Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Jahresabschluss 2011 der WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH und Entlastung
Vorlage
1713/2012
Aktenzeichen
201-01-17-14-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WFL) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung:

 

a)       den Jahresabschluss zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 8.266.543,71 € und einem Jahresfehlbetrag von 763.568,82 € festzustellen,

b)       den Lagebericht 2011 zu genehmigen,

c)        den Jahresfehlbetrag von 763.568,82 € auf neue Rechnung vorzutragen und durch Entnahme aus der Kapitalrücklage auszugleichen und Zuzahlungen, die den Jahresfehlbetrag übersteigen, unter sonstige Verbindlichkeiten – gegenüber Gesellschaftern – auszuweisen,

d)       der Geschäftsführung der WFL GmbH für das Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen,

e)     die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft GERHOLD und PARTNER, Solinger Straße 76, 40764 Langenfeld, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2012 zu bestellen.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WFL GmbH für das Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

 

gezeichnet:

Häusler

(gleichzeitig i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Dem von der Geschäftsführung der WFL aufgestellten Jahresabschluss 2011 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer Roland Dreizehner, Bismarckstr. 257, 51373 Leverkusen, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 7.2 i.V.m. § 11.1 Buchstaben g), i) und k) des Gesellschaftsvertrages der WFL beschließt die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführern sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.

 

Die Beschlussfassung in den Organen der WFL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 08.05.2012 - und damit vor der Sitzung des Rates - in einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der WFL erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreter erfolgte die Beschluss-fassung jedoch nur vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung durch den Rat.

 

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2011, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011 sowie der Lagebericht beigefügt. Zusätzlich als Anlage 4 ist eine Übersicht über - aus Sicht der Verwaltung - wesentliche Kennzahlen der WFL beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 5 und 6 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

Für eventuelle Fragen steht ein Vertreter der WFL in der Sitzung des Finanzausschusses am 23.08.2012 zur Verfügung.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WFL im Geschäftsjahr 2011 angehörten, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der WFL gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über die Beschlusspunkte 1 und 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren neben Herrn Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn die folgenden Ratsfrauen und –herren im Aufsichtsrat der WFL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich

Rh. Bernhard Marewski

Rh. Uwe Richrath

Rh. Erhard T. Schoofs

Rh. Jochen Ries

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1113/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB Finanzen / 2034

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Jahresabschluss der WFL

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag 970015050101 / Produkt 150501 / Produktgruppe 1505

 

Ansatz: 750 T€

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Der Verlustausgleich mit der Gesellschaft erfolgt erst im Nachgang auf der Basis eines testierten Jahresabschlusses. Eine entsprechende Rückstellung wurde im Jahresabschluss 2011 gebildet. Der Verlustausgleich wurde zwischenzeitlich vorgenommen.