Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Jahresabschluss 2011 der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) und
Entlastung
Vorlage
1708/2012
Aktenzeichen
201-01-18-14-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a)    Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 285.206.040,96 € (Anlage 1) und einem Bilanzgewinn von 2.685.255,95 € (Anlage 2),

 

b)    Genehmigung des Lageberichtes 2011 (Anlage 3),

 

c)    Entlastung der Geschäftsführung der WGL für das Jahr 2011.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL Weisung, der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates der WGL für das Jahr 2011 zuzustimmen.

 

gezeichnet:

 

 

Häusler

(gleichzeitig i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Die Geschäftsführung der WGL hat den mit dem erforderlichen, uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2011 erstellt. Dieser wurde dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 28.06.2012 zur Beratung vorgelegt.

 

Demnach ergibt sich folgender Bilanzgewinn 2011:

 

Jahresüberschuss 2011                                                                                   2.984.167,27 €

abzgl. gesellschaftsvertraglicher Rücklage                                                        299.000,00 €

zzgl. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr                                                                           88,68 €

Bilanzgewinn 2011                                                                                            2.685.255,95 €

(zum Vergleich: Bilanzgewinn 2010: 4.172.088,68 €)

.

Die Einstellung eines Teils des Jahresüberschusses in die gesellschaftsvertragliche Rücklage entspricht dem Erfordernis des § 19 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages. Danach sind mindestens 10 % des Jahresergebnisses in die gesellschaftsvertragliche Rücklage einzustellen, bis deren Bestand die Hälfte des Stammkapitals erreicht oder wieder erreicht hat.

 

Des Weiteren empfiehlt die Geschäftsführung die Verwendung des Bilanzgewinns wie folgt:

 

Einstellung von

 

a)    1.342.500,00 € in die Bauerneuerungsrücklage (Vorjahr: 2.086.000,00 €)

b)    1.342.500,00 € in andere Gewinnrücklagen (Vorjahr: 2.086.000,00 €) und

c)    Vortrag des verbleibenden Gewinns von 255,95 € auf neue Rechnung (Vorjahr: 88,68 €).

 

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2011, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011 sowie der Lagebericht beigefügt. Zusätzlich als Anlage 4 ist eine Übersicht über - aus Sicht der Verwaltung - wesentliche Kennzahlen der WGL beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfberichte des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 5 und 6 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

Für eventuelle Fragen steht ein Vertreter der WGL in der Sitzung des Finanzausschusses am 23.08.2012 zur Verfügung.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2011 dem Aufsichtsrat der WGL angehörten, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der WGL gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).

 

Über die Beschlusspunkte 1 und 2 ist somit gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der WGL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rh. Bast

Rh. Krahforst

Rh. Richrath

Rh. Scholz

Rh. Schoofs

Rf. Schumann

Rh. Wölwer

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1708/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB Finanzen / 2034

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Jahresabschluss 2011 der WGL

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine