Betreff
Bestellung von Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleitern
- Leiterin bzw. Leiter Fachbereich Personal- und Organisation (FB 11)
Vorlage
1696/2012
Aktenzeichen
wen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass Frau Simone Fey-Hoffmann zur Leiterin des Fachbereiches Personal und Organisation (FB 11) mit Wirkung vom 01.11.2012 bestellt wird.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                                  Häusler

 

Begründung:

 

Die Stelle „Leiterin/Leiter Fachbereich Personal und Organisation (FB 11)“ ist ab 01.11.2012 unbesetzt.

 

Die Stelle wurde intern in den Mitteilungen, auf der Website der Stadt Leverkusen (www.leverkusen.de) und der Internet-Stellenbörse www.interamt.de ausgeschrieben. Ausschreibungsende war der 25.05.2012. Es gingen 1 interne und 12 externe Bewerbungen ein. Nach einem Vorauswahlverfahren wurden 4 Personen (1 Interne, 3 Externe) zu einem strukturierten Auswahlgespräch eingeladen.

 

Die Entscheidung, Frau Fey-Hoffmann die Funktion der Fachbereichsleiterin Personal und Organisation (FB 11) zu übertragen, beruht auf dem Ergebnis des Personalauswahlverfahrens.

 

Das nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW) vorgeschriebene Verfahren ist durchgeführt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: ……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da das Verfahren erst jetzt zum Abschluss gebracht wurde, ist eine frühzeitigere Fertigstellung der Vorlage nicht möglich gewesen.