Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Jahresabschluss 2011 der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG und Entlastung
Vorlage
1716/2012
Aktenzeichen
201-01-07-14-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a)    Feststellung des Jahresabschlusses 2011 gem. beigefügter vorläufiger Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Genehmigung des zusammengefassten Lageberichts und Konzern-Lageberichts (Anlagen 1 bis 3)

 

b)    Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 14.343.570,07 € wie folgt:

 

       - Ausschüttung an die Gesellschafter                         4.700.000,00 €

       - Vortrag auf neue Rechnung                                      9.643.570,07 €.

 

c) Entlastung des Vorstandes.

 

2.    Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

3.    Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den Konzernabschluss (Anlagen 4 bis 5) zu billigen.

 

gezeichnet:

 

 

 

Häusler

(gleichzeitig i. V. des Oberbürgermeisters)

 

 

Begründung:

 

Mit Wirkung zum 01.08.2000 hat die Kraftverkehr Wupper-Sieg AG (KWS) sämtliche Kommandit- und Geschäftsanteile an der Herweg Busbetrieb GmbH & Co. KG, die zwischenzeitlich rechtsformwechselnd in eine GmbH umgewandelt wurde, übernommen. Gemäß § 239 Abs. 1 und 2 HGB ist die KWS zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG, Krefeld, hat den vorläufigen, noch nicht von den zuständigen Organen der KWS beschlossenen Jahresabschluss 2011 vorgelegt. Entsprechende Entwürfe der Konzern-Bilanz und der KWS-Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnungen sowie des Lageberichts und Konzernlageberichts sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt. Die o. g. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Datum vom 25.05.2012 uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Aufsichtsrat der KWS hat sich mit der Feststellung von Jahresabschluss und Lagebericht in seiner Sitzung am 19.06.2012 befasst.

 

Der im Beschlussentwurf ausgewiesene Bilanzgewinn der KWS AG gliedert sich wie

folgt:

 

Gewinnvortrag aus Vorjahr                                                                   11.551.573,88 €

Jahresüberschuss 2011                                                                          7.491.996,19 €

Ausschüttung an die Gesellschafter in 2011                                     ./. 4.700.000,00 €

 

Bilanzgewinn                                                                                          14.343.570,07 €

                                                                                                                 ===================

 

Die beabsichtigte Ausschüttung resultierte bisher ausschließlich aus Erträgen der Gesellschaft, die dieser aufgrund der Einlage von Beteiligungen durch den Rheinisch-Bergischen Kreis zugeflossen sind. Diese Erträge sind nach einer geltenden Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern vollständig dem Rheinisch-Bergischen Kreis zuzurechnen und stellen somit keine Mittel dar, die der Stadt Leverkusen zur Verfügung stehen.

 

Das wirtschaftliche Ergebnis aus dem Linienverkehr entwickelt sich entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung bei der KWS AG in Grobgliederung wie folgt:

 

                                                              2011                   2010                      Abweichungen

 

Betriebsleistung                         33.424 T€           31.677 T€               +1.747 T€  +5,5 %

Betrieblicher Aufwand           ./. 37.175 T€       ./. 35.971 T€              ./. 1.204 T€   -3,3 %

 

Betriebsergebnis                      ./. 3.751 T€         ./. 4.294 T€                   +543 T€ +12,6 %

 

 

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2011, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011 sowie der Lagebericht beigefügt. Zusätzlich als Anlage 6 ist eine Übersicht über - aus Sicht der Verwaltung - wesentliche Kennzahlen der KWS AG beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfungsberichte des Jahresabschlusses von AG und Konzern als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 7 und 8 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

Für eventuelle Fragen steht ein Vertreter der KWS in der Sitzung des Finanzausschusses am 23.08.2012 zur Verfügung.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der KWS angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Aufsichtsrates der KWS gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).

 

Über die Beschlusspunkte 1 und 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der KWS AG tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rf. Lepsius

Rh. Dr. Mende

Rh. Omankowsky

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1716/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB Finanzen / 2034

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Jahresabschluss 2011 der KWS

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 9700121101 / Produkt 121101 / Produktgruppe 1211

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine