Betreff
Widmungen im Bereich Moosweg
Vorlage
1690/2012
Aktenzeichen
660-1227-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Für folgende Verkehrsflächen in Leverkusen-Manfort werden Widmungen nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW beschlossen:

 

1.      Moosweg zwischen Brücke Gustav-Heinemann-Straße und Willy-Brandt-Ring, inklusive der Anschlüsse von Post- und Scharnhorststraße als Gemeinde- / Haupterschließungsstraße,

 

2.      die Zufahrt des Moosweges zum Stadion und zur Kleingartenanlage als Gemeinde- / Anliegerstraße,

 

3.      die Verlängerung der Bodelschwinghstraße entlang den Häusern 2a bis 2h als Gemeinde- / Anliegerstraße,

 

4.      den Vorplatz am Bahnhof Schlebusch (inklusive Taxistand, Bike&Ride-Platz, Rampen und Treppenanlage zur Bahnunterführung) als Platz der Gemeinde,

 

5.      den Park- und Ride-Platz gegenüber dem Bahnhof Schlebusch als Platz der Gemeinde,

 

6.      den Abgang vom Moosweg zur Gustav-Heinmann-Straße als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

 

7.      den zum Moosweg parallel geführten Weg als Gemeindeweg beschränkt auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr

a) zwischen Scharnhorst- und Bodelschwinghstraße

b) zwischen Bodelschwinghstraße und der Zufahrt Moosweg

c) zwischen Zufahrt und Willy-Brandt-Ring.

 

gezeichnet:

 

 

Häusler

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Der Moosweg wurde als Verbindungsstraße zum IPL-Gelände zwischen 2001 und 2006 ausgebaut und bis zum Willy-Brandt-Ring verlängert.

 

Während der nördliche Teil bis zur Brücke Gustav-Heinemann-Straße innerhalb des Innovationsparks liegt, deren Straßen erst nach Fertigstellung des gesamten Geländes von der Stadt übernommen werden sollen, wurde die Verbindung mit dem Willy-Brandt-Ring durch die Stadt hergestellt.

Dabei wurden die 1994 gewidmeten Verkehrsflächen bis in Höhe Scharnhorststraße zum Teil wesentlich verändert, die übrigen Flächen gelten als Neuwidmung.

 

Neben den Flächen des Moosweges , zu denen auch die Anschlussteile der Post- und der Scharnhorststraße gehören, sind weitere Verkehrsflächen gesondert zu betrachten.

 

So soll die abzweigende Zufahrtsstraße des Moosweges zum Parkplatz des Stadions und der Kleingartenanlage eine Einstufung als Anliegerstraße erhalten.

 

Ebenfalls Anliegerstraße wird die Verlängerung der Bodelschwinghstraße ƒ zur Andienung der Häuser 2a bis 2h, die bis 2003 zum Moosweg nummeriert waren.

 

Der Bahnhofvorplatz dient unterschiedlichen Funktionen als Taxistand, Bike-& Ride-Platz, Treppen- und Rampenanlage zur Bahnhofsunterquerung. Er soll allgemein als Platz gewidmet werden.

 

Der neue Park- & Ride-Platz gegenüber dem Bahnhof wird in dieser Form neu als Platz gewidmet. Der frühere Parkplatz Poststraße wurde 2002 größtenteils eingezogen.

 

Die Treppenanlage zur Gustav-Heinemann-Straße wurde gegenüber 1994 leicht verändert und ist als Gemeindeweg dem Fußgängerverkehr zu widmen.

 

An der Scharnhorststraße hat der Moosweg seine ursprüngliche Trasse verlassen. Ab hier wird auch der Rad- und Fußgängerverkehr bis zum Willy-Brandt-Ring getrennt geführt. Die drei selbstständigen Teile a-c, die sich durch die Unterbrechung mit der Bodelschwinghstraße und der Zufahrtsstraße ergeben, sind entsprechend zu widmen.