Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft aus dem Verwaltungsrat der Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) als Mitglied ab:
Herrn Thomas Lind
2. Nach Beschlussfassung zu 1. bestellt der Rat
der Stadt Leverkusen gem.
§ 114 a Abs. 8 i. V. m. § 50 Absätze 4 und 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in
den Verwaltungsrat der TBL:
Ratsherrn Jürgen Clouth
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Schreiben vom 18.06.2012 gibt die Fraktion pro NRW u. a. eine Umbesetzung im Verwaltungsrat der TBL bekannt. Danach ist Herr Thomas Lind als Mitglied im Verwaltungsrat der TBL abzuberufen.
Gem. § 114 a Abs. 8 GO NRW gilt für die Wahl von Mitgliedern in den Verwaltungsrat
§ 50 Absatz 4 GO NRW sinngemäß. Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1687/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Hohn/FB 20/2042
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.