Betreff
Widmung Siemensstraße
Vorlage
1732/2012
Aktenzeichen
660-2439-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Im Gewerbegebiet Fixheide-Süd wird die Siemensstraße einschließlich ihrer Stichstraße gemäß §6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde- / Anliegerstraße gewidmet.

 

gezeichnet:

Häusler

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Die Stadt Opladen hatte in ihrer letzten Ratssitzung vom 12.12.1974 die Widmung der Siemensstraße beschlossen. Aufgrund der kommunalen Neugliederung konnte diese jedoch nicht mehr satzungsgemäß veröffentlicht werden. Sie ist daher nicht rechtsgültig und muss wiederholt werden.

 

Durch die Verbreiterung der Autobahn A1 und Neubau der Autobahnbrücke wurde die Schlebuscher Straße ca. 1985 verlegt und der Anschluss der Siemensstraße verändert.

 

Im Bereich der Schlebuscher Straße verblieb die alte Trasse als Zufahrt zur EVL (früher Textar), die heute eine Stichstraße zur Siemensstraße bildet. Auf den ersten 40 m wird sie im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen, weitere 32 m sind städtische Liegenschaften. Das letzte Teilstück über 5 m bildet die vorhandene Zufahrt, die 1986 zur Gemeindestraße abgestuft wurde.

Entlang der Stichstraße wurde die Anlage privater Einstellplätze gestattet. Zur Rechtssicherheit ist daher die Stichstraße in ihrer gesamten vorhandenen Länge zu widmen.