- Jahresabschluss 2011 der Klinikum Leverkusen gGmbH und Entlastung
Beschlussentwurf:
1. Den vom Rat der Stadt Leverkusen
bestellten Vertretern in den zuständigen Organen der Klinikum Leverkusen gGmbH wird
gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Punkten zuzustimmen:
a)
Feststellung
des Jahresabschlusses 2011 gem. beigefügter Bilanz (Anlage 1), Gewinn-
und Verlustrechnung (Anlage 2), sowie Genehmigung des Lageberichts (Anlage 3)
b)
Verwendung des Jahresüberschusses nach Gewinn-
und Verlustrechnung vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 in Höhe von 38.307,92 € durch
Saldierung mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 6.494.792,43 €. Der
ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von 6.456.484,51 € wird auf das
Geschäftsjahr 2012 vorgetragen.
c)
Entlastung des Geschäftsführers für das
Geschäftsjahr 2011
2. Den
vom Rat der Stadt Leverkusen bestellten Vertretern in den zuständigen Organen
der Klinikum Leverkusen gGmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung
erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 zuzustimmen.
gezeichnet:
Häusler
(gleichzeitig i. V. des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Die Beschlussfassung in den Organen des Klinikums über die im
Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 20.06.2012 –
und damit vor der Sitzung des Rates – vorbehaltlich einer endgültigen
Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen erfolgt.
In der nachfolgenden Übersicht werden die aggregierten Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.
Bilanz 2011 (Werte
in T€)
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:
GuV 2011 (Werte in T€)
Im abgelaufenen Geschäftsjahr
konnte das Klinikum Leverkusen ein positives Ergebnis in Höhe von rd. 38 T€
verzeichnen.
Das mit den
Krankenkassen vereinbarte Erlösbudget wurde von 98,7 Mio. € in 2010 um 4,1 Mio.
€ (ca. 4,2 %) auf 102,8 Mio. € in 2011 weiter entwickelt. Hierfür waren
insbesondere die erbrachten Mehrleistungen maßgeblich. Die tatsächlich
erzielten Umsatzerlöse aus Krankenhausleistungen wurden von 102,3 Mio. € (2010)
um 1,8 Mio. € auf 104,1 Mio. € in 2011 gesteigert.
Der Aufwand für den medizinischen Sachbedarf wurde von 28,1 Mio. € im Jahr 2010 um 1,2 Mio. € auf 26,9 Mio. € reduziert. Diese Kostensenkung resultiert im Wesentlichen aus der kostengünstigeren Produktion und Zytostatika und dem geringeren Aufwand für Implantate und Arzneimittel.
Als
Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2011, die
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011 sowie der Lagebericht
beigefügt. Zusätzlich als Anlage 4 ist eine Übersicht über - aus Sicht der Verwaltung - wesentliche
Kennzahlen der Klinikum Leverkusen gGmbH beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur
Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht
des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 5 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
Für eventuelle Fragen steht ein Vertreter
des Klinikums in der Sitzung des Finanzausschusses am 23.08.2012 zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen
gGmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung
über die Entlastung des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH gemäß § 31
Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.).
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren neben Herrn Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn die folgenden Ratsfrauen und –herren im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Rh. Paul Hebbel
Rh. Raimund Gietzen
Rh. Ernst Küchler
Rh. Gerd Masurowski
Rf. Barbara Trampenau
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1689/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Schwaab / Finanzen / 2017
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.