Betreff
Sanierung Grünanlage Hindenburgpark
Vorlage
1693/2012
Aktenzeichen
01-40-1693/2012-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung I stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen im Hindenburgpark zu. Die Mittelfreigabe für Innenauftrag 6700 13 0501 02 wird, unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel, in Höhe der Baukosten von 100.000 Euro erteilt.

 

gezeichnet:

Häusler

 

Begründung:

 

Die Notwendigkeit zur Sanierung des Hindenburgparks wurde im Rahmen der Verwaltungsvorlage „Sanierungsprogramm Grün- und Parkanlagen“, die im Juni/Juli 2010 von den Bezirksvertretungen beschlossen und bereits teilweise abgearbeitet wurde, vorgestellt.

 

Der Hindenburgpark wurde, im Zusammenhang mit der Entstehung der Kolonie III (Baubeginn 1913), in den 1920er Jahren als Ehrenhain für die im Ersten Weltkrieg gefallenen Angehörigen des Bayerwerkes gestaltet. Der Park ist damit eine der historischen Parkanlagen in Leverkusen. Das ursprünglich im östlichen Teil befindliche Ehrenmal wurde 1980 auf den Ehrenfriedhof an der Rennbaumstraße, der während des 1. Weltkrieges von der Stadt Opladen für die im Krieg gefallenen Opladener Mitbürger geplant und in Teilen ausgebaut wurde, umgesetzt.

 

Das gegenüber der Umgebung deutlich tiefer liegende Oberflächenniveau des Hindenburgparks ergibt sich daraus, dass sich dort, bis zu seiner Verrohrung im Verlauf der Entstehung der Kolonie III, die Bachaue des Mutzbaches befand. Daher neigt das Gelände, vor allem nach stärkeren Niederschlägen oder langandauerndem Hochwasser zur Vernässung.

 

Die ursprünglich formale Anlage des Hindenburgparks ist leider fast nur noch an der Wegeführung und den mit Naturstein verblendeten Stützbauwerken und Treppenanlagen ablesbar.

 

Ausweislich alter Pläne und Bilder war der Baumbestand anfangs deutlich geringer als heute. Der heutige Baumbestand bietet zwar eine ansehnliche Anzahl verschiedener Arten von Eichen. In den Jahrzehnten seit dem Erstausbau wurde der Bestand allerdings mit heute nicht mehr nachvollziehbarer Standortwahl und eher ungeordnet ergänzt. Einige Bäume aus dem Altbestand mussten in den vergangenen Jahren entfernt werden, weil sie, möglicherweise in Folge der erheblich schwankenden Grundwasserstände, abgestorben waren.

 

Dort wo sich, von der Ehrlichstraße her erreichbar, jetzt eine Rampe für die Zufahrt der Pflegefahrzeuge befindet, war früher ebenfalls eine Treppenanlage. An diese Zufahrt soll seitlich eine Rampe angeschlossen werden, über die die Parkanlage zukünftig auch von Behinderten sowie Eltern mit Kinderwagen barrierefrei erreicht werden kann.

 

Seit Oktober 1975 wird der Park, gemäß einer Vereinbarung mit der Bayer AG, von der Stadt Leverkusen gepflegt. Durch die Stadt wurden danach der Spielplatz und der Bolzplatz gebaut. Die nun geplanten Maßnahmen werden mit Zustimmung der Bayer Real Estate GmbH durchgeführt.

 

Letztmals wurden 1995/1996 in nennenswertem Umfang Mittel in die Instandsetzung der Infrastruktur investiert. Damals wurde allerdings nur eine neue Deckschicht auf die Wege aufgebracht. Insbesondere die Wege sind jetzt in einem sehr schlechten Zustand und stehen, weil sie über weite Strecken unterhalb des Niveaus der Rasenflächen liegen, nach Regenfällen unter Wasser oder sind so verschlammt, dass sie nicht begehbar sind. Dadurch weichen Benutzer des Parks auf die Rasenflächen aus, die in der Folge erheblich darunter leiden. Bei der jetzt vorgeschlagenen Maßnahme werden die Wege saniert und dabei höhergelegt, damit sie wieder in das umgebende Gelände entwässern können.

 

Weil der Hindenburgpark die einzige öffentliche Grünfläche im Bereich der Kolonie ist, werden dort außergewöhnlich viele Hunde ausgeführt. Dementsprechend hoch ist der Grad der Verunreinigungen mit Hundekot. Obwohl die Erfahrungen mit Entnahmebehältern für Hundekotbeutel in anderen Gemeinden eher negativ sind, ist geplant, in dem erheblich belasteten Hindenburgpark als Modellversuch mehrere Vorratsbehälter zu installieren. Die Behälter werden von der Spielplatzkolonne, die ohnehin in kurzen Abständen vor Ort ist, nachgefüllt. Die Beutel selber stellen keinen nennenswerten Kostenfaktor dar.

 

Die Bruttobausumme beträgt inkl. Baunebenkosten und Honorar 100.000 Euro.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1693/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Keul, Stadtgrün, 406-6716

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Sanierung einer Parkanlage, Finanzierung aus veranschlagten, freigegebenen Mitteln des konsumtiven Haushalts.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag 6700 13 05 01 02

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine, da Sanierung und Instandsetzung einer vorhandenen Anlage

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine, da Sanierung und Instandsetzung einer vorhandenen Anlage

 

Zusätzliche Personal- und Sachkosten fallen nicht an, da der Bestand und der Pflegeaufwand unverändert bleiben.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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