- Leiterin bzw. Leiter Fachbereich Personal- und Organisation (FB 11)
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass Frau Simone Fey-Hoffmann zur Leiterin des Fachbereiches Personal und Organisation (FB 11) mit Wirkung vom 01.11.2012 bestellt wird.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
Die Stelle „Leiterin/Leiter Fachbereich
Personal und Organisation (FB 11)“ ist ab 01.11.2012 unbesetzt.
Die Stelle wurde intern in den Mitteilungen,
auf der Website der Stadt Leverkusen (www.leverkusen.de)
und der Internet-Stellenbörse www.interamt.de
ausgeschrieben. Ausschreibungsende war der 25.05.2012. Es gingen 1 interne und
12 externe Bewerbungen ein. Nach einem Vorauswahlverfahren wurden 4 Personen (1
Interne, 3 Externe) zu einem strukturierten Auswahlgespräch eingeladen.
Die Entscheidung, Frau Fey-Hoffmann die Funktion der
Fachbereichsleiterin Personal und Organisation (FB 11) zu übertragen, beruht
auf dem Ergebnis des Personalauswahlverfahrens.
Das nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW) vorgeschriebene Verfahren ist durchgeführt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. …………
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: ……………………………………………..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Da das Verfahren erst jetzt zum Abschluss gebracht wurde, ist eine frühzeitigere Fertigstellung der Vorlage nicht möglich gewesen.