Mosblech / TBL-663 / 406 6031

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Sanierung Auflagerschaden; Gefahr im Verzug

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Öffentliche Verkehrsflächen; Produktgruppe1205; Teilergebnisplan Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Der Zustand der Brücke und die vorhandenen Schäden machen eine Beschlussfassung in diesem Sitzungsturnus unbedingt erforderlich, um eine Umsetzung der Sanierung in diesem Jahr gewährleisten zu können.