Beschlussentwurf:
1.
Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gem. § 113 Abs.
1 GO NRW i. V. m. § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der neue bahnstadt
opladen GmbH (nbso) folgendes Mitglied im Aufsichtsrat der nbso ab:
Herrn Wolfgang Blümel
2.
Nach Beschlussfassung zu 1. bestellt der Rat der
Stadt Leverkusen gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW und § 10
Abs. 5 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der nbso nachfolgendes Mitglied in den
Aufsichtsrat der nbso:
Herrn Bürgermeister Friedrich Busch
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Mail vom 04.06.2012 bittet die FDP-Fraktion um eine Umbesetzung im Aufsichtsrat der nbso.
Nach § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW haben die vom Rat bestellten Vertreter in Organen von juristischen Personen ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzulegen. Mitglieder des Aufsichtsrates der nbso können gem. § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der nbso jederzeit durch Beschluss des Rates abberufen werden.
Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist. Die Ersatzwahl für ein aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenes Mitglied erfolgt gem. § 10 Abs. 5 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der nbso für die restliche Amtsdauer des Abberufenen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 1666/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn/FB 20/2042
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)